Tabelle gibt Überblick

Renten-Erhöhung: Tabelle zeigt – mit so viel Geld können Senioren 2025 rechnen

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Viele Rentner hoffen auch 2025 auf den 1. Juli – denn dann wird die Rentenerhöhung ausgezahlt. Doch mit wie viel mehr Geld können Senioren dann rechnen? Eine Tabelle gibt den Überblick.

Beim Gedanken an die Rente kommen viele Menschen in Deutschland ins Schwitzen. Denn obwohl sie ihre 45 Arbeitsjahre geleistet und das Eintrittsalter erreicht haben, reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Eine Rentenerhöhung soll dem entgegenwirken. Schon seit dem 1. Juli 2024 bekommen Millionen von Rentnern in Deutschland deshalb mehr Geld auf ihr Konto ausgezahlt. Insgesamt wurde der Betrag zum Stichtag m 4,57 Prozent angehoben. Und auch im kommenden Jahr dürfen sich die Senioren wohl wieder über eine ordentliche Rentenerhöhung freuen. Wie hoch diese ausfallen soll, sagen erste Prognosen vorher.

Rentenerhöhung auch 2025 erwartet – steigende Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern ausschlaggebend

Wie sich das Einkommen im Alter, also die Rente, berechnet, ist für jeden Bürger in Deutschland individuell. Eine einfache Formel kann dabei helfen. Ab dem kommenden Jahr könnte die Berechnung sogar noch ein paar Euro zusätzlich ergeben. Wie viel es tatsächlich werden, ist noch nicht ganz klar. Die Rentenanpassung soll erst im neuen Jahr – in der Regel im März – bekanntgegeben werden, wie „ruhr24.de“ berichtet. Doch Experten können bereist jetzt eine erste Einschätzung liefern.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Denn die Rentenanpassung wird durch ein recht komplexes Verfahren berechnet. Die aktuellen Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern in Deutschland und die Einnahmen durch die Rentenversicherungen sind aber wichtige Faktoren für die spätere Höhe des Rentenzu- oder auch -abschlags.

Mehr Rente im kommenden Jahr? Experten rechnen mit ähnlichem Zuschlag wie 2024 – Tabelle gibt Überblick

Da die Gehälter sind dem Statistischen Bundesamtes (Destatis) zufolge in 2024 in einigen Branchen gestiegen und ab dem kommenden Jahr werden auch höhere Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Aus diesem Grund wird derzeit von einer Rentenerhöhung von drei bis fünf Prozent ausgegangen. Ebenso erwartet die Deutsche Bundesbank einen ähnlichen hohen Anstieg wie bereits 2024 (4,57 Prozent).

Eine Tabelle zeigt, wie viel mehr Geld mit der jeweiligen Erhöhung 2025 auf dem Konto der Rentner landen könnte:

Monatliche Rente 2024Zusätzlicher Betrag im Jahr 2025 bei 3% / 4,5% / 5% Rentenerhöhung
800 Euro+ 24 Euro / + 36 Euro / + 40 Euro
1.000 Euro+ 30 Euro / + 45 Euro / + 50 Euro
1.200 Euro+ 36 Euro / + 54 Euro / + 60 Euro
1.400 Euro+ 42 Euro / + 63Euro / + 70 Euro
1.600 Euro+ 48 Euro / + 72 Euro / + 80 Euro
1.800 Euro+ 54 Euro / + 81 Euro / + 90 Euro
2.000 Euro+ 60 Euro / + 90 Euro / + 100 Euro

Da die Rentenerhöhung immer als Brutto-Einkommen berechnet wird, fallen auch für Rentner noch weitere Abschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Diese werden bei der Auszahlung von der Deutschen Rentenversicherung automatisch einbehalten. Das zusätzliche Geld erhalten Rentner zusammen mit ihrer „normalen“ Rente verrechnet an ihrem individuellen Auszahlungstermin auf das Konto. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Rentenerhöhung vom Renten-Zuschlag, über den sich zuletzt ebenfalls Millionen von Rentnern in Deutschland freuen dürfen und auf den im Jahr 2025 wohl ebenfalls eine Erhöhung wartet.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage echo24.de

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