„Unklares, haarsträubendes Bürokratiemonster“

Ärzteschaft missfällt Lauterbachs geplante Corona-Testverordnung – Verbände äußern sich deutlich

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Selbstbeteiligung am Bürgertest – die Verbände der Ärzteschaft sehen in Lauterbachs geplanter Corona-Neuregelung offenbar mehrere Kritikpunkte und warnen vor schwerwiegenden Konsequenzen.

Berlin – Die Verordnung, mit der Karl Lauterbach (SPD) nun die Corona-Regelungen ändern will, stößt bei den Ärzteverbänden auf Gegenwind. Sowohl die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Hausärzteverband, als auch der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) kritisieren laut dem Ärzteblatt das Vorhaben in mehrerlei Hinsicht. Als besonders problematisch wird hierbei die teilweise Kostenpfichtigkeit der Bürgertestungen angesehen.

Coronaverordnung: KVB sieht „scheingenaue“ Neuregelung als Einfallstor für weitere Betrugsfälle

Unrealistisch, nicht praktikabel, schwerlich überprüfbar – so lautet unterm Strich die Einschätzung der KVB zu den Verordnungsplänen hinsichtlich Corona. Die Regelungen seien unpräzise formuliert, sowohl hinsichtlich der Zeugniserteilung für Kontraindikationen bezüglich einer Impfung, als auch die Bürgertestungen betreffend. Wer wann Anspruch auf einen kostenlosen Test habe, sei genausowenig klar, wie die Klärung der Frage, wer die Selbstkosten von drei Euro im Zweifelsfall zu tragen habe.

„Durch diese Regelungen“, die mit einer „erheblichen, bürokratischen Mehrbelastung“ hinsichtlich der Überwachung ihrer Einhaltung einhergehen würden, werde „ eine Scheingenauigkeit verlangt, die die in der Praxis tatsächlich bestehenden Betrugsanfälligkeit des Systems weiter verschärft.“ Die KVB befürchtet, dass Teststationen weiterhin oftmals die ursprünglichen sieben Euro gegenüber dem Staat abrechnen würden, auch wenn der Getestete die Selbstbeteiligung von drei Euro erbracht habe. „Ein Einstellen der Bürgertestungen wäre vor dem Hintergrund der massiven Betrugsfälle folgerichtig gewesen“, kritisiert der Verband.

Corona-Verordnung: Bundesärztekammer befürchtet weitreichende Folgen bei den Testanbietern

Die BÄK sieht in der geplanten Verordnung wegen der intendierten Selbstbeteiligung der Testpersonen die Gefahr, dass das Angebot an Testzentren drastisch sinken werde. „Dies wird insbesondere im ländlichen Raum dazu führen, dass in Arzt­praxen vermehrt Bürgertests nachge­fragt werden“, befürchtet die BÄK einen Anstieg der Belastung von Arztpraxen und Co..

Insgesamt sei das neue Konzept in vielen Passagen „unklar.[...]“ und bedürfe der Konkretisierung. Die BÄK, die generell fordert, das Testmanagement gänzlich in die Hände von Medizinern zurückzulegen, könne der geplanten „Anpassung der Coronavirus-Testverordnung in Bezug auf die anlasslose Testung asymptomatischer Personen [...] der vorliegen­den Fassung daher nicht zustimmen.“

Deutsche Hausärzteverband wettert gegen Regierung: „Kein Interesse“ an Meinung der Verbände

Der Deutsche Hausärzteverband findet besonders scharfe Worte für die „nun vorgelegte neue Testverordnung“, die laut Bundesvorsitzendem Ulrich Weigeldt „vor allem ein Bürokratiemonster mit zum Teil haar­sträubenden Regelungen, die schlichtweg nicht zu Ende gedacht sind“, sei. Insbesondere die Kontrolle des Anspruchs auf Kostenfreiheit des Bürgertests sei nicht die Aufgabe der Mediziner. „Die Idee, dass sich die Praxen Eintrittskarten oder ähnliches ihrer Patientinnen und Patienten als Nachweis vorlegen lassen, ist absurd. Arztpraxen sind keine Ordnungsämter.“

Die Defizitäriät der geplanten Regelungen sei Weigeldt zufolge allerdings schlichte Folge des Desinteresses an der Meinung der einschlägigen Verbände. Dem Vorsitzenden zufolge seien dem Deutschen Hausärzteverband für eine Einschätzung der Verordnung nur vier Stunden Zeit gegeben worden. „Viel deutlicher kann man nicht machen, dass man, trotz anderslautender Beteu­erungen, kein Interesse an der Einschätzung der Betroffenen hat.“

Bürgertestungen hinsichtlich des Coronavirus sollen künftig nur noch teilweise kostenlos sein. (Symbolbild)

BDL sieht neue Corona-Verordnung als verpasste Chance: „Problem bleibt bestehen“

Die Neuverordnung hätte laut BDL „ineffektive Bürgertests symptomfreier Personen“ beenden sollen. Die nun intendierte, „klein­teilige, detaillierte Neuordnung der Bürgertests geht an der Realität der Teststellen vorbei. Qualitäts­prob­leme werden nicht gelöst“, so der Verband, dessen Vorsitzender Andreas Bobrowski fordert, der Staat müsse die „Coronavirus-Diagnostik wieder vollständig in die ärztlichen Hände geben, in die sie gehören.“

Die Bürgertestungen sieht der BDL ohnehin als wenig zielführend an. „Auch das Problem bleibt bestehen, dass Antigenschnelltests nicht für die Infektionsstatistik taugen,“ moniert der BDL, der vielmehr die Notwendigkeit sieht, sogenannte Multiplex-PCR-Tests zu etablieren. (askl)

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