Reisemangel

Urteil im Handtuch-Streit: Urlauber soll wegen reservierten Liegen am Hotelpool Geld zurück bekommen

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Viele Sommerurlauber sind mit diesem Problem bestens vertraut: Wer nicht schon vor 9 Uhr eine Liege am Hotelpool „reserviert“, geht oft leer aus. Ein Gericht hat darüber geurteilt.

Der frühe Vogel fängt den Wurm, heißt es so oft. Und so ergeht es auch vielen Urlaubern im Streit um die Liegen am Hotelpool. Zahlreiche Sonnenanbeter haben es sich zur Gewohnheit gemacht, schon vor Sonnenaufgang aufzustehen, um ein Handtuch auf einer Liege zu drapieren. Das Signal ist eindeutig: Hier ist besetzt. Wer sich da erst nach dem Frühstück auf die Suche nach einem guten Platz macht, hat oft schlechte Karten.

Einem Griechenland-Urlauber war das nun zu bunt. Er trat vors Amtsgericht in Hannover, um eine Rückerstattung zu verlangen, weil er die Pool-Liegen für den größten Teil seines Aufenthalts nicht nutzen konnte – und er bekam recht.

Nur ein einziges Mal Hotel-Liege ergattert: Urlauber verlangt Geld zurück

Viele Urlauber sichern sich einen Platz am Pool, in dem sie eine Liege mit dem Handtuch reservieren – sehr zum Ärger anderer Gäste.

Circa 500 Liegen auf sechs Pools verteilt, standen den Gästen auf den betroffenen Hotel auf Rhodos zur Verfügung. Laut den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es verboten, eine Liege länger als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. In der Realität war es aber so, dass viel Hotelgäste ihre Liegen auch für einen längeren Zeitraum reservierten. Die Hotelleitung und das Personal nahmen es nicht so genau und ließen die Frühaufsteher gewähren, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Der Urlauber beanstandete die Situation mehrfach, doch offenbar trugen die Beschwerden keine Früchte. Der Veranstalter sah darin eher ein friedliches Wettrennen um die begehrten Pool-Liegen, aus dem der sprichwörtliche „frühe Vogel“ als Sieger hervorging.

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Für den Kläger und seine Familie stellte dies jedoch einen Reisemangel dar. Nur an einem einzigen Urlaubstag sei nach 9 Uhr noch eine Liege verfügbar gewesen. Daher forderte der Kläger aus dem sächsischen Bischofswerda mit 798 Euro einen Teil seines Reisepreises zurück. Ursprünglich hatte er 5.260 Euro für die Pauschalreise ausgegeben.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Genervtem Griechenland-Urlauber steht eine Reisepreisminderung zu

Das Gericht gab dem Mann bei seinem Urteil Ende Dezember teilweise recht. Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn die Anzahl der Pool-Liegen nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Auslastung des Hotels stehen würde oder wenn ein Teil nicht nutzbar sei, weil sich Hotelgäste über die Verhaltensregeln hinwegsetzen würden. Es sei dann auch nicht dem Urlauber zuzumuten, sich auf Streitigkeiten mit anderen Gästen einzulassen – der Reiseveranstalter müsse stattdessen einschreiten und die Regeln durchsetzen. Das Gericht sprach dem Kläger daher eine Minderung des Tagesreisepreises um 15 Prozent ab der erstmaligen Rüge zu – was 322,77 Euro ausmacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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