VonStella Henrichschließen
Dürfen Reisende Cannabis in den Flieger mitnehmen? Der Zoll sagt nein. Doch wie sieht es bei innerdeutschen Flugreisen aus?
München – Schon kleinere Mengen Drogen im Gepäck reichen und schon klicken die Handschellen. So manchen Schmuggler hat die Zollabfertigung am Flughafen schon erwischt. Da zögern die Zollbeamten nicht lange. Denn sowohl das Aus- als auch das Einführen von Betäubungsmitteln wie Drogen ist hierzulande verboten.
Seitdem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Eigenkonsum von Cannabis hierzulande legalisiert hat, dürften sich etliche Konsumentinnen und Konsumenten fragen, darf ich mit dem „therapeutischen“ Rauschmittel eigentlich ein Flugzeug besteigen?
Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel können vom Arzt verschrieben werden und dürfen für den persönlichen medizinischen Gebrauch dann in angemessenen Mengen bei Grenzübertritt mitgenommen werden, erläutert das International Narcotics Control Board mit Sitz in Wien (Österreich). Für Auslandsreisen sollten sich Fluggäste aber immer vor ihrem Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.
Cannabis im Flugzeug innerhalb Deutschlands: Was ist jetzt im Flieger erlaubt?
Das „Erlaubt“ oder „Verboten“ sollte im Fall von Cannabis nicht zum Wirrwarr an deutschen Flughäfen werden. Doch das könnte möglicherweise passieren. Laut Zoll ist das Ein-, Aus- und die Durchfuhr von Cannabis zwar weiterhin verboten und strafbar. Das schreiben es die Beamten auf ihrer Internetseite. Doch wie sieht die Rechtlage bei innerdeutschen Flügen aus? Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen macht dazu auch eine klare Aussage. Laut dem Airliner-Portal aerotelegraph.com bestehen aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen bei Cannabis von bis zu 25 Gramm im mitgeführten Hand- oder Reisegepäck keine Einwände. Der Bericht beruft sich dabei auf einen Sprecher der Bundespolizei.
Bei zwei Briten ging das jetzt beispielsweise schief. Sie versuchten mit insgesamt 30 Kilogramm Marihuana im Gepäck zu reisen. Die Urlauber aus Bangkok wurden am Münchner Flughafen (Bayern) bei der Kontrolle erwischt und Ende letzten Jahres dem Strafrichter vorgeführt. Auch die Beamten in Zürich zögerten nicht lange bei einem Somalier. Er hatte den Koffer voller Khat-Blätter.
Rechtslage in Deutschland
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 sind der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause können sie bis zu 50 Gramm aufbewahren. Wer möchte, darf auch selbst bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf selbst anbauen. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Quelle: Bundesgesundheitsministeriums Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
Das ist im Flieger im Handgepäck verboten:
- Nagelscheren mit mehr als sechs Zentimeter Länge
- Flüssigkeiten in Behältnissen mit Fassungsvermögen von mehr als 100 Milliliter
- entflammbaren Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Lacke oder Reinigungsmittel (gilt auch für das Aufgabegepäck)
Für Cannabis gilt demnach also kein Verbot. Denn bei der erlaubten Mengen des Cannabisgesetzes sei eine Mitnahme auf innerdeutschen Flügen nicht strafbar, so der Polizei-Sprecher weiter. Das gelte sowohl für Fluggäste als auch für die Crews.
Fliegen mit oder ohne Cannabis: Für die Crew entscheidet die Fluggesellschaft
Allerdings könnten Luftfahrtunternehmen in Eigenverantwortung auf arbeitsrechtlicher Ebene anderweitige Regelungen für ihre Mitarbeitenden treffen, so der Sprecher der Bundespolizei weiter. Das betrifft dann beispielsweise Lufthansa, Eurowings, DAT Danish Air Transport und Sylt Air. Sie alle starten und landen regelmäßig innerhalb Deutschlands.
Deutschland: Cannabis, Gehalt, Pfand - die Änderungen 2024 in einer Fotogalerie




Bei Flügen aus anderen Ländern und in andere Länder ist die Rechtslage nach wie vor recht eindeutig: Hier bleibt die Mitnahme von Cannabis im Flugzeug also bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen und auftretende Fragen zur Klärung regelt dann künftig das Schengener Abkommen. (sthe)
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