VonAndrea Stettnerschließen
„Zu verschenken“-Kisten außerhalb des eigenen Grundstücks abzustellen, ist rechtlich problematisch und kann ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen.
Wer alte Bücher, ausgemistete Kleidung, Geschirr oder CDs nicht mehr braucht, stellt sie oft in Kisten gesammelt auf dem Gehweg ab – verbunden mit dem Hinweis „zu verschenken“ oder „zum mitnehmen“. Was nicht jedem bewusst ist: diese Kartons können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im schlimmsten Fall drohen hohe Bußgelder. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, wie Sie eine solche Strafzahlung umgehen können – oder Ihre alten Sachen auf andere Art und Weise loswerden.
„Zu verschenken“-Kiste kann als illegale Müllablagerung geahndet werden
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) informiert in einem Bericht der Deutschen-Presseagentur (dpa), dass das Abstellen solcher Gegenstände auf Gehwegen als „wilde Müllablagerung“ betrachtet wird, was zu Geldstrafen führen kann. Wenn die abgestellten Gegenstände nicht schnell abgeholt werden, wird es als illegale Ablagerung betrachtet, und es können Bußgelder für die Entsorgung erhoben werden.
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld für „zu Verschenken“-Kiste
Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Gegenstände, ihrer Menge und dem damit verbundenen Entsorgungsaufwand. Insbesondere bei Sperrmüll, der nicht in die üblichen Mülltonnen passt, können die Kosten für die Entsorgung teuer werden. In solchen Fällen ist es ratsam, den Sperrmüll zum Recyclinghof zu bringen. Zusätzlich müssen auch unbeteiligte Bürger für die Entsorgung über die Abfallgebühren aufkommen, da diese Kosten auf alle Gebührenzahler umgelegt werden.
Die Höhe des Bußgelds für illegale Müllablagerung hängt auch vom Bundesland ab. Laut Bußgeldkatalog drohen etwa in Bayern folgende Strafen:
- einzelne Haushaltsgegenstände (zum Beispiel Kleidung, Kochtopf, Geschirr): 35 Euro
- Gegenstände mit scharfen Kanten (etwa Blechreste): bis zu 80 Euro
- Flüssigkeiten: bis zu 500 Euro
Bei abgestellten Elektrogeräten kann es schnell richtig teuer werden. Laut einem Bericht von Deutschlandfunk Nova ist hier in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich.
Zu Verschenken Kiste: Strafen werden nur selten erteilt
Diese Regelungen gelten jedoch nur für abgestellte Gegenstände auf öffentlichem Grund – und auch das meist nur in der Theorie. Laut Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wurden zumindest in Mitteldeutschland bislang kaum Strafen aufgrund abgestellter Kisten verhängt – „Entweder sehen die Kommunen keine Notwendigkeit, oder sie kommen schlichtweg nicht hinterher. Statistiken werden ohnehin nicht geführt“, heißt es in einem Bericht auf MDR.de. Zudem werden solche Kisten von den Kommunen recht unterschiedlich gehandhabt. Während die einen solche Verschenken-Kisten in der Regel tolerieren (solange es sich im Rahmen hält und niemand behindert wird), wurden in Leipzig die Kisten generell verboten.
Auf der sicheren Seite ist man aber auf jeden Fall, wenn man seinen Krimskrams im eigenen Garten, der Einfahrt oder auf der Fensterbank zum Verschenken anbietet. Wollen Sie alte Dinge lieber noch ein bisschen aufbewahren, ist die Garage oft kein geeigneter Lager-Ort – auch hier kann ein Bußgeld drohen.
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Alternative: Alte Gegenstände spenden oder verkaufen
Wer diese Möglichkeit nicht hat, für den gibt es weitere Alternativen, um alte, aber immer noch gute Gegenstände wie Geschirr, Kleidung oder alte Babywiegen loszuwerden. So können Sie sich etwa an soziale Einrichtungen oder Sozialläden wenden, die oft sogar eine kostenfreie Abholung anbieten. Eine weitere Option ist, gebrauchte Gegenstände online anzubieten, beispielsweise in Kleinanzeigen-Apps. So lässt sich oft noch ein wenig Geld verdienen.
Aber nicht nur abgestellte Kisten vor dem Haus sorgen können Deutschlands Ordnungsämter auf den Plan rufen. Auch Hecken, die zur falschen Zeit geschnitten werden, können ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Ebenfalls teuer kann es werden, wenn im Kaminofen die falschen Dinge verbrannt werden.
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