Neues Tempo-Gesetz

Drastische Raser-Strafen in Österreich: Seit 1. März kann das Auto beschlagnahmt werden

  • schließen

Österreich sagt Rasern den Kampf an: Seit 1. März kann bei extremen Tempoverstößen das Auto beschlagnahmt werden. Die Regel gilt auch für Ausländer.

Ein paar km/h zu viel auf dem Tacho – kann mal passieren. Doch leider gibt es zahlreiche Autofahrer, die ein Tempolimit kaum interessiert und auch gerne mal deutlich schneller fahren als erlaubt. In Dänemark hat man solchen Extrem-Rasern mit dem „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz schon längst den Kampf angesagt. Autos können dort bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen beschlagnahmt und versteigert werden. Und auch in Österreich gelten seit dem 1. März 2024 harte Regeln für Raser.

Der neue WhatsApp-Kanal von 24auto.de ist da!

Aktuelle News, nützliche Tipps & Tricks sowie kuriose Geschichten aus dem Netz rund um das Thema Auto gibt’s auf unserem Whatsapp-Kanal: Hier geht’s direkt zu Automania.

Übertretung von mehr als 80 km/h innerorts in Österreich: Auto kann sogar versteigert werden

Wer ab März innerorts 80 km/h oder außerorts 90 km/h zu schnell ist, dessen Auto kann laut dem österreichischen Verkehrsministerium beschlagnahmt werden. Wenn ein Autofahrer bereits eine einschlägige Vorstrafe hat, beispielsweise durch die Teilnahme an einem illegalen Autorennen, dann ist der Wagen schon bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h außerorts weg. Dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC zufolge können die beschlagnahmten Fahrzeuge in der Folge sogar versteigert werden.

In Österreich können bei extremen Tempoverstößen seit 1. März 2024 Autos beschlagnahmt und auch versteigert werden. (Symbolbild)

Auto-Beschlagnahmung bei extremen Tempoverstößen auch bei Ausländern möglich

Wichtig: Diese Maßnahmen gelten auch für Ausländer und somit natürlich auch für Deutsche, wie der ADAC betont. Erst 2021 hatte Österreich mit dem sogenannten „Raserpaket“ die Strafen drastisch erhöht – seitdem können im Extremfall bis zu 5.000 Euro Bußgeld für Tempoverstöße fällig werden. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h müssen Autofahrer mindestens 150 Euro bezahlen.

Die schnellsten deutschen Autos aller Zeiten: 9ff GT9 rast davon

Apollo IE
Platz 10 – Apollo Intensa Emozione (IE): Auch wenn der Name eher italienisch klingt, ist der Apollo IE ein waschechter Deutscher und der Nachfolger des Gumpert Apollo. Im Vergleich zu seinem Vorgänger von der – inzwischen insolventen – Gumpert Sportwagenmanufaktur ist der IE etwas langsamer: „lediglich“ 335 km/h sind drin. Für die Autobahn und die Rennstrecke sollte das jedoch immer noch ausreichen. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 959 S.
Platz 9 – Porsche 959 S: Der Ende der 1980er-Jahre gebaute Sportwagen ist alles andere als ein altes Eisen. Mit 339 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht sich der 515 PS-starke Porsche 959 S auch vor modernen Fahrzeugen nicht verstecken. Den Sprint von null auf 100 legt er in grade einmal 3,7 Sekunden zurück. © Porsche
Porsche 911 GT2 RS
Platz 8 – Porsche 911 GT2 RS: Der 911 ist eine absolute Sportwagen-Ikone. Inzwischen gibt es ihn in unzähligen Varianten. Wer jedoch besonders schnell unterwegs sein will, der greift zum GT2 RS. Der Hardcore-Porsche beschleunigt mit seinen 700 PS in 2,8 Sekunden auf 100 km/h. Erst bei 340 km/h ist Schluss. © Porsche
Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition
Platz 7 – Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition: Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich ein ganz besonderer Sportwagen zu Ehren des ehemaligen Formel-1-Piloten Sir Stirling Moss (†). Im Vergleich zum regulären SLR McLaren wurde auf ein Dach und eine Windschutzscheibe verzichtet. Optisch lehnt sich der Supersportwagen an den 300 SLR von 1955 an. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 350 km/h ist er jedoch deutlich schneller. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 918 Spyder
Platz 6 – Porsche 918 Spyder: Mit einer Spitzengeschwindigkeit von 351,5 km/h hat es auch der Porsche 918 Spyder in die Top 10 der schnellsten deutschen Autos geschafft. Zwischen 2013 und 2015 wurde der Sportwagen 955 Mal gebaut. Die legendäre Nordschleife umrundete er in 6:57.00 Minuten. © Porsche
Mercedes-AMG One
Platz 5 – Mercedes-AMG ONE: Das Hypercar wurde 2017 auf der IAA in Frankfurt als „Project One“ vorgestellt und sollte ab 2019 in Serie gehen. Erst drei Jahre später rollte der Mercedes-AMG ONE zu den Kunden, die sich auf Formel-1-Technologie und 352 km/h Topspeed freuen dürfen.  © Mercedes-Benz AG
RUF CTR Anniversary
Platz 4 – Ruf CTR Anniversary: Sieht aus wie ein Porsche 911 (Baureihe 964), ist aber keiner. Zumindest nicht ganz. Denn der CTR Anniversary ist das erste Auto, das Ruf selbst entwickelt hat. Angetrieben wird der Sportwagen aus Pfaffenhausen von einem Sechs-Zylinder-Boxermotor mit 710 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 360 km/h. Für den Sprint von null auf Tempo 100 braucht der auf 50 Exemplare limitierte Sportwagen 3,5 Sekunden. © Sebastian Geisler/Imago
Gumpert Apollo
Platz 3 – Gumpert Apollo: Der Sportwagen von Ex-Audi-Motorsport-Chef Roland Gumpert wurde von 2005 bis 2016 in vier verschiedenen Versionen angeboten und war sowohl für Straße als auch die Rennstrecke zugelassen. In den Top-Versionen Apollo (650 PS) und Apollo S (750 PS) lag die Höchstgeschwindigkeit bei 360 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
RUF CTR3 Clubsport.
Platz 2 – Ruf CTR3 (Clubsport): Wie der CTR Anniversary handelt es sich auch beim CTR3 (Clubsport) um eine Eigenentwicklung im Porsche-Look. Der 777 PS-starke Sechszylinder-Boxer peitscht den Sportwagen auf bis zu 380 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
9ff GT9 Vmax
Platz 1 – 9ff GT9 Vmax: Auch von der Spitzenposition grüßt ein aufgemotzter Porsche 911 von der Dortmunder Firma 9ff. Angetrieben wird der Sportwagen von einem Sechszylinder-Boxermotor mit 1.400 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 437 km/h. Doch auch der "normale“ 9ff GT9 (409 km/h) und der GT9-R (414 km/h) sind kaum langsamer. © Sebastian Geisler/Imago

Was passiert, wenn das Auto dem Raser gar nicht gehört?

Auch wenn das Fahrzeug nicht dem Raser gehört, kann der Wagen an Ort und Stelle vorläufig für bis zu 14 Tage beschlagnahmt werden. Versteigert werden können diese Wagen laut ÖAMTC aber nicht. Der österreichische Automobilclub bezweifelt die Wirksamkeit der neuen Regeln: Es gebe keine Studien darüber, dass härtere Strafen eine höhere Abschreckungswirkung hätten als geringere. Außerdem hat Automobilclub rechtliche Bedenken: „Derart drastische Eingriffe in das Eigentum“ sollten laut einem Clubjuristen „von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“.

Rubriklistenbild: © imagebroker/Imago

Kommentare