VonMichelle Breyschließen
Beim Konsum von Wurst sollte man vorsichtig sein. Ein Produkt wird wieder zurückgerufen. Gesundheitliche Konsequenzen durch Salmonellen sind zu befürchten.
Kassel – Ein Hersteller ruft seine Zwiebelmettwurst zurück. Wurst-Liebhaber sollten daher Acht geben. Denn von dem Verzehr des Produkts wird aufgrund gesundheitlicher Folgen abgeraten. Das Unternehmen warnt in einer öffentlichen Mitteilung. Betroffen sind dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zufolge zwei Bundesländer. Ein anderer Wurst-Rückruf betraf zuletzt mehrere Bundesländer.
Salmonellen-Alarm in Produkt – Hersteller ruft Wurst zurück
„Bei dem Artikel wurden Salmonellen nachgewiesen“, informiert die Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH & Co KG über den Hintergrund des Rückrufs. Konkret handelt es sich bei dem Produkt um die Zwiebelmettwurst 200g mit dem Haltbarkeitsdatum 29.11.2024 und der Chargennummer 571. Letztere können Verbraucher laut Hersteller „auf dem Etikett oben rechts“ sehen.
Unternehmen ruft Wurst-Produkt zurück – Bei Verzehr drohen gesundheitliche Folgen wegen Salmonellen
In der Mitteilung warnt die Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH & Co KG vor gesundheitlichen Folgen. Hierbei bezieht sich das Unternehmen auf Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
So heißt es: „Laut Robert-Koch-Institut äußert sich eine Salmonellen-Erkrankung innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen, gelegentlichem Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von alleine wieder ab.“
Das RKI informiert auf seiner Website, dass es sich bei einer Salmonellose um eine „klassische Lebensmittelinfektion“ handelt. Als Inkubationszeit geben die Experten „sechs bis 72 Stunden, in der Regel zwölf bis 36 Stunden“ an. Das BVL schreibt: „Insbesondere bei Kleinkindern und älteren Menschen kann der Durchfall aber rasch zu einer lebensgefährlichen Austrocknung des Körpers oder zu einer Allgemeininfektion des Körpers führen. Daher sollte in diesen Fällen unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.“
Rückruf wegen Salmonellen: Wo wurde das Wurst-Produkt verkauft?
„Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben“, so das Unternehmen. Verkauft werden Produkte des Herstellers laut dessen Website in vier Verkaufsautomaten, die sich alle in Schleswig-Holstein befinden. Konkret handelt es sich dabei um folgende Orte in Schleswig-Holstein: Bühnsdorf, Leezen, Reinfeld und Wittenborn.
Alle Informationen zu dem Rückruf in der Übersicht:
| Produkt | Zwiebelmettwurst 200g |
| Mindeshaltbarkeitsdatum | 29.11.2024 |
| Chargennummer | 571 |
| Hersteller | Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH & Co KG |
Dem BVL zufolge ist als zweites Bundesland Nordrhein-Westfalen betroffen – hier scheint das Unternehmen keine Verkaufsautomaten zu betreiben. Ob und in welchen Supermärkten oder Discountern die Zwiebelmettwurst verkauft wurde, ist zunächst nicht bekannt. Bezüglich eines zurückgerufenen Frischkäse-Produktes sollten Kunden von Kaufland, Edeka und Rewe aufpassen. (mbr)
Rubriklistenbild: © Herrmann Agenturfotografie/Imago

