VonJohannes Nußschließen
Was lange währt, wird endlich gut: Ab Dezember greifen Gas- und Strompreisbremse in Deutschland, um die Verbraucher zu entlasten. So sehen die Pläne konkret aus.
Berlin – Gaspreisbremse in Deutschland ab März? Was sich für viele in den vergangenen Wochen zunächst wie ein schlechter Witz anhörte, sollte tatsächlich wahr werden. Doch, wer braucht schon eine Gaspreisbremse, wenn die Temperaturen wieder steigen? Eigentlich wird das Instrument viel früher gebraucht, und das hat jetzt auch die Politik um die Bundesregierung eingesehen. Nötig war dazu aber zunächst ordentlich Druck aus den Bundesländern – mit Erfolg: Statt ab März soll die Gaspreisbremse nun rückwirkend ab Januar gelten und die Bürgerinnen sowie Bürger entlasten. Und auch die Strompreisbremse soll kommen. Ebenso erhalten Studierende und Fachschüler eine 200-Euro-Soforthilfe.
Gas- und Strompreisbremse: So sollen die Energiebremsen die Verbraucher entlasten
Damit wird die sogenannte „Winterlücke“ geschlossen, die aus Sicht der Länder nach der Auszahlung der Soforthilfe für Dezember und ohne weitere Unterstützung durch den Staat im Januar und Februar entstanden wäre. Dadurch entstehen nun rund 5 Milliarden Euro Zusatzkosten, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Insgesamt kommen so durch die Gaspreisbremse – bei der auch Steuern eine Rolle spielen – für Privathaushalte und kleinere Unternehmen eine Summe von rund 38 Milliarden Euro zusammen. Das Geld stammt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. In diesen wurden jüngst 200 Milliarden Euro investiert – rein durch die Aufnahme neuer Schulden.
Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine sowie mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.
Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden.
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Der völkerrechtswidrige Ukraine-Krieg habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“ für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. „Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung“, heißt es im Entwurf der Bundesregierung.
Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Wie bei Gas und Fernwärme gilt für die Strompreisbremse: 80 Prozent von Haushalten und kleineren Unternehmen werden gedeckelt, auf 40 Cent je Kilowattstunde. Für alle, die schon mehr als 40 Cent zahlen, soll die Bremse direkt die monatliche Stromrechnung senken, wie es aus der Regierung hieß. Im Normalfall berechne sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs. Verbrauchte man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, falle für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das soll einen Anreiz setzen, weniger Strom zu verbrauchen. In der Jahresrechnung am Ende soll dann der tatsächliche Verbrauch zu den jeweiligen Preisen abgerechnet werden.
Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des früheren Verbrauchs. Um die Strompreisbremse und eine Dämpfung der Netzentgelte zu finanzieren, sollen „Zufallsgewinne“ von Stromproduzenten, etwa von Ökostrom aus Wind und Sonne oder Atomstrom, teils abgeschöpft werden.
Gas- und Strompreisbremse: Wie können Verbraucher von den Energiebremsen profitieren?
Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen dafür nichts zu tun. Laut Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW ist vorgesehen, dass die Strom- und Gaspreisbremsen direkt den monatlichen Abschlag reduzieren. Die Verrechnung sollen die Versorger übernehmen.
Auch die Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme sollen automatisch beim Kunden landen. Die Versorger errechneten die Entlastungen nach den gesetzlichen Vorgaben und gäben sie an ihre Kunden weiter, sagt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Die dafür notwendigen Finanzmittel beantrage ebenfalls der Versorger. (mit Material der dpa)
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