Was Autofahrer beachten müssen

Vignetten 2023: Preise für Österreich gestiegen – Schweiz und Slowenien stabil

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Österreich verlangt seit diesem Jahr mehr für das „Pickerl“. In den grenznahen Skigebieten sind mehrere kurze Autobahnabschnitte immerhin mautfrei.

Die Vignette für Autobahnen in Österreich ist 2023 etwas teurer geworden. So kostet das für diese Fälle meist genutzte Zehn-Tages-“Pickerl“ seit diesem Jahr nun 30 Cent mehr – also 9,90 statt 9,60 Euro. Der Preis für die Zwei-Monats-Vignette stieg um 80 Cent auf 29 Euro. Die Jahresvignette kostet in diesem Jahr 96,40 und damit 2,60 Euro mehr als 2022.

Die Vignetten für österreichische Autobahnen sind in diesem Jahr etwas teurer geworden. (Archivbild)

Grenznahe Skigebiete: Welche Autobahnabschnitte sind in Österreich mautfrei?

Was Winterurlauber in den grenznahen Skigebieten interessieren dürfte: Mehrere kurze Autobahnabschnitte sind mautfrei, wie der ADAC weiß: Die Inntalautobahn A 12 von der Grenze bis zum Anschluss Kufstein-Süd, die Westautobahn A 1 von der Grenze bis zum Anschluss Salzburg-Nord und die Rheintalautobahn A 14 von der Grenze bis zum Anschluss Hohenems. Erfahren Sie zudem hier mehr über die Mautgebühren in Österreich.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Vignetten 2023: Kein Preisaufschlag in der Schweiz und in Slowenien

Für die Schweiz kostet die Jahresvignette nach wie vor 40 Franken, wie der ADAC zum Jahresstart 2023 auf seiner Internetseite weiter informiert. „Auf Basis des Wechselkurses sind dies 42 Euro.“

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In Slowenien bleibe der Preis für die Pkw-Jahresvignette zudem stabil bei 110 Euro, für die Monatsvignette bei 30 Euro und für die 7-Tages-Vignette bei 15 Euro. Für Reisen nach oder durch Slowenien gibt es seit 2022 nur noch die elektronische Vignette, so der Hinweis des Automobilclubs.

Alle genannten Preise beziehen sich auf die Vignetten für Autos. Im Gegensatz zu Deutschland ist in vielen europäischen Ländern eine Mautgebühr fällig.

Rubriklistenbild: © Matthias Balk/dpa

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