Was die neue Grundsicherung der CDU für Bürgergeld-Empfänger bedeutet
VonBjarne Kommnick
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Die Bundestagswahl 2025 ist beendet, eine Regierungsneubildung steht an. Mit der CDU könnten sich insbesondere beim Bürgergeld signifikante Änderungen ergeben.
„Falsche Anreize“: CDU will „Neue Grundsicherung“ statt Bürgergeld
Mit dem Wahlausgang ist es äußerst wahrscheinlich, dass CDU/CSU mit Merz den neuen Bundeskanzler und somit Nachfolger von Olaf Scholz stellen. Das Fazit zum Bürgergeld der CDU fällt hart aus. Im Wahlprogramm heißt es: „Das Bürgergeld schadet der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Es setzt nicht nur falsche Anreize, sondern gefährdet auch die Basis unseres Wohlstandes.“
Deshalb soll das Bürgergeld laut CDU schon bald Geschichte sein. Stattdessen setzt die Partei auf die sogenannte „Neue Grundsicherung“. Die Partei begründet die Entscheidung damit, dass der Grundsatz „Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der es nicht tut“ beim Bürgergeld häufig untergraben werden würde.
Was bedeutet die Ankündigung für das Bürgergeld? Auf der einen Seite will die CDU neue Arbeitsanreize bieten wie eine Anpassung der „Hinzuverdienstgrenze“ oder berufsbegleitenden Spracherwerb. Das Bürgergeld würde dazu beitragen, dass die Motivation zur Arbeit sinkt.
Deshalb plant die Partei, Fehlverhalten von derzeitigen Bürgergeld-Empfängerinnen und Bürgergeld-Empfängern „konsequent“ zu sanktionieren. Treffen dürften die Maßnahmen insbesondere die sogenannten Totalverweigerinnen und Totalverweigerer, die Merz und seiner Partei ein Dorn im Auge sind. Die geplanten Maßnahmen zielen somit insbesondere auf die Sanktionsregelungen des SGB II.
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Bundesverfassungsgerichts legte bereits vor Jahren fest: Erlaubt sind höchstens 30 Prozent Kürzung des Bürgergelds
Die Vorlage für die geplanten Änderungen hatte die Partei bereits im März vergangenen Jahres beschlossen. Die Gewerkschaft Ver.di reagierte bereits mit kritischen Worten auf den Entwurf der CDU. In einer Mitteilung aus dem Frühjahr vergangenen Jahres heißt es, dass Menschen, die ohne sachlichen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnen, von der als CDU als „Totalverweigerer“ abgestempelt werden würde und diesen jegliche finanzielle Unterstützung entzogen werde. Die Ver.di urteilte: „Das ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch verfassungswidrig.“
Müssen betroffene Bürgergeld-Empfängerinnen und Bürgergeld-Empfänger sich wirklich davor fürchten, kein Geld mehr vom Staat zu bekommen? Laut Auffassung der Ver.di nicht. Die Gewerkschaft erklärt in der Mitteilung, dass bereits ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az.: 1 BvL 7/16) eine Entscheidung getroffen hatte. Demnach darf auch bei einer wiederholten Pflichtverletzung eine Kürzung nicht über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen. Das Bürgergeld beziehungsweise die Leistungen der „Neuen Grundsicherung“ wären dementsprechend verfassungswidrig, findet die Gewerkschaft.
Das sind die Regelbedarfsstufen für 2025 – so viel würde „Totalverweigerern“ noch bleiben
Personen
Regelsatz
Alleinstehende und Alleinerziehende
563 Euro
Paare
506 Euro
18- bis 24-jährige Kinder
451 Euro
14- bis 17-jährige Kinder
471 Euro
6- bis 13-jährige Kinder
390 Euro
Kinder bis 5 Jahre
357 Euro
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wenn Bürgergeld-Empfängerinnen und Bürgergeld-Empfänger also als sogenannte „Totalverweigerer“ gelten und beispielsweise einen Regelsatz in Höhe von 563 Euro bekommen, würden diese trotz der angekündigten Maßnahmen der CDU weiterhin mindestens 394 Euro bekommen. Bei einem Regelsatz von 506 Euro wären es immer noch 354 Euro. Möglich wäre jedoch, dass genau diese Höchstkürzungen bei „Totalverweigerern“ umgesetzt werden. Das Bürgergeld war zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hatte das Arbeitslosengeld II abgelöst. (bk)