Neues Infektionsschutzgesetz

Neuer Corona-Plan sorgt für Zündstoff: Verwirrung um Hotspot-Definition

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Marco Buschmann (l.) und Karl Lauterbach (Archivbild)
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Ab dem 20. März sollen bestimmte Corona-Maßnahmen nur noch in Hotspots möglich sein. Doch über die Regelung soll sich selbst die Bundesregierung nicht einig sein.

Berlin - Was ist ein Corona-Hotspot? „Eine genaue Definition dafür gibt es nicht“, informiert das Gesundheitsministerium - Stand 10. März - online. Das könnte zum Problem werden, denn das geplante neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass nur in solchen ab dem 20. März mehr als „Basisschutzmaßnahmen“ gelten können. Eine Maskenpflicht in Innenräumen etwa.

Die Länder und die Bundestagsfraktion von CDU/CSU sind deshalb schon jetzt unzufrieden mit dem Entwurf. „Die geplante Hotspotregelung ist nichts als heiße Luft, denn keines der Kriterien für die Aktivierung ist klar definiert“, sagte ihr der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) der Augsburger Allgemeinen vom 15. März.

Der Hamburger Senat zum Beispiel hält die Innenraum-Maskenpflicht auch außerhalb von Hotspots weiterhin für „erforderlich“. Und Gesundheitsminister Karl Lauterbach? Er klingt ebenfalls nicht begeistert vom „Freedom Day“. Und betont, dass die Länder die neue Hotspot-Regelung auch nutzen sollten, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

Neues Infektionsschutzgesetz: Streit um Corona-Hotspots

Zur Not bedeute das auch, ein ganzes Bundesland zum Corona-Hotspot zu erklären, wie es beispielsweise in Bayern erwogen wird, sagte der SPD-Politiker im ARD-„Morgenmagazin“ vom 15. März. Nach Lauterbachs Worten ein „Kompromiss“ mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) - doch laut einem Bericht hat sein Ampelregierungs-Kollege andere Vorstellungen von einem Hotspot.

Wie die Bild heute (16. März) berichtet, liegt ihr eine Analyse aus Buschmanns Ministerium vor. In dem Papier stehe, dass Hotspots „so eng und präzise wie möglich“ definiert werden müssten. Wenn in einer Region Krankenhäuser voll belegt sind, sollte in anliegenden Kliniken nach freien Betten angefragt werden, so der Bericht. Flächendeckende Corona-Maßnahmen seien nicht vorgesehen.

Kassenärzte-Chef Gassen: „Müssen endlich mit Corona leben lernen“

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen indes wirbt dafür, in Deutschland weiter zu lockern. Trotz aktuell sehr hoher Infektionszahlen drohe keine Überlastung des Gesundheitssystems, sagte er der Rheinischen Post vom 16. März. Die Gesellschaft müsse „endlich lernen, mit Corona zu leben, ohne dass alle paar Monate die Politik das öffentliche Leben immer wieder stark herunterfährt“, fügte er an.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), hingegen empfiehlt aktuell, die Maskenpflicht in sensiblen Bereichen vorerst beizubehalten - etwa auch im Einzelhandel, solange die Infektionszahlen so hoch sind.

Der Bundestag befasst sich am 16. März erstmals mit der Vorlage zum neuen Infektionsschutzgesetz; sie ist dann am Folgetag auch Thema bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Olaf Scholz (SPD). Am 18. März sollen Bundestag und Bundesrat sie beschließen. (frs)

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