Gerichtsurteil

Trotz 25 Jahren Ehe kein Anspruch auf Witwen­rente – wegen einer Klausel

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Eine Firma zahlte einem Mann Betriebsrente, nach dessen Tod aber keine Witwenrente an die Frau. Laut Gericht ist das rechtens. Wie kann das sein?

Wenn der Mann nach 25 Jahre Ehe stirbt, ist das für die meisten Ehepartner ein Schock. Der Tod ihres Ehemannes hat eine Frau sogar vors Gericht geführt: Denn dessen Firma hatte abgelehnt, ihr eine betriebliche Witwenrente zu bezahlen. Das Arbeitsgericht Hamburg gab der Firma am Ende recht. Und das liegt an einer ganz bestimmten Klausel.

Trotz 25 Jahren Ehe kein Anspruch auf Witwenrente – so kam es zu dem Fall

Die Frau und ihr inzwischen verstorbener Ehemann hatten im Jahr 1996 geheiratet. Drei Jahre später, im Jahr 1998, trat der Ehemann seinen Ruhestand an und bezog seither eine Betriebsrente von seinem ehemaligen Arbeitgeber, berichtet das Portal gegen-hartz.de.

Als der Mann nach 25 Jahren Ehe starb, stellte seine Frau einen Antrag auf Hinterbliebenenversorgung. Das Unternehmen jedoch lehnte das ab. Die Witwe hatte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Hamburg geklagt (Az: 4 Ca 313/22).

Firma lehnt Zahlung von Witwenrente ab – wegen Fünf-Jahres-Klausel

Mit welcher Begründung hatte der frühere Arbeitgeber des Mannes die Zahlung der betrieblichen Witwenrente abgelehnt? Laut gegen-hartz.de hat sich die Firma auf eine bestimmte Klausel berufen, die in vielen betrieblichen Versorgungswerken zu finden ist.

Diese legt fest, dass eine Ehe zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens fünf Jahre bestanden haben muss, damit der oder die Hinterbliebene einen Anspruch auf die betriebliche Rente geltend machen kann. Da das Ehepaar zum Zeitpunkt des Renteneintritts drei Jahre verheiratet war, habe in diesem Fall die Klausel gegriffen und so den Rentenanspruch der Witwe verhindert.

Die Witwe sah sich daraufhin persönlich und möglicherweise auch als Frau diskriminiert und berief sich in ihrer Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union. Aus ihrer Sicht führe die Fünf-Jahres-Grenze zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung.

Keine Witwenrente nach 25 Jahren Ehe: Gericht gibt Firma recht

Das Arbeitsgericht Hamburg kam schließlich zu dem Schluss, dass die Fünf-Jahres-Klausel in der betrieblichen Versorgungsordnung sachlich gerechtfertigt sei. Laut den Richtern würden Unternehmen durch die Regelung eine bessere finanzielle Planungssicherheit erhalten, da Hinterbliebenenrenten mitunter lange Jahre hinweg gezahlt werden müssten. Die Klausel gelte zudem für Männer und Frauen gleichermaßen.

Anspruch auf Witwenrente: Zeitpunkt der Ehe entscheidend

Dieses Urteil macht deutlich: Die Zahlung einer Witwenrente ist nicht automatisch sicher. Ehepaare, die erst kurz vor der Rente geheiratet haben oder zum Zeitpunkt des Renteneintritts wenige Jahre verheiratet waren, müssen damit rechnen, keine betriebliche Witwenrente ausbezahlt zu bekommen.

Daraus folgt, dass schlussendlich nicht die Zahl der Ehejahre entscheidend ist, sondern vielmehr der Zeitpunkt des Renteneintritts, erklärt gegen-hartz.de. Für Betroffene gilt deshalb, sich zeitnah zu informieren, welche Vorgaben das jeweilige Versorgungswerk macht.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

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