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Ein Schwarztee wird zurückgerufen. In der betroffenen Sorte wurden überhöhte Konzentrationen zweier Pestizide gefunden.
Kassel - Schwarzer Tee ist ein traditionsreiches Getränk, das in angemessenen Mengen als gesundheitsfördernd und als gute Alternative zum täglichen Kaffee gilt. Allerdings sollten Konsumenten momentan bei einem Produkt der Alveus GmbH vorsichtig sein. Der Hersteller hat über produktwarnung.eu eine Rückrufaktion für eines seiner Produkte gestartet.
Wichtiger Tee-Rückruf: Kopfschmerzen und Erbrechen drohen
Der Hersteller teilt mit: „Wir wurden von unserer zuständigen Behörde für die Überwachung von Lebensmittelsicherheit darauf aufmerksam gemacht, dass Grund zur Annahme besteht, dass der Artikel zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist“.
Betroffen ist dieses Produkt:
| Produkt | Lapsang Souchong BIO |
|---|---|
| Hersteller | Alveus GmbH |
| Artikelnummer | 82911 |
| Chargennummer | LO554734 |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 27.02.2027 |
Der Grund für den Rückruf seien erhöhte Mengen der Pestizide Biphenyl und Anthrachinon. Der Hersteller hat daher die Händler aufgefordert, „sämtliche Restbestände auf unsere Kosten an uns zurückzusenden“. Kunden können das Produkt gegen Rückerstattung des Kaufpreises und ohne Vorlage des Kassenbons in ihrem Geschäft zurückgeben. Schon Ende letzten Jahres nahm ein Discounter einen Tee aus dem Sortiment.
Spuren von Biphenyl im Tee möglich
Biphenyl ist ein Pflanzenschutzmittel, das laut dem Bundesverband Naturkost Naturhandel (BNN) mittlerweile im ökologischen Anbau verboten ist. Dennoch können zufällige Spuren von Biphenyl im Tee auftreten, wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Daher gilt laut BNN ein Richtwert von 0,005 mg/kg in einem Teeprodukt.
Menschen, die häufig mit Biphenyl in Berührung gekommen sind, berichteten laut lebensmittellexikon.de von Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. In Tierversuchen wurden zudem Nierenschäden, Wachstumsstörungen und Unfruchtbarkeit festgestellt. Ein Vergleich von Rapsölen zeigte zuletzt, dass viele Produkte mit Pestiziden belastet sind.
Anthrachinon, das laut dem Schweizer Forschungsinstitut für biologischen Anbau (FiBL) Vögel abwehrt, ist ebenfalls in der EU als Pestizid verboten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte 2012 ein Gutachten, in dem Anthrachinon im Tierversuch als krebserregend eingestuft wurde. Dies könnte auch für Menschen gelten. In Tees gilt daher eine Höchstmenge für Anthrachinon von 0,02 mg/kg.
Laut FiBL fand die Stiftung Warentest im Oktober 2014 in allen 27 untersuchten schwarzen Tees den Stoff Anthrachinon. Die gemessenen Werte lagen zwischen 0.006 und 0.076 mg/kg.
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