Hohe Kosten

Teure Wildunfälle: Im Schnitt pro Fall mehrere tausend Euro Schaden

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Unfälle zwischen Wildtieren und Pkw gehen für die Tiere leider meistens nicht gut aus. Die Schäden an den Fahrzeugen haben es aber auch in sich.

Gerade in den Abend- oder frühen Morgenstunden ist es schnell passiert: Ein Reh oder Wildschwein schießt aus dem Gehölz – der Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kommt zum Zusammenstoß. Gerade im Herbst, wenn häufig Nebel aufzieht, passieren besonders viele Wildunfälle. Für die Tiere endet die Kollision oft tödlich. Wie der Versicherungs-Dachverband GDV nun bekannt gab, ist die Zahl der Wildunfälle im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen.

Teure Wildunfälle: Im Schnitt pro Fall mehrere tausend Euro Schaden

Im Jahr 2021 wurden rund 284.000 Wildunfälle gezählt – im Schnitt also knapp 800 Unfälle pro Tag, im Jahr zuvor waren es noch 272.000 gewesen. 940 Millionen Euro mussten die Versicherer für die Beseitigung der Schäden zahlen. Ein Wildunfall schlug also im Durchschnitt mit etwas mehr als 3.300 Euro (2021: 3.100 Euro) zu Buche. „Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Laut GDV besteht die höchste Gefahr für Wildunfälle im Frühjahr und gegen Jahresende. Speziell in den Monaten April und Mai sowie von Oktober bis Dezember ist das Risiko hoch.

Im Jahr 2021 ist laut dem Dachverband der Versicherer die Zahl der Wildunfälle wieder angestiegen. (Symbolbild)

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Wildunfälle: Nach einem Zusammenstoß auf jeden Fall die Ruhe bewahren

Sollten Sie in einen Wildunfall verwickelt sein, rät der ADAC vor allem: Ruhe bewahren! Nach dem Crash auf jeden Fall den Warnblinker einschalten, die Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Priorität haben zunächst einmal verletzte Personen: Sollte das der Fall sein, per 112 die Rettung alarmieren und Erste Hilfe leisten. Auf jeden Fall muss nach einem Wildunfall aber unter 110 auch die Polizei verständigt werden – in einigen Bundesländern muss zusätzlich auch noch ein Jäger informiert werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wildunfälle: Tote Tiere niemals mit bloßen Händen berühren

Je nach Möglichkeit sollte das tote Tier laut dem Automobilklub an den Randstreifen gezogen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Niemals sollte man jedoch das Tier mit bloßen Händen anfassen: Handschuhe schützen vor eventuellen Parasiten oder Krankheiten. Gar nicht berühren sollte man verletzte Tiere, weil diese sich wehren könnten. Ganz wichtig: Das angefahrene Wild darf nicht vom Unfallort entfernt werden – sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.

Der GDV rät zudem Fotos vom Unfallort zu machen, um eine schnelle Schadenbearbeitung zu garantieren. Außerdem sollte man den Schaden der Versicherung melden, bevor die Wildspuren beseitigt, das Fahrzeug verschrottet oder verkauft ist. Für die Schäden am eigenen Auto, die durch Haarwild wie Rehe und Wildschweine verursacht werden, kommt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung auf. 

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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