VonStella Henrichschließen
Ein niederländischer Hersteller ruft seine beiden Toastsorten zurück. Die Produkte enthalten Fremdkörper. Verbrauchern wird vom Verzehr dringend abgeraten.
Kassel – Beim Kauf von Toast ist aktuell Vorsicht angesagt. Der niederländische Hersteller Bakkerij Holland ruft nämlich die Produkte „Grafschafter Weizen Sandwich American Style, 750g“ und „Grafschafter Vollkorn Sandwich American Style, 750g“ mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21.05.2024 zurück.
Darüber informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Fremdkörper aus Kunststoff darin enthalten sind. Die betroffenen Artikel sind ausschließlich in Lidl-Filialen in Nordrhein-Westfalen verkauft worden. Ein weiterer Rückruf betrifft Toast-Sorten der bekannten Eigenmarke Gut&Günstig. Betroffene Produkte sollten nicht verzehrt werden. Es besteht Verletzungsgefahr.
Brot-Rückruf bei Lidl: Toast bereits aus dem Verkauf genommen
„Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die betroffenen Produkte keinesfalls konsumieren“, empfehlen die Verbraucherschützer. Lidl habe die betroffenen Artikel bereits aus dem Verkauf genommen. Sie können in allen Filialen des Discounters zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.
| Hersteller | Bakkerij Holland |
|---|---|
| Vertrieb | Lidl |
| Produkte | Grafschafter Weizen Sandwich American Style, 750g |
| Grafschafter Vollkorn Sandwich American Style, 750g | |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | bis einschließlich 21. Mai 2024 |
| Grund des Rückrufs | Fremdkörper aus Kunststoff |
| betroffenes Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Kontakt zum Hersteller | info@bakkerijholland.nl |
Lidl-Brot aus dem Verkauf genommen: Anzahl der Rückrufe steigt rapide
Die Kunststoffsplitter können zu schweren Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen, weshalb den Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend von dem Verzehr des Produktes abgeraten wird.
Bereits zu Beginn des Monats April wurde daher aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vor einer beliebten Backware gewarnt. Ritter-Sport warnte jüngst vor seiner Vollmilchschokolade und wies auf die gesundheitlichen Risiken beim Verzehr hin.
Die Anzahl solcher Rückrufe steigt seit dem Jahr 2015 rapide. Waren es 2015 noch 100 Warnungen, stieg die Anzahl der Rückrufe im Jahr 2022 auf 311. Das zeigt laut Verbraucherzentrale eine Auswertung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Häufige Gründe für einen Rückruf sind Salmonellen oder Coli-Bakterien, Glas-, Metall- oder Kunststoffteilchen.
Die betroffenen Produkte werden dann aus dem Handel zurückgerufen,
- wenn sie die Gesundheit gefährden,
- für den Verzehr ungeeignet sind,
- ekelerregend sind oder
- erheblich täuschend sind.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Warnung vor Lidl-Brot: Verbrauchende sollten bei Unwohlsein den ärtztlichen Rat suchen
Wer etwas in einem Lebensmittel findet, das dort nicht hingehört, kann sich ans zuständige Lebensmittelüberwachungsamt wenden. Darauf weist der Verbraucherschutz hin. Allerdings sind die Zuständigkeiten in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Am besten ist die Kontaktaufnahme zunächst über das Gesundheitsamt. Möglich ist auch eine Beschwerde beim Hersteller des Produktes.
Verbrauchende, die sich nach dem Verzehr eines Produktes unwohl fühlen, sollten auf jeden Fall zum Arzt gehen. Anspruch auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz habe man in der Regel nur, wenn bewiesen werden könne, „dass die Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung tatsächlich von einem bestimmten Produkt ausging“, so der Verbraucherschutz. (sthe)
Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

