Urteil im Handtuch-Streit: Urlauber soll wegen reservierten Liegen am Hotelpool Geld zurück bekommen
VonFranziska Kaindl
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Viele Sommerurlauber sind mit diesem Problem bestens vertraut: Wer nicht schon vor 9 Uhr eine Liege am Hotelpool „reserviert“, geht oft leer aus. Ein Gericht hat darüber geurteilt.
Der frühe Vogel fängt den Wurm, heißt es so oft. Und so ergeht es auch vielen Urlaubern im Streit um die Liegen am Hotelpool. Zahlreiche Sonnenanbeter haben es sich zur Gewohnheit gemacht, schon vor Sonnenaufgang aufzustehen, um ein Handtuch auf einer Liege zu drapieren. Das Signal ist eindeutig: Hier ist besetzt. Wer sich da erst nach dem Frühstück auf die Suche nach einem guten Platz macht, hat oft schlechte Karten.
Einem Griechenland-Urlauber war das nun zu bunt. Er trat vors Amtsgericht in Hannover, um eine Rückerstattung zu verlangen, weil er die Pool-Liegen für den größten Teil seines Aufenthalts nicht nutzen konnte – und er bekam recht.
Nur ein einziges Mal Hotel-Liege ergattert: Urlauber verlangt Geld zurück
Circa 500 Liegen auf sechs Pools verteilt, standen den Gästen auf den betroffenen Hotel auf Rhodos zur Verfügung. Laut den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es verboten, eine Liege länger als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. In der Realität war es aber so, dass viel Hotelgäste ihre Liegen auch für einen längeren Zeitraum reservierten. Die Hotelleitung und das Personal nahmen es nicht so genau und ließen die Frühaufsteher gewähren, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Der Urlauber beanstandete die Situation mehrfach, doch offenbar trugen die Beschwerden keine Früchte. Der Veranstalter sah darin eher ein friedliches Wettrennen um die begehrten Pool-Liegen, aus dem der sprichwörtliche „frühe Vogel“ als Sieger hervorging.
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Für den Kläger und seine Familie stellte dies jedoch einen Reisemangel dar. Nur an einem einzigen Urlaubstag sei nach 9 Uhr noch eine Liege verfügbar gewesen. Daher forderte der Kläger aus dem sächsischen Bischofswerda mit 798 Euro einen Teil seines Reisepreises zurück. Ursprünglich hatte er 5.260 Euro für die Pauschalreise ausgegeben.
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Genervtem Griechenland-Urlauber steht eine Reisepreisminderung zu
Das Gericht gab dem Mann bei seinem Urteil Ende Dezember teilweise recht. Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn die Anzahl der Pool-Liegen nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Auslastung des Hotels stehen würde oder wenn ein Teil nicht nutzbar sei, weil sich Hotelgäste über die Verhaltensregeln hinwegsetzen würden. Es sei dann auch nicht dem Urlauber zuzumuten, sich auf Streitigkeiten mit anderen Gästen einzulassen – der Reiseveranstalter müsse stattdessen einschreiten und die Regeln durchsetzen. Das Gericht sprach dem Kläger daher eine Minderung des Tagesreisepreises um 15 Prozent ab der erstmaligen Rüge zu – was 322,77 Euro ausmacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.