50.000 Euro Strafe für das Entfernen von Taubennestern möglich
VonAndrea Stettner
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Tauben nisten sich gerne auf Balkonen oder Dachböden ein. Die Nester zu entfernen oder zu zerstören, ist jedoch streng verboten – und kann ganz schön teuer werden.
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Das gilt auch für Stadttauben. Ihre Nester und Gelege zu zerstören sowie die Vogeleltern beim Brüten zu stören, ist deshalb verboten.
Taubennest entfernen steht unter Strafe – bis zu 50.000 Euro Bußgeld
„Sobald ein Vogel brütet, ist er geschützt, das heißt, das Nest darf nicht entfernt und der Vogel darf auch nicht an der Brut gehindert oder verscheucht werden“, erklärte der NABU-Vogelschutzexperte Eric Neuling in einem Beitrag von Deutschlandfunk Nova. Wer ein Taubennest auf seinem Balkon findet, und es dennoch entfernt oder zerstört, muss deshalb mit einer saftigen Strafe rechnen. Laut Bußgeldkatalog können je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro fällig werden. Dies gilt übrigens auch für Nester anderer Vögel.
Wen die Taubennester stören, muss zunächst einmal unterscheiden, ob es sich beiden Tieren um Wildtauben oder Stadttauben handeln. Bei Wildtauben dürfen Sie Eier, Nester oder Küken keinesfalls entfernen. Bei Stadttauben sieht es jedoch anders aus, wie Oekotest informiert: „Nester dürfen entfernt werden, so lange noch keine Jungen geschlüpft sind. In diesem Fall heißt es: Warten bis die Jungvögel flügge sind – dann dürfen Sie das Nest entfernen.“
Abwehrmaßnahmen gegen Tauben
Um zu verhindern, dass sich Tauben auf dem heimischen Balkon einnisten, kann einige Maßnahmen treffen, um die Tiere abzuschrecken. Oekotest.de empfiehlt etwa Folgendes:
Bringen Sie Flatterbänder oder Windräder am Balkon an.
Auch Lichtreflektionen können Tauben vertreiben. So lasse sich etwa mit alten CDs oder Alufolie ein „Taubenschreck“ basteln. Auch Glaskugeln sollen die Tiere fernhalten.
Die beliebten Krähenatrappen aus Plastik bewirken laut PETA dagegen wenig: „Tauben sind kluge Tiere, die schnell bemerken, dass es sich um eine unbewegliche Figur handelt, von der keinerlei Gefahr ausgeht“, schreibt die Tierschutzorganisation in einem Beitrag. Sollten Sie bereits eine Plastikkrähe besitzen, wechseln Sie zumindest häufiger den Standort, um keine Gewohnheit aufkommen zu lassen, so der Rat von Oekotest.
Tauben werden durch herumliegende Obst- oder Essensreste sowie Krümel angelockt. Halten Sie deshalb immer Ordnung und verhindern Sie, dass sich die Tiere ausgerechnet auf Ihrem Balkon niederlassen.
Von Metall-Spikes zur Taubenabwehr rät Oekotest.de dagegen dringend ab – davon gehe eine zu hohe Verletzungsgefahr für die Tiere aus. Auch in Taubennetzen können sich die Vögel verfangen und qualvoll verenden. Vogelabwehrpasten sind keine gute Idee, denn diese verkleben die Krallen sowie das Gefieder der Vögel.