Weniger Geld wegen Berliner Testament

Erben unter Geschwistern: Dieser Fehler kostet oft viel Geld

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Kinder, die nach dem Tod eines Elternteils ihren Pflichtteil einfordern, riskieren, beim zweiten Erbfall leer auszugehen. Das Berliner Testament macht das möglich.

Das sogenannte Berliner Testament ist bei Ehepaaren weit verbreitet. Es regelt, dass der überlebende Ehepartner zunächst das gesamte Erbe bekommt. Erst nach dessen Tod geht der Nachlass meist an die Kinder über. Doch nicht alle Kinder wollen warten. Wer seinen Pflichtteil schon nach dem ersten Todesfall verlangt, kann die familiäre Erbregelung ins Wanken bringen – besonders dann, wenn das Vermögen hauptsächlich in einem Haus oder einer Wohnung steckt.

Kinder, die ihren Pflichtteil nach dem Tod eines Elternteils einfordern, können wirksam vom Erbe des zweiten Elternteils ausgeschlossen werden.

Strafklausel führt zu weniger Geld: Was Nachkommen bedenken sollten

Oftmals fehlt dem hinterbliebenen Elternteil das nötige Geld, um den Pflichtteil auszuzahlen, ohne das Haus verkaufen zu müssen. Deshalb fügen viele Ehepaare ihrem Testament eine sogenannte Pflichtteilstrafklausel hinzu. Sie besagt: Fordert ein Kind nach dem Tod eines Elternteils seinen Pflichtteil, verliert es später den Anspruch auf das Erbe des überlebenden Elternteils. So soll das Vermögen zusammengehalten werden.

In der Regel formulieren Testierende diese Klausel so, dass der Ausschluss vom Erbe greift, wenn das Kind seinen Pflichtteil gegen den Willen des noch lebenden Elternteils verlangt, erklärt die Deutsche Presseagentur (dpa). Diese Formulierung genügt laut Gerichten in der Regel, um die Klausel wirksam durchzusetzen.

Wichtiges Erb-Urteil: Wenn die Tochter plötzlich nur mit dem Pflichtteil dasteht

Der überlebende Elternteil muss seinen Widerstand dabei nicht ausdrücklich äußern. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein hin und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 8 W 56/24). In dem Fall verlangte eine Tochter nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil. Die Mutter bestätigte den Anspruch schriftlich über einen Anwalt und zahlte ihn aus. Nach ihrem Tod wurde der Sohn Alleinerbe – die Tochter erhielt erneut nur ihren Pflichtteil.

Das Gericht bestätigte diese Erbverteilung. Der Wille der Mutter müsse nicht extra geäußert werden. Es reiche aus, dass die Tochter einseitig und fordernd auf die Auszahlung des Pflichtteils bestanden habe. Eine zusätzliche Erklärung sei nicht notwendig, da sie von persönlichen Einschätzungen abhängen könne – und genau das solle bei der Anwendung der Strafklausel keine Rolle spielen.

Rubriklistenbild: © Monkey Business/Imago

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