Vierstellige Strafe

Bußgelder bis zu 2.500 Euro – das darf seit 2025 auf keinen Fall mehr in die Biotonne

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Seit Mai 2025 gibt es Änderungen für die Biotonne. Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollte man einige Stoffe auf keinen Fall mehr in den Biomüll werfen.

Mülltrennung ist für viele an sich schon eine Kunst für sich – ab 2025 gibt es sogar noch mehr zu beachten. Um Strafen zu vermeiden, sollte man beim Entsorgen von Essensresten und anderem Abfall von nun an besonders aufmerksam sein. Um einen zu hohen Fremdstoffanteil im Biomüll zu verhindern, ist es verboten, bestimmte Stoffe in der Tonne zu entsorgen – und das wird von nun an strengstens kontrolliert, wie HEIDELBERG24 berichtet.

2025 bringt neue Regeln für den Biomüll – es wird strenger nach verbotenen Stoffen in der Tonne kontrolliert.

Was ändert sich 2025 beim Bio-Müll?

Genauso wie es im neuen Jahr auch beim Restmüll Änderungen gibt, tritt ab dem 1. Mai 2025 eine neue Regelung für den Biomüll in Kraft, die den Fremdstoffanteil im Müll auf maximal ein Prozent begrenzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Biomüll effizient recycelt werden kann. Weist eine Tonne einen Fremdstoffanteil von mehr als drei Prozent auf, drohen dem Besitzer ernsthafte Konsequenzen, die von der Nichtleerung der Tonne bis hin zu vierstelligen Geldstrafen reichen.

Die neue Regelung ist eine Reaktion auf die steigende Menge an Fremdstoffen, die regelmäßig in den Biotonnen gefunden werden. Durch strengere Kontrollen der Mülltonnen soll das nun minimiert werden. Die Müllabfuhr in Magdeburg etwa geht dafür mit gutem Beispiel voran und versieht Mülltonnen, in denen sie zu viel Plastik finden, mit einem Aufkleber. Darauf befindet sich ein QR-Code, der sich mit dem Smartphone abscannen lässt und eine Webseite mit Informationen zum Thema Müllentsorgung öffnet. In Zukunft werden solche Tonnen dann einfach stehen gelassen.

Was darf ab 2025 nicht mehr in die Biotonne?

Natürlich gab es schon immer eine lange Liste an Stoffen, die nichts in der Biomüll-Tonne zu suchen haben. Dazu gehören zum Beispiel Plastikflaschen, für die es ab 2025 sogar ein Verbot wegen des sogenannten BPA gibt. Die Liste wird durch die neuen Regeln jetzt noch länger und zählt vor allem problematische Stoffe auf, die entweder nicht biologisch abbaubar sind oder Schadstoffe enthalten, die den Kompost verunreinigen könnten.

Es ist besonders wichtig, darauf zu achten, solche Stoffe nicht im Biomüll zu entsorgen, da durch sie Kunststoffteilchen in den Müll gelangen. Sind sie einmal da, zersetzen sie sich nicht und verschmutzen den Kompost und damit den Boden. Das hat negative Einflüsse auf die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und auch Menschen. Folgende Stoffe gehören nicht in den Biomüll:

  • Asche
  • Kerzenreste
  • Exkremente von Tieren
  • Glas
  • Lederreste
  • Gummiartikel
  • Keramik
  • Medikamente
  • Behandeltes Holz
  • (Bio)Plastik-Verpackungen
  • Hygieneartikel

Wie hoch ist die Strafe für falsche Mülltrennung?

Wer 2025 gegen die neuen Mülltrennungsregeln verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Bereits jetzt drohen bei Verstößen und falscher Mülltrennung Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Der Betrag könnte in Zukunft sogar noch strenger durchgesetzt werden, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten. So soll eine möglichst saubere und effiziente Verwertung des Biomülls mit möglichst wenig Fremdstoffen erreicht werden.

Die Strafen sollen jedoch nicht nur abschrecken, sondern auch das Bewusstsein für richtige Mülltrennung schärfen. In vielen Kommunen werden bereits stichprobenartige Kontrollen der Mülltonnen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die neuen Vorgaben eingehalten werden. Wer über die neuen Regeln Bescheid weiß, kann also sehr viel Geld sparen – 2025 ändert sich durch neue Regeln, Verbote und Steuern jedoch noch mehr für den eigenen Geldbeutel. (bs)

Rubriklistenbild: © Dreamstime/IMAGO

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