Jede Bakterie springt uns im Urlaub an

Erkältung statt Erholung: Darum werden viele im Urlaub plötzlich krank 

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Viele Menschen werden im Urlaub krank. Lauern in der Fremde etwa Viren, die es hierzulande nicht gibt? Der Grund ist viel simpler und hat mit der Umgebung selten was zu tun.

München ‒ Vor Monaten wurde der Strandurlaub schon gebucht und die Vorfreude auf die lang ersehnte Auszeit am Meer steigt. Am Ferienort angekommen, führt der erste Weg vieler Urlauber schnurstracks zum Pool oder Strand, um sich vor den Reisestrapazen der Anreise zu erholen.

Diensthandy aus, die Füße hoch – nach langer Zeit wieder zur Ruhe kommen und entspannt die Sonne, das Meer und die Ferne genießen. Zwar soll Verreisen gut für das eigene Wohlbefinden sein, doch viele Menschen werden ausgerechnet im Urlaub krank.

Viele kennen es: Kaum die Füße hochgelegt, fängt auch schon die Nase an zu laufen. Woran liegt das, dass so viele im Urlaub plötzlich krank sind?

Krank im Urlaub: Jüngere Menschen erwischt es häufiger

Mit dem ersten Husten und Schnäuzen im Urlaub ist es mit der Entspannung schnell dahin. Viele liegen im Urlaubsparadies im Krankenbett anstatt am Strand. 81 Prozent von rund 2.000 Teilnehmer einer aktuellen Umfrage im Auftrag der HanseMerkur Versicherung berichten von Krankheiten oder Verletzungen auf Reisen.

Überraschend dabei: Insbesondere jüngere Urlauber fangen sich wohl eine Erkältung oder Magen-Darm-Erkrankungen ein. Auch über einen Sonnenstich klagen einige. 85,4 Prozent der 18-24-Jährigen und 85,1 Prozent der 25- bis 34-Jährigen wurden demnach im Urlaub schon einmal krank. In der Gruppe der 55- bis 65-Jährigen waren es zwar weniger, aber immerhin noch 74,3 Prozent der Befragten. Zu den häufigsten Erkrankungen während des Urlaubs gehörten laut der Umfrage eine Erkältung oder Grippe.

Ranking der Krankheiten auf Reisen:

ErkrankungAnteil in Prozent
Erkältung/Grippe51,3
Magen-Darm-Erkrankung46,2
Hautprobleme wie Ausschläge37,1
Sonnenstich33,9
kleinen Sportverletzungen24,2

Quelle: Marktforschungs-Unternehmen Appino GmbH im Auftrag der HanseMerkur Versicherung, Umfrage vom 15. und 16. Mai 2023 mit 2000 Befragten

Plötzlich krank auf Reisen: Erkältung und Grippe plagen die meisten Urlauber

Neben Erkrankungen können aber auch Verletzungen den Urlaub trüben: Ein Teil zog sich laut Umfrage-Ergebnis zum Beispiel beim Beach-Volleyball kleinere Blessuren (Fuß umgeknickt oder Verstauchungen) zu. 12,8 Prozent gaben an, sich sogar Knochenbrüche, Platzwunden, Sehnenrisse, Verrenkungen und Muskelfaserrisse während der Urlaubszeit zugezogen zu haben.

Jeder Zehnte (10,7 Prozent) wurde bei Verkehrsunfällen verletzt. Bei einigen endete der Urlaub sogar im Krankenhaus: 17,4 Prozent mussten ambulant, 12,1 Prozent stationär behandelt werden. Zum Arzt mussten schon einmal 30,2 Prozent der 2000 Befragten während ihrer „vermeintlich schönsten Zeit des Jahres“, dem Urlaub. Wiederum 13 Prozent ließen sich nicht behandeln, bei 42,6 Prozent reichte die Reiseapotheke aus.

Erkältung statt Erholung: Freizeitkrankheit im Urlaub nicht ungewöhnlich – „Jede Bakterie springt einen förmlich an“

Doch wie kommt es eigentlich dazu, dass viele Menschen während ihres Urlaubs krank werden? Das Phänomen wird im Fachjargon „Leisure Sickness“ (deutsch: Freizeitkrankheit) genannt und ist laut Arbeitspsychologen keine Seltenheit. Schuld daran ist oftmals Stress. Er wirkt sich auf das Immunsystem aus. Der Grund: Durch chronischen Stress bleibt das Stresshormon Kortisol dauerhaft erhöht und schwächt so die Immunabwehr.

Kortisol ist ein lebenswichtiges Hormon. Die Werte im Blut folgen einem natürlichen Tagesrhythmus und liegen daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten tagsüber und nachts in wechselnden Konzentrationen vor.
Quelle: Apotheken-Umschau

Zwar reagiert das menschliche Abwehrsystem auch bei Stress auf eine Infektion, oftmals bleiben die Symptome wie Schnupfen, Kopf- oder Halsschmerzen aber zunächst aus. Die Immunreaktion ist verzögert. Krankheitsanzeichen treten erst dann auf, wenn der Kortisolspiegel sinkt, der Stress also abnimmt. Das ist leider oftmals genau dann der Fall, wenn man zur Erholung ansetzt; also im Urlaub. „Jede Bakterie springt einen förmlich an“, sagt die Arbeitspsychologin Dr. Anja Gerlmaier von der Universität Duisburg-Essen gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Krankenbett statt Strand: Zwei Tipps, um im Urlaub dem Risiko vorzubeugen

Ein Patentrezept, wie man sich am besten schützen kann, gebe es nicht. Die jeweilige Tätigkeit einer Person spielt auch eine Rolle. Oft sei es hilfreich, das Gegenteil von dem zu tun, was man im Arbeitsalltag gewöhnt sei, empfiehlt Gerlmaier. Heißt konkret: Mitarbeiter, die tagsüber beispielsweise viel geistig arbeiten, könnten abends Fahrradfahren. Personen, die dagegen viel am Band stehen, können sich nach der Schicht bei einem guten Buch entspannen. Auch die Münchner zieht es am Wochenende immer wieder mit dem Rad raus ins Grüne.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Um Erholung während des Urlaubs zu finden, sind laut Studien elf Tage perfekt. Diplom-Psychologin Franca Cerutti sieht laut Bild-Zeitung die Kombination aus Entschleunigung, neuen Erfahrungen und mehr Zeit für Selbstreflexion als Garanten, um das Stresshormon Kortisol abzubauen. Die Expertin hat zudem zwei Tipps parat, wie Beschäftigte das Risiko einer „Freizeitkrankheit“ minimieren können: Sich in den letzten Tagen vor dem Urlaub nicht abmühen und die To-dos auch mal auf Kollegen übertragen. Und sich in Gelassenheit üben; das heißt, kleine Hindernisse im Urlaub, wie Flugverspätungen oder Stau auf den Straßen, einfach wegschmunzeln.

Wer noch auf der Suche nach einem Reiseziel ist: Mit Last-Minute-Angeboten lässt sich vielleicht doch noch manches Schnäppchen für den Sommerurlaub machen.

Rubriklistenbild: © AntonioGuillem/Imago

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