Ladung korrekt sichern

Sicherer Christbaum-Transport mit dem Auto: In welchem Fall die „rote Fahne“ nötig ist

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Ist der passende Christbaum gefunden, geht es an den Transport. Dabei sollten Autofahrer einiges beachten – es drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Beim Thema Weihnachtsdekoration gehen die Meinungen bekanntermaßen weit auseinander: Während manche es schlicht mögen oder sogar ganz darauf verzichten, können andere gar nicht genug davon haben – und schmücken sogar ihr Fahrzeug. Für viele unverzichtbar dagegen ist der Christbaum. Und die Wahl des „richtigen“ ist in vielen Familien Gegenstand heißer Diskussionen. Reicht eine günstige Fichte oder muss es die teurere Nordmanntanne sein? Und langt vielleicht ein Ein-Meter-Bäumchen oder muss der Baum bis knapp unter die Wohnzimmerdecke reichen? Sind diese Fragen alle geklärt, steht eigentlich nur noch der Heimtransport an. Doch dabei sollten Autofahrer so einiges beachten.

Weihnachtsbaum-Transport mit dem Auto: In welchem Fall die „rote Fahne“ nötig ist

Wer keinen Anhänger oder einen Lieferwagen besitzt, sollte vielleicht nicht zum allergrößten Baum greifen, da speziell das Verstauen im Innenraum sonst schwierig werden könnte. Transportiert man den Baum im Kofferraum mit umgeklappten Rücksitzen, so sollte das untere Ende des Stammes Richtung Fahrer zeigen und direkt an dessen Lehne, beziehungsweise der des Beifahrers, anstoßen. Ragt der Baum bei dieser Transportvariante aus dem Fahrzeugheck hinaus, sollte er zusätzlich mit Spanngurten oder Seilen gesichert werden.

Weihnachtsbaum-Transport im Auto: Heckklappe mit Seil fixieren

Bis zu drei Meter darf ein Gegenstand aus dem Fahrzeugheck ragen, solange die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer geht – was wohl nur auf wenige Christbaumkäufer zutreffen dürfte. Ist ein längerer Transport nötig, darf der maximale Überstand 1,5 Meter betragen. Wichtig: Ab einem Überstand von einem Meter ist laut ADAC eine rote Fahne als Kennzeichnung vorgeschrieben. Wichtig ist zudem, darauf zu achten, dass der Baum weder die Rückleuchten noch das Kennzeichen verdeckt. Außerdem empfiehlt es sich, die Heckklappe mit einem Seil zu fixieren, um ein komplettes Öffnen während der Fahrt zu verhindern.

Beim Weihnachtsbaum-Transport auf dem Dach sollte man eine Decke unterlegen, um den Lack zu schützen. (Symbolbild)

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Weihnachtsbaum-Transport mit dem Auto: Auf dem Dach eine Decke unterlegen

Ist im Kofferraum kein Platz, gibt es noch die Möglichkeit, den Weihnachtsbaum auf dem Fahrzeugdach zu transportieren. Allerdings besser nicht ohne entsprechende Dachreling beziehungsweise einen Dachgepäckträger, an dem sich der Baum verzurren lässt – nicht dass es einem ergeht, wie diesem BMW-Fahrer. Um ein Verkratzen des Lacks zu verhindern, sollte man eine Decke unterlegen. Auch beim Dachtransport sollte man den Baum mit dem Stamm nach vorne aufs Fahrzeug legen – im Anschluss dann mit Spanngurten (notfalls auch mit Seilen) fest verzurren. Gummiexpander sind in diesem Fall keine Lösung – sie können den schweren Baum nicht ausreichend sichern. Der Automobilclub ACV weist zusätzlich darauf hin, mit einem Baum im Gepäck Fahrverhalten und Geschwindigkeit anzupassen und auf abrupte Fahrmanöver zu verzichten.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Weihnachtsbaum-Transport mit dem Auto: Es drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg

Wird der Baum bei Dunkelheit transportiert, braucht es übrigens bei entsprechendem Überstand statt einer roten Fahne eine rote Lampe. Hält man sich nicht an die Vorschriften für die korrekte Ladungssicherung, kann ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro drohen. Gefährdet man durch seinen Transport andere Verkehrsteilnehmer, können sogar 60 Euro fällig werden, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

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