Tiere im Garten

Schnecken mit Gehäuse in Ruhe lassen, sonst droht ein Bußgeld

  • schließen

Klein, lästig und vor allem eins: gefräßig. Schnecken haben nicht den besten Ruf. Doch das Töten spezieller Arten kann Sie bis zu 65.000 Euro Bußgeld kosten.

Schnecken gehören wohl nicht gerade zu den beliebtesten Tieren im Garten. Das liegt aber nicht nur an ihrem wenig einladenden Äußeren, sondern vielmehr an der Tatsache, dass viele dieser Weichtiere Schaden anrichten. Deshalb werden Sie mit bestimmten Pflanzen vertrieben oder noch rabiater, getötet. Doch das kann teure Konsequenzen haben.

Schnecke ist nicht gleich Schnecke

Weinbergschnecken stehen in Deutschland unter Naturschutz.

Sie tummeln sich da, wo es wächst und gedeiht: Im Beet, auf Wegen, aber auch dort, wo Wildkräuter und Triebe liegen, denn sie mögen leckere Pflanzenkost, sowohl frisch als auch verwelkt.

Noch mehr spannende Garten-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.

Während die meisten Nacktschnecken im Garten böse beäugt werden, da sie tatsächlich Schaden anrichten und sich von gesunden Salaten und Gemüsesorten ernähren, können Gärtnerinnen und Gärtner Gehäuseschnecken etwas entspannter entgegenblicken. Sie fressen unter anderem Eier von Nacktschnecken auf.

Zu den Gehäuseschnecken zählen etwa Hain-Bänderschnecke, Glanzschnecken und Weinbergschnecken. Auch, wenn letztere in Frankreich oder Italien als Delikatesse gelten, hierzulande stehen die Weichtiere unter Naturschutz. Schnecken mit Haus sind wie die meisten Schnegelarten sogar nützlich. Bänder- und Weinbergschnecken ernähren sich nämlich überwiegend von weichen, welken Pflanzenteilen, Moosen, Pilzen und Algen.

Zehn Arbeiten, die den Garten auf den Winter vorbereiten

Pfingstrose
Der Januar ist für die Aussaat von Kaltkeimern wie Lilien, Mohn oder Pfingstrosen der optimale Zeitpunkt . © Markus Hötzel/Imago
Gartenteich
Ist das Wasser im Teich eher flach, müssen Sie die Fische vor dem Winter herausholen und an einen geeigneten Ort umsetzen. Die Teichpumpe und Filteranlage ausschalten, reinigen und vor Frost geschützt lagern. © Erich Geduldig/Imago
Laub
Laub im Garten sollten Sie vor dem Winter entfernen, denn es kann dem Rasen schaden.  © MBerg/Imago
Hecke
Von 1. Oktober bis Ende Februar dürfen Sie wieder beherzt die Hecke schneiden. Außerhalb dieser Zeit sind nur kleinere Rückschnitte erlaubt, so sagt es das Bundesnaturschutzgesetz. © Liane M/Imago
Hochbeet im Winter
Ab November ist es sinnvoll, das Hochbeet zu mulchen, Zwiebeln von Frühblühern zu setzen oder winterhartes Gemüse wie Rucola anzubauen. Vlies oder Stroh können als Schutz vor Frost dienen.  © Stock&people/Imago
Gartenschlauch
Der Gartenschlauch sollte im Winter kein Wasser enthalten. © Lolostock/Imago
Rosenschnitt
Rosen sollten im Spätherbst sowie im März zurückgeschnitten werden; Obstbäume am besten im Spätwinter. © Kantaruk Agnieszka/Imago
Zitronenbaum
Zitronenbäume können hierzulande nicht ohne Schutz draußen überwintern. Sobald Nachtfröste auftreten, sollten Sie ihn ins Winterquartier verfrachten. © Georgios Alexandris/Imago
Specht
Es lohnt sich Vögel, die den Winter über in Deutschland bleiben, zu beobachten. Bieten Sie diesen Futter in Form von Haferflocken, Sonnenblumenkernen oder Rosinen an.  © Steve Byland/Imago
Pampasgras
Pampasgras sollte als Schutz vor Nässe und Kälte im Winter zusammengebunden werden. © E. Thielscher/Imago

Wie Ökotest berichtet, ist das Töten von Weinbergschnecken eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 65.000 Euro geahndet wird.

Schnecken töten: Das müssen Sie wissen

  • In den meisten deutschen Bundesländern sind bis zu 50.000 Euro fällig, wenn Sie eine Schnecke töten, die unter Artenschutz steht.
  • In Brandenburg können Sie sogar bis zu 65.000 Euro zahlen, während es in Rheinland-Pfalz und dem Saarland nur zwischen 5 und 10.000 Euro sind.

In Deutschland steht laut Bußgeldkatalog.de auch die Nordische Purpurschnecke unter Naturschutz. Wenn Sie eine solche Schnecke töten, kann ebenfalls ein Bußgeld drohen. Auch bei Insekten wie Wespen sollten Sie vorsichtig sein, denn auch das kann teuer werden.

Rubriklistenbild: © M. Wuchenauer/Imago

Kommentare