VonJulia Cuprakowaschließen
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialabgaben erhoben werden. Im Jahr 2025 wird diese Grenze angehoben, was zu höheren Abgaben für Besserverdienende führt.
Das neue Jahr 2025 bringt einige Änderungen mit sich: Unter anderem steigen die Preise für Energie, Briefporto und Autoversicherung. Auch Besserverdienende müssen tiefer in die Tasche greifen. Der Grund: Ab 2025 müssen sie mit höheren Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträgen rechnen. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministers hat das Kabinett passiert.
Weniger Geld für Besserverdiener: Neue Einkommensgrenze ab 2025
Eigentlich sollte das Jahr 2025 einige finanzielle Entlastungen bringen. So steigen der Grundfreibetrag und der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Doch nicht alle können davon profitieren. Denn gleichzeitig werden zum Beispiel die Zusatzbeiträge der Krankenkassen kräftig angehoben. Das trifft vor allem alle Singles in Deutschland mit einem gewissen Einkommen. Sie haben dann weniger statt mehr im Portemonnaie, so echo24.de.
Aber auch Gutverdiener werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Denn sie müssen höhere Sozialabgaben zahlen. Das hängt mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zusammen. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zu den Sozialversicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Auf das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Sozialabgaben erhoben.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden laut „dpa“ künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro im Monat steigen.
Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende ab 2025 – das ist der Grund
Im Jahr 2024 liegt der Wert deutlich niedriger und unterscheidet sich zwischen den alten und neuen Bundesländern, wie echo24.de bereits berichtete. Im Westen liegt er bei 7.550 Euro, im Osten bei 7.450 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt derzeit bei einem Einkommen von 5.175 Euro im Monat.
Die Rechengrößen werden an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst. Ein Ministeriumssprecher begründete die Höhe der Anpassung mit der „sehr guten Lohnentwicklung von bundesweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“.
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