VonRobin Dittrichschließen
An Schulen ist für Teilnehmer des Straßenverkehrs in der Regel Tempo 30 vorgeschrieben. Doch gilt das auch, wenn sich in der Schule keine Kinder aufhalten?
Kassel – Ein Großteil der Autofahrer in Deutschland ist wohl schon einmal in einer Ortschaft geblitzt worden. Besonders wo Schulkinder unterwegs sind, gilt: „Runter vom Gas“. Doch löst der Blitzer auch zu Zeiten, in denen länger gar keine Schule stattfindet, wie etwa während der Ferien, in einer 30er-Zone aus?
Tempo 30 gilt auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf Wochentage fallen
Das Verkehrszeichen 274.1 verzeichnet den Beginn einer Tempo-30-Zone. Diese Schilder sind oftmals vor Schulen angebracht, um die Schüler vor zu schnell fahrenden Autos zu schützen. Vielerorts werden sogar mehr Tempo-30-Zonen gefordert. Unter der 30 auf dem Verkehrsschild ist oftmals der Begriff „Schule“ angebracht. Dazu kommt eine Zeit, in der dort Tempo 30 gilt – beispielsweise Montag bis Freitag von acht bis 16 Uhr. Wie der ADAC schreibt, wurde in einer solchen Zone ein Autofahrer mit 39 km/h geblitzt – allerdings an einem schulfreien Feiertag.
Als der Autofahrer vom Amtsgericht zu einem Bußgeld von 15 Euro verurteilt wurde, legte er Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein. Seiner Meinung nach gilt Tempo 30 mit einer Schul-Beschilderung an gesetzlichen Feiertagen nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg sah es anders: Gesetzliche Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, setzen die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht außer Kraft. Ähnlich verhält es sich auch in den Sommerferien.
Juristische Grauzone? Uneinigkeit über Tempo 30 in Schulnähe während der Ferienzeit
In der Urteilsbegründung zum Feiertags-Tempo-Sünder hieß es, dass das Zusatzschild „Schule“ nicht heißt, dass sich nur zu Schulzeiten an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten werden muss. Das Schild weist Verkehrsteilnehmer lediglich darauf hin, warum es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Für die Ferienzeit gilt derselbe Grundsatz. Auch in den Sommerferien müssen sich Autofahrer in den angezeigten Zeiträumen an Tempo 30 halten. Ab welcher Geschwindigkeit lösen Blitzer eigentlich aus?
An Schulen halten sich auch in den Sommerferien häufig Kinder auf, um beispielsweise auf einem angrenzenden Spielplatz zu spielen. Wie die ADAC-Juristen mitteilen, ist die Rechtsprechung in dieser Hinsicht aber nicht eindeutig. Bereits vor dem Beschluss des OLG Brandenburg vom Jahr 2019 gab es zu der Thematik Urteile. Das Amtsgericht Wuppertal kam in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 zu dem Ergebnis, dass Tempo 30 mit dem Zusatzschild „Schule“ und festen Zeiten nicht an Feiertagen gilt.
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