Kann teuer werden

Bekanntes Verkehrsschild: Viele Autofahrer verhalten sich nicht richtig – und riskieren hohes Bußgeld

  • schließen

Das Verkehrsschild „Anlieger frei“ sehen Autofahrer im täglichen Straßenverkehr häufig. Doch kennen viele die Bedeutung nicht – das kann richtig Geld kosten.

München – Verkehrsschilder gehören zu den wichtigsten Bestandteilen des Straßenverkehrs. Sie regeln Vorfahrten, weisen auf Gefahrenstellen hin oder geben besondere Hinweise. Deswegen ist es entscheidend für Autofahrer, die Regeln, Ausnahmen und Konsequenzen von besonders häufig vorkommenden Straßenschildern zu kennen. Dazu gehört auch das Verkehrsschild „Anlieger frei“. Obwohl dieses sowohl in der Stadt als auch auf dem Land oft in Erscheinung tritt, wissen viele Autofahrer nicht, welche Ausnahmen und Bußgelder hinter dem Schild stecken.

Straßenschild „Anlieger frei“: Was es bedeutet – und wer Anlieger überhaupt sind

In der Regel befindet sich das Schild „Anlieger frei“ unter Verkehrszeichen, die ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge vorschreiben – wie beispielsweise die Sperrscheibe mit rotem Kreis auf weißem Grund. Wie der Aufschrift des Schildes zu entnehmen ist, gilt dieses Verbot dann aber nicht für Anlieger. Doch wer zählt überhaupt zu den Anliegern? Eine gesetzliche Definition des Begriffes gibt es laut dem ADAC nicht.

Was hat es mit dem Straßenschild „Anlieger frei“ auf sich – und welche Ausnahmen gelten?

Doch wurde die Bedeutung demnach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte folgend ermittelt. Als Anlieger gelten also Autofahrer, die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnen oder dieses für eine Erledigung aufsuchen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Personen, die Sie besuchen möchten, auch tatsächlich anwesend sind. Die Intention eines Besuches reicht schon aus. Insgesamt gelten folgende Verkehrsteilnehmer laut Chip.de als Anlieger:

  • Besucher von Anwohnern (auch unerwünschte Besucher, wie Gerichtsvollzieher)
  • Besucher von Geschäften, Arztpraxen, Friseuren usw.
  • Besucher von (gepachteten) Schrebergärten
  • Dienstleister, die vor Ort Aufgaben verrichten müssen
  • Personen, die Lieferungen ausführen
  • Arbeitnehmer und -geber, die ihren Arbeitsplatz aufsuchen
  • Personen, die jemanden abholen wollen (bspw. vom Einkaufen oder Bahnhof)

„Anlieger frei“ gilt auch für Radfahrer – unter bestimmten Umständen müssen Sie schieben

Wurde das Schild „Anlieger frei“ unter einem Verkehrszeichen angebracht, das auf eine Fahrradstraße hinweist, dürfen PKW fahrende Anlieger ebenfalls passieren – natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sie auch ein Anliegen haben. Radfahrer brauchen laut dem ADAC hingegen kein Anliegen. Das grüne Verkehrsschild mit weißem Fahrrad hat übrigens auch eine wichtige Bedeutung für Autofahrer.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

An anderer Stelle müssen Fahrradfahrer jedoch aufpassen: Denn gilt das „Anlieger Frei“-Schild ohne einen dazugehörigen Fahrradweg, müssen auch Radfahrer ohne Anliegen absteigen und ihr Fahrrad schieben. Theoretisch wird bei Nichtbeachtung sogar ein Bußgeld zwischen 25 und 40 Euro verhängt. Auch wenn Sie mit Ihrem Auto ohne Anliegen eine Straße mit „Anlieger frei“-Schild passieren, müssen Sie sich laut dem Bußgeldkatalog auf folgende finanzielle Sanktionen gefasst machen:

Verstoß gegen:Bußgeld:
250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) – 251 (Verbot für Kraftwagen) – 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) – 254 (Verbot für Radverkehr) – 255 (Verbot für Krafträder) – 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge)zwischen 50 und 100 Euro
270.1 (Umweltzone)100 Euro
242.1 (Fußgängerzone)zwischen 50 und 100 Euro
244.1 (Fahrradstraße) – 244.3 (Fahrradzone)zwischen 15 und 30 Euro

Straßenschild „Anlieger frei“ kommt mit Ausnahmen daher – Achtung bei unbebauten Grundstücken

Allerdings gibt es bei dem Verkehrsschild „Anlieger frei“ auch Ausnahmen, die Sie beachten sollten. Dazu zählt eine gewisse Vorsicht bei unbebauten Grundstücken, wie Waldgebiete in freier Natur oder Seen. Diese dürfen Sie nur befahren, wenn „ein Anlieger Ihnen oder der Allgemeinheit ausdrücklich oder stillschweigend die Erlaubnis erteilt hat, sein Grundstück in seiner Abwesenheit zu betreten oder zu benutzen“, heißt es vom ADAC.

Das sei unter anderem dann der Fall, wenn an einem See ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Baden auf eigene Gefahr erlaubt“ steht. Feldwege, die nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, dürfen laut Chip.de hingegen meist nur vom Landwirt befahren werden. Da das aber nicht immer deutlich erkennbar gemacht wird, gilt bei dem Verkehrsschild „Anlieger frei“ das Motto: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Also wenn Sie sich bei unbebauten Grundstücken nicht sicher sind, lieber das Auto stehen lassen. Sonst könnte ein hohes Bußgeld drohen.

Vergleichsweise neu in Deutschland hinzugekommen ist das Straßenschild der digitalen grünen Welle – was es damit auf sich hat. Ebenfalls teuer kann die Missachtung des Verkehrszeichens mit einem roten X werden.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

Kommentare