VonRobin Dittrichschließen
Die EU will schrittweise den Verkauf von Mikroplastik verbieten. Erste Regelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft, weitere folgen zeitnah.
Kassel – Fast 400 Millionen Tonnen Plastik werden weltweit pro Jahr produziert. Da dadurch die Umwelt immer weiter verdreckt wird, will die EU gegen den Verkauf von Mikroplastik vorgehen. Die ersten Verbote greifen sofort.
EU will Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen verbieten
Durch die neuen Regeln der EU-Kommission wird der Verkauf von Mikroplastik zukünftig untersagt. Dazu zählen auch Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. „Diese neuen Vorschriften werden verhindern, dass annähernd eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt freigesetzt werden“, schreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung. Je nach Produkt treten einige Verbote früher oder später in Kraft.
Bereits nach dem Start der Beschränkungen ab dem 16. Oktober gilt das Verbot für loses Glitter und Mikroperlen. In anderen Fällen wird das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten, „um den betroffenen Interessenträgern Zeit zur Entwicklung und Umstellung auf Alternativen zu geben.“ Hintergrund der umfangreichen Maßnahmen ist die Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik. Bis zum Jahr 2030 soll die Verschmutzung um 30 Prozent verringert werden. Auch sogenannte Ewigkeitschemikalien sollen von der EU verboten werden.
Verbot von Mikroplastik: Diese Produkte gibt es bald nicht mehr zu kaufen
Die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik ist laut der EU-Kommission das Granulat auf Kunstrasenplätzen sowie anderen Sportanlagen. Dennoch wird das Verbot in diesem Bereich erst nach acht Jahren in Kraft treten, „um den Besitzern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen. Sofort gilt hingegen ein Verbot für Kosmetika, die Mikrokügelchen enthalten. Das sind kleine Plastikkügelchen, die in Peelings verwendet werden.
Das Mikroplastikverbot gilt:
- ab Oktober 2023 für Mikroplastikperlen (oft in Peelings eingesetzt)
- ab Oktober 2027 für auszuspülende/abzuspülende kosmetische Mittel wie Shampoo oder Duschgel
- ab Oktober 2028 für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel, auch für Wachse, Poliermittel und Lufterfrischer
- ab Oktober 2029 für Kosmetik, die auf der Haut/in den Haaren verbleibt, wie Cremes oder Haargel
- ab Oktober 2029 für synthetische Polymermikropartikel zur Verkapselung von Duftstoffen
- ab Oktober 2031 für Einstreugranulat für synthetische Sportböden
- ab Oktober 2035 für Lippenstifte, Nagellacke und Make-Up-Produkte
- (Quelle: Verbraucherzentrale)
Für andere Kosmetika gilt das Verbot erst nach vier bis 12 Jahren, abhängig von der Komplexität des Produkts, der Notwendigkeit einer neuen Formel sowie der Verfügbarkeit geeigneter Alternativen. Zu den vom Verbot betroffenen Produkte zählen auch Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel und Medizinprodukte. „Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen, ihre Hersteller müssen jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden.“ (rd mit dpa)
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