Wetter oder Ostern

Auf Sommerreifen wechseln: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

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Beim Reifenwechsel verlassen sich viele Autofahrer auf die O-bis-O-Regel. Dabei ist diese nicht besonders zuverlässig. Eine bessere Lösung ist der Wetterbericht.

Auf manche Dinge ist Verlass wie auf das Amen in der Kirche. Dazu zählt auch der zweimalige Reifenwechsel beim Auto. Von Sommer- auf Winterräder und zurück. Vorausgesetzt, man hat keine Allwetterreifen – die aber nicht für jeden sinnvoll sind. Die Frage ist nur, wann sollte man auf Sommerreifen wechseln?

Als grundsätzliche Orientierung dient hier die sogenannte O-bis-O-Regel. Demnach sollten die Winterreifen von Oktober bis Ostern auf dem Auto bleiben. In diesem Jahr fällt der Ostersonntag auf den 31. März. Wirklich verlassen kann man sich auf diese Richtlinie aber nicht.

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Wetterbericht zeigt, wann man auf Sommerreifen wechseln sollte

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Wetterbericht stets im Auge behalten. Gerade in Jahren, wo das Osterfest früh stattfindet, ist dieser nämlich der bessere Indikator für den Reifenwechsel. „Wenn die Außentemperatur kontinuierlich die 7-Grad-Marke knackt, können Sie guten Gewissens auf Sommerreifen umsteigen“, rät der Reifenhändler Vergölst.

Beim Wechsel auf Sommerreifen sollten Autofahrer den Wetterbericht berücksichtigen.

Insgesamt sei es ratsam, die Bereifung an die konkrete Wetterlage anzupassen. „Ist zu erwarten, dass die Temperatur im Tagesdurchschnitt unter 7 Grad fällt und es nachts unter Umständen noch Reifglätte geben kann, sollten Sie im Zweifel lieber noch etwas länger mit Winterreifen fahren“, schreibt das Unternehmen auf seiner Homepage.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wer zu früh auf Sommerreifen wechselt muss das Auto stehen lassen

Ende März können die Temperaturen durchaus noch unter der 7-Grad-Grenze liegen. Beim Wechsel auf die Sommerreifen ist also noch etwas Geduld gefragt – insbesondere in höheren Lagen. Wer früher wechselt, riskiert, dass er sein Auto bei Schnee oder Glätte stehen lassen muss.

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In Deutschland gilt nämlich eine situative Winterreifenpflicht. Sind die Reifen zu Hause eingelagert, ist ein erneuter Wechsel natürlich möglich. Wer trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro. Bei einer Verkehrsbehinderung sind es 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Rubriklistenbild: © Wolfgang Kumm/dpa

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