VonYannick Hankeschließen
Julia Hanigkschließen
Bereits Anfang März kam es zum großen Rückruf bei Rewe, dieser betraf Tiefkühlspinat der Eigenmarke „Beste Wahl“. Nun musste Hersteller Ardo den Rückruf erweitern.
Update von Donnerstag, 14. März, 21:43 Uhr: Ratingen – Der Tiefkühlkosthersteller Ardo hat seinen bundesweiten Rückruf für Tiefkühlspinat erweitert. In einer entsprechenden Mitteilung heißt es, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Metallspäne in dem Gemüse sein. Der Produktrückruf vom 1. März werde deswegen erweitert, teilte das Unternehmen am Donnerstag in Ratingen mit.
Von dem Verzehr des Spinats werde dringend abgeraten, da eine Gesundheitsgefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Ergänzend werden nun auch folgende Produkte zurückgerufen:
- Rewe Beste Wahl Junger Spinat Gehackt 450 Gramm mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2025
- Edeka Junger Spinat gehackt 450 g, tiefgefroren, Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2025
- Netto Marken-Discount Beste Ernte Junger Spinat gehackt 450 g, tiefgefroren mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 12/2025 und 01/2026
Auch die betroffenen Bundesländer wurden erweitert. Der Rückruf gilt in:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Erstmeldung von Samstag, 2. März, 19:58 Uhr: Köln – Trotz bester Kontrollen kann es immer wieder zu Rückrufen von Produkten kommen. Derzeit läuft beispielsweise eine Produktwarnung für veganes Mühlenhack. Nun veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen neuen Produktrückruf über seine Plattform lebensmittelwarnung.de.
Rückruf von „Rewe Junger Spinat“ der Eigenmarke „Beste Wahl“
Zurückgerufen wird ein Tiefkühl-Spinat der Adlo GmbH, den es bei Rewe zu kaufen gibt: „Rewe Beste Wahl, Junger Spinat Gehackt, 450 g“. Betroffen sind Artikel mit der EAN-Nummer 4337256051699 und einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Januar 2026. Bei dem Produkt kann es nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen dünne Metallspäne befinden. Somit kann auch eine Gesundheitsgefährdung nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Der Verzehr von metallischen Fremdkörpern kann zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen, wie das Portal produktwarnungen.eu schreibt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ein betroffenes Produkt nicht mehr verwenden und in den Handel zurückbringen.
Die betroffenen Produkte wurden in folgenden Bundesländern verkauft:
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
Überprüfen Sie Chargen-Nummern – der Kaufpreis wird erstattet
Achten Sie dabei auf die Produktionschargen 144003 und 144004. Andere Chargen-Nummern sind nicht betroffen. Kunden können das zurückgerufene Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Die Ardo GmbH entschuldigt sich für die entstehenden Unannehmlichkeiten ausdrücklich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. (jh)
Rubriklistenbild: © Rene Traut/IMAGO und Ardo GmbH


