Neuerungen im Überblick

Renten-Änderungen 2025: Das gilt jetzt für Senioren

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Neues Jahr, neue Gesetze: Während 2025 bestimmte Jahrgänge in den Ruhestand treten, können sich andere über mehr Geld freuen.

Jedes neue Jahr bringt auch Änderungen. Neben Autofahrern, Mietern und Arbeitnehmern trifft es 2025 auch Millionen Rentner. Während sich einige Geburtsjahrgänge über ihren ersten Tag in Rente freuen können, gibt es für andere mehr Geld aufs Konto. Was müssen Ruheständler noch über das neue Jahr wissen? Das Wichtigste im echo24.de-Überblick:

  • 2025 in Rente: Diese Jahrgänge erreichen die Regelaltersgrenze
  • Renten-Erhöhung auch 2025?
  • Empfänger der Erwerbsminderungsrente dürfen mehr hinzuverdienen
  • Rentenaufschrubsprämie soll eingeführt werden
  • Änderung beim Freibetrag für Rentner: So hoch ist der Steuer-Anteil ab 2025
  • Termine für Renten-Auszahlung 2025: An diesen Tagen gibt‘s Geld

Renten-Beginn 2025: Diese Jahrgänge dürfen abschlagsfrei in den Ruhestand

Wer wann in den Ruhestand gehen darf, richtet sich vor allem nach dem Geburtsjahr. Auch im Jahr 2025 steht für Millionen von Arbeitnehmern der erste Renten-Tag im Kalender. Im Jahr 2025 müssen Arbeitnehmer mindestens 66 Jahre alt sein, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Jahrgänge 1958 und 1959 werden deshalb im kommenden Jahr das Rentenalter erreichen.

Mehr Geld durch eine Rentenerhöhung 2025? Das sagen die aktuellen Prognosen

Wer das Ruhestandsalter bereits erreicht hat und eine Rente bezieht, konnte sich zuletzt über Zuschläge freuen. Für viele Menschen blieb deshalb schon seit Juli 2024 am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto auf dem Konto übrig. Die Rentenerhöhung lag in diesem Jahr bei 4,57 Prozent. Da eine Rentenerhöhung zudem an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, stehen die Chancen gut, dass sie auch 2025 wieder steigen wird, wie Experten bereits prognostizierten. Sollte die Rente tatsächlich erhöht werden, dürfen sich Senioren ab dem 1. Juli 2025 über mehr Geld freuen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Renten-Änderung ab 2025: Empfänger von Erwerbsminderungsrente dürfen mehr hinzuverdienen

Wer wegen Krankheit nicht mehr vollumfänglich arbeiten kann, erhält in Deutschland die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Als voll erwerbsgemindert gilt zum Beispiel, wer aufgrund der Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV).

Trotzdem dürfen Empfänger der Erwerbsminderungsrente aber natürlich arbeiten gehen, um sich etwas hinzuzuverdienen – und ab 2025 steigt diese Grenze an. Rund 1,8 Millionen Menschen könnten davon profitieren, wie echo24.de bereits berichtete.

Liste zeigt: So viel darf ab 2025 zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdient werden

  • Neue Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung: 19.661,25 Euro pro Jahr
  • Neue Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung: 39.322,50 Euro pro Jahr

So dürfen die Empfänger der teilweisen Erwerbsminderungsrente seit dem 1. Januar 2024 pro Jahr bis zu 37.117,50 Euro nebenher verdienen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze sogar bei 18.558,75 Euro. Ab 1. Januar 2025 soll diese Hinzuverdienstgrenze angehoben werden – auf 19.661,25 Euro im Jahr bei voller Erwerbsminderung und 39.322,50 Euro jährlich bei teilweiser Erwerbsminderung.

Bei voller Erwerbsminderung dürfen Rentner nach dieser Rechnung maximal 1.638 Euro im Monat aus einer Beschäftigung hinzuverdienen. Sind sie teilweise erwerbsgemindert, können sie ein monatliches Bruttogehalt von knapp 3.276 Euro einstreichen.

Rentenaufschubsprämie ab 2025: Warum Senioren bis zu 22.000 pro Jahr extra bekommen können

Auch Senioren, die sich entscheiden, trotz ihrer Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, sollen 2025 von einer Renten-Änderung profitieren. Denn: Die Bundesregierung plant, dafür die sogenannte Rentenaufschubsprämie auszuzahlen. Diese kann jährlich bei bis zu 22.000 Euro liegen und nach verschiedenen Modellen ausgezahlt werden.

  • Senioren, die trotz Renten-Bezügen weiterarbeiten, aber nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen, bekommen die weiterlaufenden Arbeitgeberbeiträge direkt ausbezahlt. Dasselbe gilt für die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
  • Senioren, die trotz Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten und noch keine Rente in Anspruch nehmen, bekommen eine Einmalzahlung in Höhe aller entgangenen Monatsrenten. Diese Prämie soll bis zu drei Jahre angespart werden dürfen und zum Start in den Ruhestand ausgezahlt werden.

Änderung beim Freibetrag: So viel Steuern müssen Rentner 2025 abgeben

Ebenso wie auf Gehalstauszahlungen und Co. fallen auch auf die Rente Steuern an. Doch der Rentenfreibetrag ändert sich Jahr für Jahr. Demnach stieg der Steueranteil der Rente von 2005 bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Rentner, die 2005 noch 50 Prozent steuerfrei bekamen, erhielten 2020 nur noch 20 Prozent. Seit 2020 wurde diese Entwicklung gebremst – mit nur noch einem Prozent. Seit 2023 wird der steuerpflichtige Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr angehoben.

Für Menschen, die im Jahr 2025 in den Ruhestand gehen, liegt der Steuerfreibetrag somit bei 15 Prozent. Demnach müssen 85 Prozent der erhaltenen Rente versteuert werden.

Renten-Auszahlung 2025: Wann das Geld auf dem Konto der Senioren landet

Für viele Menschen in Deutschland ist die Rente das einzige Einkommen im Alter. Für sie ist es daher besonders wichtig, zu wissen, wann das Geld auf dem Konto landet. Je nach dem Zeitpunkt des Renten-Eintritts wird die Rente vor- oder nachgelagert ausgezahlt. Die Termine mit den jeweiligen Auszahlungstagen hat echo24.de bereits in einer Tabelle zusammengefasst.

Generell aber gilt: In der Regel wird die Rente immer am letzten Werktag des Monats ausgezahlt. Bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2004 erfolgt die Auszahlung bereits im Voraus – bei einem Rentenbeginn nach 2004 erfolgt die Auszahlung im Nachhinein, also rückwirkend am Ende des Monats für den selben Monat.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Bihlmayerfotografie/Martin Wagner

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