Drastische Raser-Strafen in Österreich: Seit 1. März kann das Auto beschlagnahmt werden
VonSebastian Oppenheimer
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Österreich sagt Rasern den Kampf an: Seit 1. März kann bei extremen Tempoverstößen das Auto beschlagnahmt werden. Die Regel gilt auch für Ausländer.
Ein paar km/h zu viel auf dem Tacho – kann mal passieren. Doch leider gibt es zahlreiche Autofahrer, die ein Tempolimit kaum interessiert und auch gerne mal deutlich schneller fahren als erlaubt. In Dänemark hat man solchen Extrem-Rasern mit dem „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz schon längst den Kampf angesagt. Autos können dort bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen beschlagnahmt und versteigert werden. Und auch in Österreich gelten seit dem 1. März 2024 harte Regeln für Raser.
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Übertretung von mehr als 80 km/h innerorts in Österreich: Auto kann sogar versteigert werden
Wer ab März innerorts 80 km/h oder außerorts 90 km/h zu schnell ist, dessen Auto kann laut dem österreichischen Verkehrsministerium beschlagnahmt werden. Wenn ein Autofahrer bereits eine einschlägige Vorstrafe hat, beispielsweise durch die Teilnahme an einem illegalen Autorennen, dann ist der Wagen schon bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h außerorts weg. Dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC zufolge können die beschlagnahmten Fahrzeuge in der Folge sogar versteigert werden.
Auto-Beschlagnahmung bei extremen Tempoverstößen auch bei Ausländern möglich
Wichtig: Diese Maßnahmen gelten auch für Ausländer und somit natürlich auch für Deutsche, wie der ADAC betont. Erst 2021 hatte Österreich mit dem sogenannten „Raserpaket“ die Strafen drastisch erhöht – seitdem können im Extremfall bis zu 5.000 Euro Bußgeld für Tempoverstöße fällig werden. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h müssen Autofahrer mindestens 150 Euro bezahlen.
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Was passiert, wenn das Auto dem Raser gar nicht gehört?
Auch wenn das Fahrzeug nicht dem Raser gehört, kann der Wagen an Ort und Stelle vorläufig für bis zu 14 Tage beschlagnahmt werden. Versteigert werden können diese Wagen laut ÖAMTC aber nicht. Der österreichische Automobilclub bezweifelt die Wirksamkeit der neuen Regeln: Es gebe keine Studien darüber, dass härtere Strafen eine höhere Abschreckungswirkung hätten als geringere. Außerdem hat Automobilclub rechtliche Bedenken: „Derart drastische Eingriffe in das Eigentum“ sollten laut einem Clubjuristen „von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“.