So wird er berechnet

Bis zu fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr – wer darauf Anspruch besitzt

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Menschen mit Schwerbehindertenausweis steht mehr Urlaub zu, als anderen erwerbstätigen Personen. In welchen Fällen es wie viele Tage mehr Freizeit gibt.

Knapp acht Millionen Menschen in Deutschland hatten laut Statistischem Bundesamt Ende 2023 einen Behinderungsgrad von mindestens 50. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung waren das mehr als neun Prozent aller Menschen in der Bundesrepublik.

Die gut 1,1 Millionen Erwerbstätigen unter ihnen können in den Genuss auf die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung kommen. Die Vorteile sind unter anderem ein früherer Ruhestand ganz ohne Abschläge. Aber auch einen Anspruch auf Zusatzurlaub kann diese Personengruppe geltend machen.

Menschen mit Schwerbehinderung: Wer Anrecht auf bis zu fünf zusätzliche Urlaubstage hat

Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt haben und die im Besitz eines entsprechenden Ausweises sind. Wenn sie die entsprechende Altersgrenze erreicht und mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können sie zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen, erklärt die Deutsche Renten­versicherung (DRV). Aktuell dürfen alle schwerbehinderten Personen, die 1960 geborgen wurden, mit 64 Jahren und vier Monaten die Rente antreten. Aber auch während des Erwerbslebens können sie mehr Freizeit genießen.

Das funktioniert durch zusätzlichen Zusatzurlaub. Dieser gilt grundsätzlich für Personen, bei denen für das gesamte Kalenderjahr eine Schwerbehinderung anerkannt ist, erklärt der Sozialverband VdK Deutschland. Die zusätzlichen Urlaubstage kommen dabei zum gesetzlichen oder tariflichen Urlaub noch obendrauf. Bei fünf Tagen Arbeit in der Woche entsteht ein Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub. Bei geringerer Wochenarbeitszeit verringert sich entsprechend der Urlaubsanspruch.

Wann sich der Anspruch auf über fünf zusätzliche Urlaubstage noch erhöht

Wichtig ist nur, dass die Erwerbstätigen ihre Schwerbehinderung mit Ausweis beim Arbeitgeber nachweisen. Arbeitnehmer, deren Schwerbehinderung nicht für das ganze Jahr anerkannt ist, bekommen für jeden vollen Monat der anerkannten Schwerbehinderung ein Zwölftel des Zusatzurlaubs. Dabei wird mindestens ein halber errechneter Tag auf einen vollen Tag aufgerundet.

Zusätzlichen Urlaub können viele gut gebrauchen – Menschen mit Schwerbehinderung steht dieser zu.

Eine Sonderregelung gibt es für den öffentlichen Dienst: Hier erhalten Berechtige drei zusätzliche Urlaubstage, wenn der Grad der Behinderung weniger als 50 beträgt, schreibt „gegen-hartz.de“. Für alle anderen Arbeitnehmer besteht bei einem Absenken der Behinderung auf einen Grad unter 50 gesenkt noch bis zum dritten Kalendermonat nach dem Bescheid noch ein Recht auf Zusatzurlaub.

Wenn das lokale Versorgungsamt eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, entstehen dadurch sogar Ansprüche auf Zusatzurlaub für das vorhergehende Kalenderjahr. Diese freien Tage, der sogenannte Urlaubsersatzanspruch als Schadensersatz, müssen dann allerdings im laufenden Kalenderjahr verbraten werden.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Bihlmayerfotografie/Manfred Segerer/Montage:echo24.de

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