Fördertopf des DFB

Neuer Höchstbetrag! 1860 wieder Nummer eins bei der Nachwuchsförderung

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Die Einsätze von Marius Wörl (li.) und Leandro Morgalla (re.) zahlten sich jetzt auch finanziell für den TSV 1860 aus.
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Der TSV 1860 kassiert in etwa 475.000 Euro aus dem Nachwuchsfördertopf des DFB in der 3. Liga. Das ist die höchste Summe, die ein Klub je erhalten hat.

München – Der TSV 1860 verteidigt die Spitzenposition bei der Nachwuchsförderung in der 3. Liga und erhält erneut die höchste Summe aus dem Fördertopf des DFB. Im vergangenen Jahr erhielten die Löwen 448.000 Euro brutto, dieses Jahr sind es 475.000 Euro, die über die Fördermaßnahme an die Münchner für die abgelaufene Saison 2022/2023 ausgeschüttet werden.

3. Liga: Elf Klubs bekommen Summe im sechsstelligen Bereich

Die 475.000 Euro sind gleichbedeutend mit einem neuen Höchstbetrag für einen einzelnen Klub seit Einführung des Nachwuchsfördertopfes 3. Liga. Insgesamt bekommen die Drittligisten 2,95 Millionen Euro zur Belohnung und Stärkung der Talentförderung vom DFB.

Ausgeschlossen vom Nachwuchsfördertopf sind die zweiten Mannschaften des SC Freiburg und von Borussia Dortmund. Elf der 18 verbliebenen Mannschaft der vergangenen Drittliga-Spielzeit partizipieren mit einer sechsstelligen Summe. Nach den Löwen liegen der MSV Duisburg (421.000 Euro), der 1. FC Saarbrücken (364.000 Euro) und der 1. FC Ingolstadt (336.000 Euro) auf den Plätzen zwei bis vier.

TSV 1860: Einsätze von Morgalla und Wörl zahlen sich aus

Am wenigsten Geld kassierten der SC Verl (9000 Euro), die SpVgg Bayreuth (4900 Euro) und der VfB Oldenburg (3600 Euro). Bei der Berechnung der Ausschüttungen werden im Nachwuchsfördertopf 3. Liga zwei Kriterien berücksichtigt: das Vorhandensein eines Leistungszentrums oder eines beantragten Leistungszentrums sowie die Einsatzzeiten von Spielern in der 3. Liga mit deutscher Staatsangehörigkeit im U21-Alter.

Für die Löwen lohnten sich jetzt besonders die zahlreichen Einsätze der beiden Talente Leandro Morgalla (31 Einsätze) und Marius Wörl (18 Einsätze), die 1860 im Sommer beide verließen. Neue Spieler dürfen mit dem vom DFB erhaltenen Geld allerdings nicht verpflichtet werden. Die Zuschüsse dürfen aus rechtlichen Gründen ausschließlich in den gemeinnützigen Bereich der Vereine fließen, die Mittelverwendung ist zweckgebunden an die Nachwuchsförderung. Dies ist von den Klubs entsprechend nachzuweisen. (kk)

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