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Italiens oberstes Verwaltungsgericht hat beschlossen: Die Bärin Gaia, die im April einen Jogger getötet hat, darf nicht eingeschläfert werden. Auch ein zweiter Problembär wurde begnadigt.
Rom/Trient - Der Staatsrat - Italiens oberstes Verwaltungsgericht - hat am heutigen Freitag endgültig entschieden: Die Bären JJ4 und MJ5 dürfen am Leben bleiben. Bei JJ4 handelt sich um die Bärin Gaia, die beschuldigt wird, im April einen Jogger im Val di Sole getötet zu haben. Gutachten bezweifeln, das Gaia überhaupt das Tier war, das den Mann angriff. Sie wurde nach der tödlichen Attacke eingefangen und ist derzeit in der Bärenauffangstation Casteller bei Trent hinter Gittern. Gaia ist die Schwester des Bären Bruno, der 2006 in Bayerns Bergen herumstreifte und erschossen wurde.
Rechter Politiker hatte Tötung der Bären angeordnet
Der Präsident der Provinz Trentino - Maurizio Fugatti von der rechten Partei Lega - hatte Gaias Tötung angeordnet, da sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Auch ein weiterer Bär, MJ5, sollte getötet werden. Das große männliche Tier mit dem Spitznamen „The Boss“ soll einen Spaziergänger beim Gassigehen mit seinem Hund angefallen und schwer verletzt haben. MJ5 wurde bislang aber noch nicht gefangen.
Tierschutzverbände klagten gegen die Tötung. Das Verwaltungsgericht Trient stoppte schon im Mai die Tötungsanordnungen der Provinz, der Fall ging die nächste Instanz. Auch in Rom sehen die Richter keine Notwendigkeit, die Tiere zu töten. Sie setzen die Tötungsanordnung in einer einstweiligen Verfügung im Juni aus - und bestätigten ihre Entscheidung am Freitag auch im Hauptverfahren.
Oberstes Verwaltungsgericht Italiens sieht Tötung als unangemessen an
Im Beschloss des Staatsrates heißt es: „Die Bestimmung, die die Tötung des Tieres vorsieht, erscheint unverhältnismäßig und unvereinbar mit den übernationalen und nationalen Vorschriften, die eine angemessene Bewertung von Zwischenmaßnahmen vorschreiben, unbeschadet der angeordneten Gefangennahme.“ Der Schutz der öffentlichen Sicherheit sei auch ohne Tötung gewährleistet, daher erfolgte die Entscheidung, dass die Anordnung zur Tötung des Tieres ausgesetzt werden sollte.
Die Einschläferung sei laut EU-Recht das äußerste Mittel. Ausnahmen von den Verboten der Tötung geschützter Arten könnten nur genehmigt werden, „sofern es keine andere Lösung gibt“. Allerdings nur innerhalb der Grenzen, die sich aus europäischen und internationalen Vorgaben ergäben.
Tierschützer jubeln: Kommt Gaia jetzt nach Rumänien - oder doch nach Bayern?
Der Tierschutzverband LAV bejubelt die Entscheidung bei Facebook: „Der Staatsrat lehnt die Thesen der Provinz Trient komplett ab und bittet sie, den Vorschlag zur Überführung des Bären zu berücksichtigen, den wir bereits vorgestellt haben und den wir in ein paar Wochen starten können, um JJ4 ein bestmögliches Leben zu garantieren.“
Zuletzt hatte der Verband eine Bärenrefugium in Rumänien genannt, in das er Gaia transferiert will. Auch der Bärengnadenhof der Gewerkschaft der Tiere bei Bad Füssing war im Gespräch. Laut dessen Vorsitzendem Arpad von Gaal sei noch nicht endgültig entschieden, wo Gaia ein neues Leben beginnen soll, Bayern sei noch im Rennen.
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