- VonMichel Guddatschließen
Hinterbliebene sehen sich häufig mit finanziellen Problemen konfrontiert. Wie viel dürfen sie zusätzlich verdienen, ohne dass ihre Rente verringert wird?
München – Die Deutsche Rentenversicherung hat in jüngster Zeit die Auszahlung der Witwenrente reduziert. Auch über das Aus der Witwenrente wird derzeit diskutiert. Um finanziell überleben zu können, sehen sich viele Hinterbliebene gezwungen, zusätzlich Geld zu verdienen. Dabei ist es wichtig, den festgelegten Freibetrag im Auge zu behalten, um eine Kürzung der Rente zu vermeiden.
Wie viel Hinterbliebene dazuverdienen dürfen: So hoch ist der festgelegte Freibetrag bei der Witwenrente
Die Anrechnung von Einkommen auf Renten wegen Todes betrifft hauptsächlich Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner. Der Freibetrag liegt derzeit bei 1.038,05 Euro netto pro Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich dieser Betrag um 220,19 Euro.
Wenn das Einkommen den festgelegten Freibetrag übersteigt, werden 40 Prozent des überschüssigen Betrags auf die Rente angerechnet. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Waisen, die unbegrenzt dazuverdienen dürfen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Versicherten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird kein Einkommen angerechnet.
Beispiel:
Person A ist Witwe und hat ein Kind, das in der Ausbildung ist.
1038,05 Euro + 220,19 Euro = 1258,24 Euro
A hat ein Nettoeinkommen von 1500 Euro. Es übersteigt den Freibetrag um 241,76 Euro (1500 Euro minus 1258,24 Euro). Davon 40 Prozent = 96,70 Euro.
Auf die Rente von A werden 96,70 Euro angerechnet, d. h. ihre Witwenrente ist um diesen Betrag niedriger.
Fast alle Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet
Der relevante Zeitraum für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze ist das Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung. Für die Anpassung zum 1. Juli 2024 wird beispielsweise das Einkommen vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 (von 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 gilt ein Freibetrag von 992,64 Euro) berücksichtigt. Wenn das Einkommen steigt, wird der höhere Verdienst ab dem nächsten Anpassungstermin, also am 1. Juli 2025, berücksichtigt. Diese Regelung stellt sicher, dass Rentenanpassungen immer auf der Grundlage des Einkommens des Vorjahres erfolgen.
Die Arten von Einkommen, die angerechnet werden, umfassen fast alle Einkünfte, mit Ausnahme von bedarfsorientierten Leistungen wie Bürgergeld oder staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (z.B. Riester-Rente). Der Rentenversicherungsträger ermittelt zunächst die Bruttobeträge des Einkommens und zieht Pauschalwerte ab, um das Nettoeinkommen zu berechnen. Bei Erwerbseinkommen wird beispielsweise ein Pauschalabzug von 40 Prozent vorgenommen.
Diese detaillierte Regelung zur Einkommensanrechnung soll sicherstellen, dass Hinterbliebene finanziell abgesichert sind, während gleichzeitig eine faire Anpassung der Rentenleistungen gewährleistet wird. Es ist wichtig, dass Betroffene sich über die spezifischen Regelungen informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Ab dem 1. Juli gab es zudem bedeutende Änderungen bei der Witwenrente.
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