Montags bis freitags?

Was bedeutet „werktags“ auf Verkehrsschild? Zusatz dürfte viele Autofahrer überraschen

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Verkehrsschilder haben oft einen Zusatz. Aber was genau bedeutet „werktags“ eigentlich? Montags bis freitags oder samstags? Das ist die Regel in Deutschland.

Hamm - Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parken-Schilder sind an beinahe jedem Straßenrand zu finden. Diese können zudem zeitlich begrenzt sein. Passiert man ein Wohngebiet, soll das langsame Fahren den Geräuschpegel in den späten Abendstunden und in der Nacht minimieren. Handelt es sich um eine Straße an Kindergärten oder Schulen, gilt dort oftmals eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu den Schulzeiten. Ein Zusatz dürfte Autofahrer jedoch überraschen.

Werktags am Verkehrsschild: Zusatz dürfte viele Autofahrer überraschen

Samstags und sonntags bleiben Kindergärten und Schulen geschlossen und Kinder genießen das Wochenende. Kann die Geschwindigkeitsbegrenzung an den Einrichtungen deshalb von Autofahrern getrost ignoriert werden? Nicht wirklich, sollte es sich dabei um ein Verkehrsschild ohne Zusatz oder mit dem Zusatz „werktags“ handeln. Denn anders als angenommen bedeutet „werktags“ in Deutschland nicht montags bis freitags, sondern montags bis samstags.

Das geht aus einem Urteil der Gerichte hervor. Demnach gelten in Deutschland sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktag. Bedeutet zugleich: Wer an Schulen eine Geschwindigkeitsbegrenzung mitsamt „werktags“-Zusatz ignoriert und am Samstag schneller unterwegs ist, riskiert ein saftiges Bußgeld.

Werktags in Deutschland auch samstags: Sogar der Heiligabend gehört dazu

Oftmals handelt es sich dabei um einen Zusatz mit den Worten: „werktags von 7 bis 17 Uhr“. In eben jenem zeitlichen Rahmen besitzt das Verkehrszeichen ein Recht auf Beachtung, außerhalb dessen verfällt die mitgeführte Verkehrsregelung. Ein Autofahrer hatte gegen ein Blitzerfoto geklagt. Der Kläger war an einem Samstag auf einem Straßenabschnitt geblitzt worden, offensichtlich ohne die Bedeutung von „werktags“ zu kennen. Das Knöllchen musste er dennoch bezahlen.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201: Andreaskreuze stehen an Bahnübergängen. Das Schild zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorfahrt hat. Bei einem unbeschrankten Bahnübergang sollten Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße nach rechts und links schauen, ob sich kein Zug nähert. Die Schilder sind große weiße Kreuze mit roten Enden. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren! Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung/Einmündung Vorfahrt gewähren müssen. Das richtige Verhalten ist hier: Langsam an den Kreuzungsbereich heranfahren und auf freie Fahrt warten. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, das auf der Spitze steht. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Dieses Schild zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung anhalten und Vorfahrt gewähren müssen. Dazu müssen sie an der weißen Linie halten und dort 3 Sekunden warten. Dieses Verkehrszeichen ist das klassische Stoppschild. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs: Dieses Schild zeigt an, dass der Gegenverkehr Vorrang hat. Es befindet sich an Fahrbahnverengungen, etwa durch Baustellen oder Absperrungen. Es ist ein weißer Kreis mit rotem Rand – in seinem Inneren befinden sich zwei Pfeile. Ein roter, der nach oben zeigt und ein schwarzer, der nach unten zeigt. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt: Dieses Schild bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung oder Einmündung einmalig Vorfahrt haben und an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt gewähren müssen. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, in der Mitte befindet sich ein dicker schwarzer Pfeil mit einem dünnen Querstreifen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt dem darauf zufahrenden Verkehrsteilnehmer an, dass er Vorfahrt hat. Es ist ein weißes Quadrat, das auf der Spitze steht. In der Mitte befindet sich ein gelbes, kleineres Quadrat. Befindet sich ein Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße, müssen alle anderen Auto-, Fahrrad- und Motorradfahrer warten, bis der Vorfahrtsberechtigte die Kreuzung überquert hat. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt an, dass die Vorfahrtstraße endet. Ab sofort gilt die Rechts-vor-Links-Regel oder eben die Vorfahrtsregelung, die durch nachfolgende Verkehrsschilder angezeigt wird. Das Verkehrsschild sieht aus, wie Nr. 306, ist aber durchgestrichen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr: Dieses Schild zeigt Vorrang vor dem Gegenverkehr an. Es steht auf der gegenüberliegenden Seite des Schilds Nr. 208, ist quadratisch, blau, mit dünnem weißem Rand und zeigt zwei Pfeile. Einer ist weiß und zeigt nach oben, der andere ist rot und zeigt nach unten. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Ebenso überraschend: Als Werktage in Deutschland gelten offiziell auch der Heiligabend sowie der Ostersamstag. Seit nunmehr mehr als zwei Jahren sorgt ein anderes Verkehrsschild für Verwirrung. Es zeigt ein Auto und vier Personen drum herum. Wer es ignoriert, riskiert ein Verwarngeld. Deutlich seltener tauchen die sogenannten „Haifischzähne“ in Deutschland auf. Und wenn doch, sollten Autofahrer an Kreuzungen deren Bedeutung kennen.

Rubriklistenbild: © Philipp von Ditfurth / dpa

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