Prozess

DFB-Sportgericht: „Kein Schmierentheater“ von Torwart Drewes - VfL Bochum gewinnt Prozess gegen Union Berlin. Präsident Zingler wütet.

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Dem Zeugen Patrick Drewes wurde im DFB-Sportgericht geglaubt.
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DFB-Sportgericht wertet 1:1 bei Union Berlin nach Feuerzeugwurf an den Kopf von Torwart Patrick Drewes in 2:0-Sieg des VfL Bochum um. Union Berlin plant Einspruch.

Das DFB-Sportgericht hat am Donnerstagnachmittag dem Einspruch des VfL Bochum stattgegeben. Der VfL hatte beantragt, dass das mit einem „Nichtangriffspakt“ beendete 1:1-Unentschieden bei Union Berlin vom 14. Dezember in einen 2:0-Sieg zu seinen Gunsten umgewandelt wird. Die Bochumer hatten in der Nachspielzeit nur unter Protest weitergespielt, nachdem ihr Torwart Patrick Drewes aus dem Union-Block von einem Feuerzeug getroffen worden war und auch nach einer 28-minütigen Unterbrechung nicht mehr weiterspielte. Union Berlin reagierte empört und geht in Berufung vorm dem DFB-Bundesgericht.

Der Bochumer Anwalt Joachim Rain begründete, es sei „falsch“ gewesen, dass Schiedsrichter Martin Petersen die Partie zu Ende geführt hätte. Ein Spielabbruch wäre die richtige Entscheidung gewesen.

Dem folgte das Gericht: Ein Einsatz von Drewes sei „nicht zumutbar“ gewesen. Für eine „Schauspieleinlage, einen Komplott oder ein Schmierentheater“ gäbe es keine Anzeichen. Ein Spielabbruch sei „erforderlich gewesen“, rügte das Gericht auch die Spielfortsetzung von Petersen. Derart schwere Verstöße eines Fans müssten auch sportrechtliche Wirkung nach sich ziehen.

Bochums Geschäftsführer Ilja Kaenzig begrüßte das Urteil: „Wir sind glücklich, dass unsere Argumente vollumfänglich gehört wurden.“ Der Fußball sei der Verlierer dieses Spiels gewesen.

Bei Union Berlin war man außer sich. Präsident Dirk Zingler ließ sich am Abend so zitieren: „Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Leider ist das durch keinen Veranstalter zu verhindern. Umso wichtiger ist es, diese Personen zu identifizieren, aus der Veranstaltung zu entfernen und mit der höchstmöglichen Strafe zu belegen, um potenzielle Nachahmer davon abzuhalten.

Viel schlimmer ist es jedoch, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen, insbesondere dann, wenn auch unbeteiligte Dritte dadurch erheblich benachteiligt werden. Das ist hier der Fall: Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und heute vor Gericht stattgefunden.

Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und gegen das heutige Urteil vorgehen. Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm, wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen aber nicht verhindern. Vielmehr setzen wir uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes.

Ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, ob das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr und dem Betrug bzw. einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen.

Das heutige Urteil zeigt zudem, dass die oft benutzte „Hinzurechnung“ eines Ereignisses zu einem Verein fragwürdig, oft sogar falsch ist. Wenn die Konsequenzen daraus sich sogar zu Lasten unbeteiligter Vereine erstrecken, wird es vollkommen absurd.“

Der Bochumer Keeper Drewes, Anzug, weiße Socken, weiße Turnschuhe hatte im Frankfurter DFB-Campus als Zeuge ausgesagt, er sei „vorne links“ mit einem Feuerzeug getroffen worden, habe den Gegenstand noch aufgehoben, dann aber sei die Situation „diffus“ für ihn geworden, „weil ich einige Sachen nicht wahrgenommen habe“. Es habe sich zunächst „ein komisches Gefühl“ und bald „Schwindelgefühle“ eingestellt. Er habe, nachdem ihm Teamarzt und Betreuer vom Feld geleitet hätten, lange auf der Physiobank gelegen, dann selbstständig geduscht, ehe er im Krankenwagen in die Berliner Charité gefahren wurde.

In der Notaufnahme des Krankenhauses sei „der Schwindel schon noch da“ gewesen. Der ebenfalls als Zeuge geladene Teamarzt Mark Sandfort diagnostizierte eine „Bewusstseinsverzögerung“ und „Druckschmerz“. Für ihn sei es schon in der Kabine klar geboten gewesen, dass Drewes in diesem Zustand auch aufgrund der Richtlinien für Kopfverletzungen der Deutschen Fußball-Liga nicht weiterspielen konnte. Sandfort und Drewes fuhren noch in der Nacht zurück nach Bochum.

Die abstiegsgefährdeten Bochumer waren am Donnerstag wenig begeistert, dass ihr Stammkeeper zwei Tage vor der Partie bei Mainz 05 am Samstag drei Stunden durch Schneeregen nach Frankfurt und drei Stunden zurück nach Bochum fahren musste und somit nicht am Training teilnehmen konnte. Das Sportgericht hatte auf seine Anwesenheit bestanden.

„Quasi-Spielabbruch“

Der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Anton Nachreiner unterstützte die Bochumer: „Faktisch war das ein Spielabbruch“, da mit dem Nichtangriffspakt „irregulär weitergespielt“ worden sei. Dies widerspreche den „Grundsätzen des Fußballs“. Dieser Argumentation folgte das Gericht. Tatsächlich habe es sich bei dem „unnötigen Ballgeschiebe“ um einen „Quasi-Spielabbruch“ gehandelt.

Union Berlin argumentierte dagegen in Person ihres Präsidiumsmitglieds Oscar Krosche - selbst einst Torwart - der VfL Bochum habe „keine Schwächung“ erfahren, weil die Partie auf Vorschlag der Berliner mit Rücksicht auf die Bochumer Situation nicht mehr als sportlicher Wettbewerb beendet wurde. Krosches Vorwurf an den Ruhrgebietsklubs: „Union sucht nach einer sportlichen Lösung, Bochum nach einer juristischen Lösung.“

Schiri Petersen (der vor zehn Jahren ein DFB-Pokalspiel nach einem Feuerzeugtreffer an seinem Kopf abgebrochen hatte, nachdem ihm schummrig geworden war) hatte die Partie in der Alten Försterei nach telefonischer Rücksprache mit DFB-Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner und mit den Sicherheitskräften vor Ort fortgesetzt. Die Restspielzeit wurde von Petersen jedoch von fünf auf zwei Minuten verkürzt. Die Fortsetzung sei richtig, die Verkürzung jedoch regeltechnisch „falsch“ gewesen, gab Lutz Wagner im Sportgericht zu. Tatsächlich hatte sie aber keine Folgen, da beide Teams ihre Angriffsbemühungen ohnehin eingestellt hatten. Im Bochumer Tor stand zu diesem Zeitpunkt der Mittelstürmer Philipp Hofmann, da das Auswechselkontingent bereits ausgereizt war.

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