VonKai Hartwigschließen
Durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) kriegen Arbeitnehmer künftig mehr Geld. Allerdings sorgt die Entgeltgruppe für einige Unterschiede.
München – Nach zähen Verhandlungen war es im April 2023 doch noch soweit: Die Gewerkschaften einigten sich mit Bund und Kommunen auf den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Es gibt mehr Geld für viele Beschäftigte, doch ein Faktor sorgt für Unterschiede.
Inflationsausgleich und deutlich mehr Gehalt: In welche Entgeltgruppe TVöD gehöre ich?
Schon mit dem Juni-Gehalt wird der Inflationsausgleich überwiesen. Laut Homepage des Bundesinnenministeriums „handelt es sich um steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro“. Demnach erhalten „Beschäftigte hierbei zunächst einmalig 1.240 Euro mit dem Juni-Entgelt ausgezahlt, dann ab Juli bis Februar 2024 monatlich 220 Euro (achtmal 220 Euro).“ In Summe ergeben die Einmalzahlung (1.240 Euro) und die über acht Monate gezahlten 220-Euro-Beträge (1.760 Euro) insgesamt 3.000 Euro.
Beim Inflationsausgleich können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst auf den gleichen Betrag bauen. Dagegen gibt es im TVöD Unterschiede bei den geplanten Gehaltserhöhungen. Hier entscheidet die jeweilige Entgeltgruppe der Beschäftigten über die Höhe der Auszahlung.
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD): Das ist eine Entgeltgruppe
Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe eines Arbeitnehmers erfolgt auf Basis einiger Faktoren. Dabei handelt es sich um die Ausbildung, Qualifikation, das Berufsbild und die berufliche Erfahrung eines Beschäftigten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden innerhalb eines mehrstufigen Systems einer Entgeltgruppe zugewiesen. Die Tätigkeit darf nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.
Wer in Sachen Berufserfahrung und Qualifikation punkten kann, wird in der Regel höher eingestuft, da diese Faktoren besonders wertig sind. Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin, deren Ausbildung zur Pflegekraft gerade abgeschlossen ist und die den Berufseinstieg vollzieht, wird demnach niedriger eingestuft, als eine Pflegekraft mit 20-jähriger Berufserfahrung. Die Art der Tätigkeit entscheidet ebenso über die Einstufung: Wenn man also als Nachtpförtner arbeitet, aber ein Master-Studium abgeschlossen hat, wird man dennoch in eine niedrige Entgeltgruppe eingestuft. Wohingegen ein Schulabbrecher bei einer gehobenen Tätigkeit, die beispielsweise zu Entgeltgruppe E13 gehört, eine Gruppe unterhalb dieser eingeordnet wird, da die „Voraussetzungen in der Person“ nicht erfüllt wurden.
| Entgeltgruppe | TVöD |
|---|---|
| E1 - E4 | Einfache Tätigkeiten, Angelernte und Ungelernte |
| E5 - E8 | Mindestens 2- oder 3-jährige Ausbildung\t |
| E9 - E12 | Bachelor- oder Fachhochschulabschluss\t |
| E13 - E15 | Wissenschaftliches Hochschulstudium, Masterabschluss\t |
| Quelle: oeffentlichen-dienst.de |
TVöD-Entgeltgruppe: Mehrstufiges System ermöglicht Aufstieg in höhere Gruppe
Eine Verbesserung innerhalb des mehrere Stufen umfassenden Systems der Entgeltgruppen ist grundsätzlich möglich. Um den Aufstieg zu schaffen, muss ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin über einen festgelegten Zeitraum in einer Stufe gearbeitet haben. Das Zeitfenster ist abhängig von der Entgeltstufe unterschiedlich lang. Der Sprung in die nächsthöhere Stufe kann erst danach erreicht werden. Die jeweilige Stufenlaufzeit ist vertraglich festgesetzt. „Es kann jedoch eine Höhergruppierung bei kürzerer Stufenlaufzeit vollzogen werden“, gibt das Portal oeffentlichen-dienst.de an.
Bei Einstufung in Entgeltgruppe E1 beginnt ein Beschäftigter bereits bei Stufe 2:
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|
| - | bei Einstellung | nach 4 Jahren in Stufe 2 | nach 4 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
In den Entgeltgruppen E 2 bis E 15 gestalten sich die jeweiligen Zeitfenster der einzelnen Stufen zum Teil viel kürzer:
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|
| bei Einstellung\t | nach 1 Jahr in Stufe 1\t | nach 2 Jahren in Stufe 2\t | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 J. in Stufe 5 |
Wenn Arbeitnehmer auf eigene Berufserfahrung verweisen können, profitieren sie mitunter: Beschäftigte müssen dann unter Umständen nicht in der untersten Stufe 1 beginnen. Je nach Art der Qualifikation winkt der direkte Sprung in Stufe 2 oder 3.
Prozentual höhere Entgelterhöhung für die unteren Entgeltgruppen
Im öffentlichen Dienst bekommen die Beschäftigten ab 1. März 2024 ein höheres Gehalt. Dank des TVöD, auf den sich Gewerkschaften, Bund und Kommunen einigen konnten, gibt es einen Sockelbetrag von 200 Euro, um den das entsprechende Gehalt der Entgelttabelle steigt. „Auf diesen erhöhten Betrag erfolgt nochmals eine Entgeltsteigerung von 5,5 Prozent“, teilt die zweitgrößte deutsche Gewerkschaft ver.di mit. Weiter heißt es dort, dass „die oberen Entgeltgruppen prozentual mit 8 bis 9 Prozent eine niedrigere Entgelterhöhung als die unteren Entgeltgruppen mit 12 bis 16 Prozent.“
Allerdings sorgt der höhere Basisbetrag der oberen Entgeltgruppen dafür, dass ihr ausgezahlter Eurobetrag höher ausfällt als bei den unteren Entgeltgruppen. Insgesamt dürfen sich aber alle Arbeitnehmer auf zusätzliche 340 Euro bei ihrem Bruttogehalt freuen.
