Crew-Mitglied packt aus

Dieses "seltsame Phänomen" auf Kreuzfahrtschiffen fesselt Passagiere mehr als alles andere

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Eine Kreuzfahrt hat viel zu bieten: Die meisten Passagiere interessieren sich jedoch nur für eine Sache.

Was könnte es sein, das Kreuzfahrt-Passagiere an Bord am meisten in seinen Bann zieht? Ein ehemaliges Crew-Mitglied spricht über ein spezielles "Phänomen".

Auf Kreuzfahrtschiffen wird Reisenden so einiges geboten: Von zahlreichen Bars und Restaurants, bis hin zu Clubs oder Bowling-Anlagen ist immer Abwechslung vorhanden. Ein ehemaliger Kreuzfahrt-Mitarbeiter verrät nun aber, welches "seltsame Phänomen" die Urlauber so richtig in seinen Bann zieht.

Ehemaliges Crew-Mitglied spricht von "seltsamem Phänomen" an Bord von Kreuzfahrtschiffen 

Der frühere Carnival-Cruise-Mitarbeiter Jay Herring hat in seinem Buch "The Truth About Cruise Ships" einige pikante Details zum Leben und Reisen auf Kreuzfahrtschiffen offenbart, wie das britische Online-Portal Express berichtet. Darunter auch ein Phänomen, dem wohl jeder Urlauber auf Kreuzfahrt einmal zum Opfer fällt: dem ausufernden Alkoholkonsum.

Zwar ist das oft das Ziel so mancher Reisender, die eine Kreuzfahrt buchen - doch selbst diejenigen, die eigentlich nicht so sehr dem Alkohol frönen möchten, verfallen irgendwann der Mentalität an Bord, berichtet Herring: "Zum sozialen Umfeld gehört Alkohol oft dazu und auf einem Kreuzfahrtschiff mit 2.000 Urlaubern hat man wohl eines der größten sozialen Umfelder."

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Hinzu kommt, dass viele Reisende für den Urlaub auf dem Kreuzfahrtschiff tief in die Tasche greifen müssen und nun etwas für ihr Geld haben wollen. Deshalb wird an Bord viel mehr gespeist und getrunken als man es normalerweise auf dem Land tun würde, erklärt Herring. Wer sich also die Kreuzfahrt als entspannten und ruhigen Urlaub auf See ausmalt, könnte sich gewaltig täuschen.

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Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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