VonFranziska Kaindlschließen
Der Iran hat Israel mit Drohnen und Raketen angegriffen. Das verunsichert auch Urlauber, die eine Reise ins Nachbarland Ägypten geplant haben.
Verschiedene militärische Konflikte rund um Ägypten machen der Tourismus-Branche vor Ort zu schaffen. Los ging es bereits im Oktober letzten Jahres, als die Hamas Israel überfiel und setzte sich mit den Angriffen der Huthi-Rebellen auf Schiffe im Roten Meer fort. Jetzt sorgt der Angriff des Iran auf Israel für weitere Verunsicherung unter Reisenden. Wie sicher ist ein Urlaub in Ägypten aktuell noch? Und kann eine geplante Reise noch kostenlos storniert werden?
Teilreisewarnungen für Ägypten
Die Sicherheitslage in Ägypten ist laut Auswärtigem Amt „weiterhin stabil und ruhig“. Dennoch besteht eine Teilreisewarnung für bestimmte Gebiete des Landes. So wird zum Beispiel vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und in das ägyptisch-israelische Grenzgebiet – mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba – gewarnt. Dort sollen es wegen terroristisches Anschläge in der Vergangenheit zu militärischen Operationen kommen. Im Gouvernorat Nordsinai herrsche der Ausnahmezustand, zu dem auch nächtliche Ausgangssperren gehören. Die Straße von Suez nach Taba sei für nicht-militärische Fahrzeuge gesperrt.
Weiterhin wird vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen gewarnt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen sei höchstens für einen eingeschränkten Personenkreis in unregelmäßigen Abständen geöffnet. Überdies ist auch in beliebten Touristengebieten Vorsicht geboten: Das Auswärtige Amt rät von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel ab – dazu gehören die Küstenorte Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer. Wer Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen oder Ausflüge in die Wüste unternehmen möchte, sollte dies nur mit einer lizenzierten ortsansässigen Begleitung tun.
Eine weitere Reisewarnung besteht für entlegene Gebiete der Sahara, einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und dem Sudan. Diese seien zu Sperrgebieten erklärt worden und Reisen dorthin sind untersagt.
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Findet der Luftverkehr nach Ägypten normal statt?
Nach dem Angriff des Irans auf Israel schlossen die Nachbarländer Jordanien, der Libanon und der Irak den Luftverkehr. Der Luftraum über Ägypten bliebt jedoch vorerst geöffnet, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus Kreisen am Flughafen Kairo erfuhr. Lediglich die staatliche ägyptische Fluggesellschaft Egyptair kündigte an, Flüge von und nach Jordanien, dem Irak und dem Libanon bis auf Weiteres auszusetzen. Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist nicht eingeschränkt.
Können Reisen nach Ägypten aufgrund der aktuellen Lage kostenlos storniert werden?
Schon zu den Osterfeiertagen 2024 stellte die Reisesuchmaschine Kayak fest, dass Flüge nach Ägypten um 16 Prozent günstiger geworden waren als im Vorjahr. Pauschalreisen in die beliebte Urlaubsregion Hurghada sind im Sommer ebenfalls um sechs Prozent billiger, wie das Buchungsportal HolidayCheck informiert. Es ist also anzunehmen, dass sich der Nahost-Konflikt auf die Nachfrage nach Ägypten-Reisen ausgewirkt hat.
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Die aktuelle Situation in Israel hat jedoch nicht dazu geführt, dass Veranstalter ihre Reisen absagen oder Airlines ihre Flüge stornieren. Wer dennoch aus Verunsicherung oder Angst lieber von seinem Urlaub zurücktreten möchte, kann dies generell jederzeit tun – allerdings hat der Veranstalter dann einen Anspruch auf Entschädigung.
Kostenlos von einer Reise zurückzutreten, ist nur dann möglich, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ während der Reisezeit vorliegen, wie die Verbraucherzentrale informiert. In Ägypten trifft das nicht unbedingt zu. Das Auswärtige Amt hat nämlich keine Reisewarnung für die Urlaubsgebiete ausgesprochen, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum laut dem Online-Portal Reisereporter. Wer daher aus Angst vor der aktuellen Situation oder einer allgemeinen Terrorgefahr vom Reisevertrag zurücktreten möchte, muss auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. Noch vielmehr gilt das für Individualreisende, die ihre Flüge und das Hotel einzeln gebucht haben. Hier greife nämlich auch nicht das Reiserecht, so wie bei Pauschalreisen, sagt Wojtal.
Rubriklistenbild: © Maksim Konstantinov/Imago

