Waisenrente: Wer ist berechtigt und wie hoch ist die Zahlung?
VonMichel Guddat
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Die Waisenrente ist eine finanzielle Hilfe nach dem Verlust eines oder beider Elternteile. Aber wie lange besteht dieser Anspruch?
München – Es ist eine enorme Belastung, den Verlust eines oder beider Elternteile zu ertragen. Insbesondere in jungen Jahren, wenn Eltern als sichere Zuflucht und Vorbilder fungieren. Um zu verhindern, dass zu diesem emotionalen Schmerz auch noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen, gibt es die sogenannte Rente wegen Todes – einschließlich der Waisenrente.
Waisenrente beantragen: Wer ist berechtigt?
Die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sind dazu da, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Alle Kinder haben „bis zum Ende des Monats, in dem sie 18 Jahre alt und damit volljährig werden“, Anspruch auf die Waisenrente, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Dies gilt sowohl, wenn beide Elternteile verstorben sind, als auch beim Tod eines Elternteils.
Es gibt jedoch einen Unterschied: Wenn ein Elternteil noch lebt, wird die Halbwaisenrente ausgezahlt. Sind beide Eltern verstorben, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Vollwaisenrente. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Laut der Deutschen Rentenversicherung muss der verstorbene Elternteil entweder die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben, unverschuldet ums Leben gekommen sein (z.B. durch einen Arbeitsunfall) oder bis zu seinem Tod eine Rente bezogen haben. Unterdessen sollen Rentner wohl zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen für Pflegekosten aufkommen.
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Wie viel Geld erhalten die Hinterbliebenen als Voll- oder Halbwaise?
Wie viel Geld erhält ein Kind und reicht das aus? Eine Halbwaise erhält 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des oder der Verstorbenen. Eine Vollwaise erhält 30 Prozent. Übrigens: Die Summe aller Renten für die Hinterbliebenen darf höchstens 80 Prozent des Verdienstes betragen.
Und was passiert nach dem 18. Geburtstag des Kindes – ist es dann finanziell auf sich alleine gestellt und erhält keine Unterstützung mehr außerhalb der Familie? Auch nachdem das Kind volljährig geworden ist, besteht weiterhin Anspruch auf die Waisenrente. Dies gilt jedoch nur, solange eine Berufsausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst absolviert wird. Aber auch hier gibt es eine Begrenzung.
Denn nach Vollendung des 27. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf die Waisenrente. Gleiches gilt, wenn eine Ausbildung abgebrochen oder abgeschlossen wurde. In diesem Fall endet die Unterstützung auch vor dem vollendeten 27. Lebensjahr.