Rechtslage: Darf ich die Autoscheibe einschlagen, um einen Hund zu retten?
VonSophie Kluß
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Sie sehen im Hochsommer einen Hund, eingesperrt in einem Auto und ihr erster Impuls ist, die Scheibe einzuschlagen, um den Hund zu retten? Was gut gemeint ist, kann rechtliche Konsequenzen haben.
Den eigenen Hund während des Kurzeinkaufs oder bei anderen Erledigungen im Auto zurücklassen – und das im Sommer? Das passiert regelmäßig – unabhängig davon, wie eindringlich in den Medien davor gewarnt und die tödliche Gefahr angeprangert wird.
Werden Hunde bei sommerlichen Temperaturen im Auto eingesperrt, droht ihnen bereits nach kurzer Zeit ein Hitzschlag, der tödlich enden kann. Dabei bedarf es noch nicht einmal solcher tropischen Temperaturen wie aktuell. Bereits ab einer Außentemperatur von milden 20 Grad kann es im Auto innerhalb einer Stunde lebensgefährlich heiß werden. Steigen die Temperaturen auf 30 Grad, dauert es nur wenige Minuten, bis Lebensgefahr besteht. Doch was kann man als Außenstehender eigentlich tun, wenn einem ein hilfloser Hund eingesperrt in einem Auto auffällt? Und wie sieht die entsprechende Rechtslage aus?
Darf ich die Scheibe einschlagen, um einen Hund zu retten?
Rechtlich gesehen ist es verboten, Hunde im Sommer im Auto einzusperren. Bei Missachtung macht man sich der Tierquälerei schuldig und muss mit einem Bußgeld von 25.000 Euro rechnen. Fällt Ihnen beispielsweise auf einem Parkplatz ein alleingelassener Hund in einem Auto auf, der unter Umständen auch noch stark hechelt und offensichtlich um sein Überleben kämpft, ist meist die erste Reaktion: Die Scheibe muss eingeschlagen werden, um den Vierbeiner zu retten. Doch trotz aller Tierliebe und Zivilcourage ist hier Vorsicht geboten!
In Deutschland ist das Einschlagen einer fremden Autoscheibe verboten und kann gemäß Zivilrecht als Sachbeschädigung geahndet werden. Ganz anders ist die Lage, wenn ein Mensch gerettet werden muss – in diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Fenster zu zerschlagen. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Davon ausgenommen allerdings: Hunde. Doch für den Notfall gibt es eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Gemäß § 34 StGB darf einer nicht abwendbaren „Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ (eingenommen Tiere) mit adäquaten Mitteln begegnet werden. Laut § 228 BGB handelt zivilrechtlich auch nicht widerrechtlich, „wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Wie rette ich einen Hund – ohne rechtliche Konsequenzen?
Um sich auf das oben genannte Recht berufen zu können, muss nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um einen Notfall gehandelt hat und kein anderes Mittel zum selben Ziel geführt hätte. Damit Sie im Nachgang keine rechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, gibt es einige Tipps, die Sie befolgen können, wenn Sie das nächste Mal im Sommer einen eingesperrten Hund in einem Auto sehen.
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Besitzer ausfindig machen: Bevor Sie zum rettenden Schlag ansetzen, sollten Sie zuerst versuchen, den Halter des Vierbeiners beziehungsweise des Wagens ausfindig zu machen. Achten Sie dabei zu jeder Zeit auf den Zustand des Hundes.
Polizei oder Feuerwehr alarmieren: Ist keine Ansprechperson auffindbar, rufen Sie Polizei oder Feuerwehr. Nach dem Versuch, die zuständige Person ebenfalls zu erreichen, werden auch die Einsatzkräfte das Fahrzeug öffnen und den Hund retten – unter Umständen durch das Einschlagen der Scheibe.
Zeugen dazuholen und Fotos und/oder Videos machen: Sind die Rettungskräfte nicht schnell genug vor Ort, sollten Sie den lebensgefährlichen Zustand des Vierbeiners von Anwesenden bezeugen lassen. Erst dann können Sie die Autoscheibe einschlagen.
Scheibe einschlagen: Besteht akute Lebensgefahr, sollten Sie die Scheibe zeitnah einschlagen. Einen Hitzschlag erkennen Sie beim Hund anhand seines starken Hechelns, apathischem Verhalten, Taumeln oder Krampfen, Erbrechen und Durchfall.
Für Kühlung sorgen und Tierrettung holen: Haben Sie den überhitzten Vierbeiner schließlich gerettet, bringen Sie ihn aus der Sonne und versuchen Sie, ihm etwas (lauwarmes) Wasser zu geben. Im Anschluss informieren Sie die Tierrettung und versuchen, den Hund bis zu deren Ankunft in Seitenlage zu halten. Versuchen Sie nach Möglichkeit, den Hund zu kühlen.