Supermärkte testen verschiedene Modelle, um Fremdparker von Kundenparkplätzen fernzuhalten. Eine aktuelle Methode könnte auch für Kunden teuer werden.
Kassel - „Kundenparkplatz – Für die Dauer des Einkaufs maximal 90 Minuten“: Schilder mit dieser oder ähnlicher Aussage finden sich zuhauf auf Parkplätzen von Aldi, Kaufland, Lidl und Co. Doch viele Kunden und auch Nicht-Kunden scheinen diese Hinweise nur wenig zu interessieren. Deswegen ließen in den vergangenen Jahren viele Discounter und Supermärkte wie Aldi, Netto, Edeka oder Rewe ihre Parkplätze von privaten Unternehmen bewachen.
Nun versuchen die Märkte eine neue Methode, um der Flut an unterwünschten Dauerparkern Herr zu werden. Mithilfe von Videoüberwachung sollen Falschparker künftig abgehalten werden, Kundenstellplätze auf den Supermarktparklätzen zu blockieren. Ob das unter Abzocke fällt, oder berechtigte Maßnahme der Supermärkte sind, haben Experten des ADAC in der Vergangenheit bereits versucht, zu klären.
Videoüberwachung auf einem Parkplatz von Rewe, Lidl und Co. in Heidelberg
Klar ist allerdings: Was für die Supermärkte ein lukratives Geschäft ist, kann für Kunden und Kundinnen richtig teuer werden. Zum Beispiel, wenn diese die Parkscheibe vergessen oder sich anderweitig nicht an die auf dem Parkplatz geltenden Regeln halten. Bis zu 30 Euro und mehr könne laut bussgeld.de ein Verwarngeld auf einem Aldi-Parkplatz kosten. Eine Begründung für das Vorgehen liefert Rewe. Das Unternehmen könne nicht einfach zusehen, wenn Pendler oder Mitarbeiter benachbarter Büros Kundenparkplätze belegen, sagte ein Rewe-Sprecher gegenüber focus.de. „Wenn unsere Parkplätze zugeparkt sind, fahren die Kunden irgendwann zu den Wettbewerbern.“
Für Kundinnen und Kunden ist es allerdings auch ärgerlich, wenn diese wegen einer vergessenen Parkscheibe ein hohes Bußgeld zahlen müssten. Aus diesem Grund suchten erste Filialen nach Lösungen, wie focus.de weiter berichtet. In Stuttgart setzten erste dm-, Rewe- und Aldi-Filialen auf die Videoüberwachung beim Parken. Und auch in Heidelberg wird ein gemeinsamer Parkplatz von Rewe, Aldi und dm mit einem Parkplatzüberwachungssystem überwacht.
Aldi, Lidl und Co. sehen keine andere Möglichkeit als Videoüberwachung auf ihren Parkplätzen
Auf Facebook teilte die Rewe-Filiale in Heidelberg Rohrbach mit, dass somit das Nummernschild registriert werde. „Bei der Auffahrt zum Parkplatz wird das Nummernschild registriert und du hast 3 Stunden Zeit, deine Einkäufe zu erledigen“, heißt es in einem Post des Unternehmens. Bei der Ausfahrt vom Parkplatz werde das Nummernschild wieder registriert und die Zeit abgeglichen. Neue Hinweisschilder seien bereits angebracht worden. Diese Lösung werde nicht jedem gefallen, jedoch sehe man durch vermehrtes Fremd- und Dauerparken keine andere Möglichkeit, um Kunden Parkplätze weiter gewährleisten zu können.
Verantwortlich für die Überwachung zeichnet sich die externe Firma Nexobility mit ihrem System „Betterpark“. Bei Überziehung der Parkzeit droht ein teures Knöllchen. Parksünder müssen hierfür bis zu 30 Euro berappen, wie anwalt.de berichtet. Wenn die Kunden nach drei Stunden den Parkplatz wieder verlassen, werden die Daten gelöscht, heißt es laut einem Sprecher von Nexobility gegenüber t-online.de. Andernfalls ermittle das Unternehmen beim Kraftfahrtbundesamt den Halter des Fahrzeugs, der dann einen Strafzettel zugesandt bekommt. Doch ist dieses System rechtmäßig?
Ist die Videoüberwachung auf dem Parkplatz von Lidl, Aldi und Co. rechtmäßig?
Nicht jedes Knöllchen auf einem Supermarktparkplatz ist rechtmäßig, wie es auf verbraucherzentrale.de heißt. Das Grundstück des Parkplatzes ist im Privatbesitz des Supermarktes. Insofern sind diese berechtigt, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben kostenpflichtige oder kostenfreie Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsbedingungen können diese dabei selbst aufstellen. Die Ahndung von Parkverstößen erfolgt in diesen Fällen nicht nach der Straßenverkehrsordnung, sondern ist eine Vertragsstrafe, da die Parkenden das bereitgestellte Angebot des Marktes angenommen haben. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen den Parkenden und dem Parkplatzanbieter zustande. Entscheidend dafür ist allerdings, dass die Park- und Nutzungsbedingungen den Parkenden bekannt sind und damit auch wissentlich akzeptiert werden konnten.
Was laut Verbraucherzentrale nicht ausreicht:
- besonders kleine Schrift auf Hinweisschildern bei der Einfahrt
- versteckte Schilder am Rand der Supermarkt-Parkplätze
- Hinweise zum Parken erst im Supermarkt
- besonders lange und komplizierte Klauseln
- Quelle: verbraucherzentrale.de
Mit dem Schritt der Supermärkte in Heidelberg und der rechtsmäßigen Umsetzung könnte die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe oder Parktickets aber damit schon bald der Vergangenheit angehören. Allerdings äußert der Marketingexperte Martin Fassnacht gegenüber focus.de erhebliche Vorbehalte. Wirklich kundenfreundlich sei so etwas nicht, so der Experte. Zudem sollten die Händler selbst entscheiden, wann diese Knöllchen auf ihren Parkplätzen ausstellen und diese Praxis nicht in die Hände von externen Unternehmen geben, wie in der Vergangenheit geschehen. Ansonsten würden die Unternehmen hohe Risiken auf sich nehmen. „Gerade in Zeiten des Online-Handels kann es schnell nach hinten losgehen, wenn ich dadurch die Kunden verärgere. Der Online-Handel braucht keine Parkplätze.“
Über eine Videoüberwachung hätte sich sicherlich auch ein Rentner gefreut, der auf einem Kaufland-Parkplatz von Trickdieben bestohlen wurde. (Niklas Müller)
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