Mieter-Rechte

Mieterhöhung: Wann erhöht werden darf und welche Rechte Mieter haben

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Bei einer Mieterhöhung müssen Mieter nicht immer zustimmen, denn es gibt strenge Vorgaben und Vermieter müssen höhere Preise begründen können – auch vor Gericht.

München – Es ist fester und wichtiger Bestandteil des Lebens – das zu Hause. Viele verbinden auch echte Meilensteine damit, wie die erste eigene Wohnung oder das Zimmer, in dem man während der Ausbildung oder dem Studium gelebt hat. Eine Wohnung ist mehr als nur Räume. Dieser wichtige Teil ist jedoch untrennbar mit dem Einkommen verknüpft und die Mieten werden immer teurer. Doch was, wenn die Miete erhöht werden soll? Welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben.

Wenn ein Vermieter die Miete erhöhen möchte, gibt es Fristen und Regeln, die eingehalten werden müssen.

Mieterhöhung: Worauf Vermieter achten müssen, wenn sie die Miete erhöhen wollen

Wenn der Vermieter die Kosten für Mieter erhöhen möchte, gibt es im Bürgerlichen Grundgesetzbuch (BGB) strenge Vorgaben, die zu berücksichtigen sind. Folgendes ist in §558 zu Mieterhöhungen festgehalten:

  • Wenn die Miete seit 15 Monaten nicht erhöht wurde und unter der vergleichbaren, ortsüblichen Miete liegt, kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters verlangen. Allerdings nur, wenn die letzte Erhöhung bereits mindestens ein Jahr zurückliegt.
  • Wenn die Miete erhöht wird, darf sie innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen. Wenn das Angebot an Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in der Gegend nicht gegeben ist, darf um 15 Prozent erhöht werden.

Die jeweilige Landesregierung ist dazu ermächtigt, diese Gebiete für fünf Jahre festzulegen. Der Trend auf dem Wohnungsmarkt liegt bereits jetzt vielerorts bei einem Mietpreis von über 30 Euro pro Quadratmeter. Die hohen Preise führen häufig dazu, dass sogar ein Drittel des Einkommens nicht mehr für die Miete ausreicht.

Bei einer Mieterhöhung gibt es Fristen, an die sich Mieter und Vermieter halten müssen

Selbst wenn eine Mieterhöhung rechtens ist, gibt es für Vermieter noch Fristen, die eingehalten werden müssen. Die Mieter bekommen Zeit, sich zu überlegen, ob sie der höheren Miete zustimmen oder nicht. Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt, hat der Mieter zwei Monate Zeit sich zu entscheiden, ob er die Erhöhung annimmt.

Stimmt der Vermieter der Mieterhöhung zu, wird die neue, höhere Miete zu Beginn des dritten Monats nach Ankündigung des Vermieters gezahlt. Kurz: Kündigt der Vermieter eine Mieterhöhung an, wird diese in der Regel drei Monate später gezahlt. Wird die Überlegungsfrist versäumt, kann der Vermieter auf Zustimmung der Mieterhöhung klagen.

Einigen sich Mieter und Vermieter bei einer Mieterhöhung nicht, entscheidet das Gericht

Doch Mieter sind nicht verpflichtet, der Mieterhöhung zuzustimmen. Wenn Mieter nicht oder nur teilweise zustimmen, bleibt die letzte rechtmäßig getroffene Miethöhe gültig, informiert das Portal deutschesmietrecht.de. Die einzige Möglichkeit für den Vermieter dann trotzdem die Miete zu erhöhen, besteht darin, beim Amtsgericht auf Zustimmung zu klagen.

Sollte es keine Einigung zwischen Mieter und Vermieter geben, kommt es zu einem Prozess. In diesem ist die Beweislast entscheidend, wie der Berliner Mieterbund berichtet. Der Vermieter muss nachweisen können, dass die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Sollte der Vermieter Recht bekommen, wird die Miete erhöht. Falls jedoch der Mieter Recht bekommt, könnte das Urteil von anderen Mietern in ebenfalls nutzen, denn es wird üblicherweise angenommen, dass ein Gericht in einem vergleichbaren Fall wieder gleich entscheidet.

Höhere Mieten werden nicht nur von Vermietern gefordert, auch Forschende machen einen radikalen Vorschlag, der vor allem Rentner betrifft. Besonders kurios wird es, wenn Vermieter für ihre günstigen Mieten bestraft werden, wie in München im vergangenen Jahr. (kiba)

Rubriklistenbild: © Sebastian Rau/imago/Symbolbild

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