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Pflegebedürftige erhalten nicht nur Geld als Unterstützung. Es gibt auch weitere Zuschüsse. So kann man die Leistungen beantragen. Eine Liste hilft für den Antrag.
Menschen, die zu Hause gepflegt werden müssen, werden in Deutschland unterstützt: Je nach Pflegegrad erhalten sie Zuschüsse durch die Pflegekasse. Die Leistungen fallen dabei unterschiedlich aus – so gibt es bereits ab Pflegegrad 2 finanzielle Unterstützung, zum Beispiel in Form von Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder Freunde zu Hause. Auch wer sich für eine „teilstationäre Pflege“ entscheidet, erhält je nach Pflegegrad einen Festbetrag. Dieser soll 2025 steigen. Neben dem Geld stehen Pflegebedürftigen zahlreiche Hilfsmittel zu, die ihren Alltag zuhause erleichtern sollen. Wie man all jenes beantragt, erklärt echo24.de im Folgenden.
Unterstützung bei Pflegegrad 2: Diese Voraussetzungen müssen für den Zuschuss erfüllt sein
Damit die Pflege zu Hause gelingen kann, braucht es oftmals neben Geld auch noch weitere Hilfen im Alltag. Denn je nach körperlicher Einschränkung können Treppen, Bäder oder Türen zu Hürden in den eigenen vier Wänden werden. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige für Umbaumaßnahmen, die diese Barrieren reduzieren, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegeversicherung erhalten, erklärt „pflege.de“.
Die Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Um den Zuschuss für das Wohnumfeld zu erhalten, muss eines von drei Kriterien erfüllt sein, erläutert „pflege.de“:
- Die Maßnahmen machen die häusliche Pflege möglich.
- Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen oder die Pflegepersonen.
- Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.
Der Zuschuss gelte dabei immer pro Maßnahme und pro Person. Keinen Zuschuss gibt es für Reparaturen und Modernisierungen. Und auch nicht für Maßnahmen, die zwar bequem und praktisch sind, aber nicht wirklich notwendig für eine gute häusliche Pflege. Wie viel Geld es im Allgemeinen für die jeweiligen Pflegegrade gibt, zeigt diese Tabelle.
So können Pflegebedürftige einen Antrag stellen
Den Antrag auf Zuschuss sollten Pflegebedürftige am besten vor den Umbaumaßnahmen stellen. Laut „pflege.de“ ist es zwar möglich, den Antrag nachträglich zu stellen. Dann aber bestehe das Risiko, den Zuschuss nicht zu erhalten und die Kosten selbst tragen zu müssen.
Wie bei allen Pflegeleistungen wird der Antrag als gesetzlich Versicherter bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt. Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer jeweiligen Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Diese Informationen sollten zwingend enthalten sein:
- Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
- Kontoverbindung des Pflegebedürftigen (oder der ausführenden Firma, wenn diese direkt abrechnen soll)
- Beschreibung der Wohnraumanpassung
- Begründung, warum die Maßnahme notwendig und sinnvoll ist
- Nach Möglichkeit Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der ausführenden Firma
- Information, ob schon eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst wurde
Der wichtigste Teil des Antrags ist die Begründung. Pflegebedürftige sollten laut „pflege.de“ klar darlegen, welche Barrieren es gibt, wie sich diese auf den Alltag mit der Pflege auswirken und wie die Umbaumaßnahmen diese Barrieren verringern. Ist all das geschafft, hat die Pflegeversicherung im Normalfall drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden.
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