Gesetzesänderung

Kabinett beschließt Windkraft-Turbo – „dreifache Dringlichkeit liegt auf der Hand“

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Während LNG-Terminals im Turbo aus dem Boden gestampft werden, mahlen die Mühlen bei Windkraft im Schneckentempo. Nun bringt die Ampel beschleunigte Genehmigungsverfahren auf den Weg.

Berlin – Die Zahl der neu genehmigten Windräder ist in Deutschland zurückgegangen – in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres sank sie um 16,2 Prozent. Der Bundesverband Windenergie sprach zuletzt von einer „besorgniserregenden Situation“. Zeitgleich wurden LNG-Terminals, also Flüssiggas-Terminals, an der Küste seit Beginn des Ukraine-Krieges im Turboverfahren aus dem Boden gestampft und in Betrieb genommen.

Energiewende geht anders, kritisieren Opposition, Verbraucherverbände und die Wirtschaft. Nun reagiert die Ampel und macht mit einer Gesetzesänderung, die auf Basis der EU-Notfallverordnung umgesetzt wird, den Weg für den vergleichbar schnellen Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen frei. Naturschutzverbände sind entsetzt.

Statt auf mögliche, teure Technik der Zukunft zu warten, sollten Industrieländer lieber auf das setzen, was schon da ist und nachweislich funktioniert – zum Beispiel auf Erneuerbare Energien.

Bremse beim Wind, Turbo bei LNG – kommt jetzt die Energiewende?

Bereits seit 1. Februar 2023 greift das „Wind-an-Land-Gesetz“, das im Juli vergangenes Jahres verabschiedet wurde und den Ausbau der Windenergie in Deutschland voranbringen soll: Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Fläche für Windenergie ausweisen. Bislang waren es 0,8 Prozent. Darüber hinaus vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Landschaftsschutzgebiete können in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden“, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. 

Kabinett beschließt Beschleuniger für Photovoltaik und Windkraft

Am Montag, 30. Januar 2023, legte Wirtschaftsminister Robert Habeck nach: Nach der Ankündigung des nächsten „Windausbau-Beschleunigers“ folgte die Umsetzung von EU-Regeln, die als Turbo für erneuerbare Energien wirken sollen.  Der Entwurf der „Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung“ wurde vom Kabinett beschlossen und an den Bundestag geleitet, gab sein Ministerium bekannt. Die Erleichterungen für den Ausbau von Windkraft an Land und auf See sowie deren Anbindung und der Bau neuer Stromnetze sollen den Bau von Windparks, aber auch von Photovoltaik-Anlagen, Stromleitungen und Wärmepumpen erheblich beschleunigen.

„Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden haben nun die gesetzlichen Grundlagen, um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Ich bin sicher, dass sie das jetzt auch tun werden, schließlich liegt die dreifache Dringlichkeit auf der Hand: Die Erneuerbaren sind Klimaschutz, sie sind eine Standortfrage, sie bedeuten Sicherheit“, erklärte Habeck nach Verabschiedung der Neuregelungen.

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Während Windkraft-Ausbau bisher stockt, werden LNG-Terminals im Eilverfahren gebaut

Ein Schritt, der dringend notwendig war, wie Claudia Kemfert, Leiterin der Energieabteilung am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Professorin für Energiewirtschaft und Energiepolitik an der Universität Lüneburg im Interview mit fr.de von IPPEN:MEDIA äußerte: „Wenn es möglich ist, in wenigen Monaten fossile LNG-Terminals zu bauen, muss es doch auch möglich sein, in Deutschland Windanlagen – nein, nicht zu bauen, sondern überhaupt erst zu genehmigen“, kritisierte die Expertin.

Wenn es möglich ist, in wenigen Monaten fossile LNG-Terminals zu bauen, muss es doch auch möglich sein, in Deutschland Windanlagen – nein, nicht zu bauen, sondern überhaupt erst zu genehmigen

Claudia Kemfert, Leiterin der Energieabteilung am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung

„Es ist geradezu absurd: Zehn Gigawatt Windenergie warten auf Genehmigung. Das ist eine deutlich höhere Kapazität als die verlängerten Atomkraftwerke, die manche trotz der hohen Risiken und Kosten gern weiterlaufen lassen würden. Wir stecken in einem fossilen Energiekrieg und einer ernsten Energiekrise. Da brauchen wir weder fossile Infrastrukturen noch Debatten über teure Hochrisiko-Brückentechnologien“, so Kemfert gegenüber fr.de.

Änderungen im Februar 2023: Das ist neu bei Bierpreis, Masken und Lebensmitteln

Maske auf dem Bahnsteig der Berliner U-Bahn.
In einigen Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein galt die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits nicht mehr. Ab dem 2. Februar gilt die neue Regelung bundesweit. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) empfiehlt, Masken weiterhin freiwillig in Bussen und Bahnen zu tragen. © IMAGO/Sabine Gudath
Schild zur Maskenpflicht an einer Zugscheibe
Bislang musste in Bussen und Bahnen eine Maske getragen werden. Das ändert sich ab dem 2. Februar 2023: Die Maskenpflicht entfällt in Fernzügen. Diese Regelung gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr.  © IMAGO/Ying Tang
Energiesparlampe vor Warnschild
Ab Februar gilt ein Verbot von Energiesparlampen mit Quecksilber – denn Quecksilber ist giftig. Die Herstellung der Lampen wird eingestellt. Nur die Restbestände sind weiterhin zu haben.  © IMAGO/Christian Ohde
Eine LED Lampe liegt auf dem Boden.
LED-Lampen sind die bessere Alternative: kein Quecksilber, längere Lebensdauer und geringerer Energieverbrauch – und sind dadurch umweltfreundlicher.  © IMAGO/Zoonar.com/Patrick Daxenbichler
Zwei Bierflaschen stehen nebeneinander
Bier wird teurer – Zum 1. Februar haben mehrere Marken einen Preisanstieg angekündigt. Dazu zählt die Bitburger Braugruppe mit den Marken Bitburger, Köstritzer, König Pilsener und Licher. Die Veltins-Brauerei hebt die Preise bereits zum 29. Januar an.  © IMAGO/Kirchner-Media/Symbolkraft
Arbeiten im Homeoffice
Am 2. Februar läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorfristig aus. Die telefonische Krankschreibung ist weiterhin möglich. © IMAGO/Svetlana Karner
öffentlicher Trinkbrunnen
Künftig soll es mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen geben. Die EU-Trinkwasser-Richtlinie besagt, dass alle Bürger Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser haben müssen. Demnach sollen künftig mehr Wasserspender unter anderem in Parks und Fußgängerzonen aufgestellt werden.  © IMAGO/Achim Duwentäster
Frau benutzt den Auto-Verbandskasten.
Ab Februar müssen in neuen Verbandskästen in Autos zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Zukünftig kann ein Verbandstuch weniger enthalten sein. Das Dreieckstuch entfällt ganz.  © imago stock&people
Verbandkasten
Bestehende Verbandskästen müssen nicht nachgerüstet werden. Autohersteller müssen künftig die Verbandskästen der Neuwagen anpassen.  © imago stock&people
Windkraftanlagen und Strommasten
Das „Wind-an-Land“-Gesetz tritt im Februar in Kraft. Das soll das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen an Land beschleunigen und der Bau schneller vorangehen.  © IMAGO/McPHOTO/BilderBox
Windpark, Windkraftanlagen, Windräder.
Flächen für Windenergie sollen durch das Gesetz bereitgestellt werden. So soll der Strom von erneuerbaren Energien bis 2030 verdoppelt werden. Geplant ist auch eine Reservierung von zwei Prozent der Fläche jedes Bundeslandes für die Windkraft.  © imageBROKER/Lilly
Telefonzelle
Im Februar werden Telefonzellen endgültig abgeschafft. In den vergangenen Jahren waren die öffentlichen Telefone bereits nur noch mit Telefonkarten nutzbar. Jetzt sind sie ganz abgeschaltet. Bis 2025 soll ein großer Teil der Telefonstationen abgebaut werden.  © IMAGO/Michael Gstettenbauer
Telefonzelle am Straßenrand.
Die Einstellung des öffentlichen Telefonangebots begründet die Telekom, dass der Betrieb sich finanziell nicht mehr lohne. Die bleibenden Stationen sollen in smart cells umgerüstet werden. Die sollen Mobilfunksignale von T-Mobil-Kunden künftig verstärken.  © IMAGO/Dirk Sattler
Hausgrillen auf Teller.
Die Hausgrille wurde als Lebensmittel zugelassen. Zu Pulver verarbeitete Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen nun im Essen enthalten sein. Das muss auf der Zutatenliste der Produkte gekennzeichnet sein. © nailiaschwarz/imagoimages
Wahlbrief auf einem Stimmzettel.
Künftig gilt bei der Wahl des Europaparlaments das Wahlrecht ab 16 Jahren. Die nächste Europawahl findet bereits im Frühjahr 2024 statt. © IMAGO/imageBROKER/Firn

Bis 2030 sollen Gigawatt durch Windkraft verdoppelt werden – doch Ausbau stockt

„Wir brauchen endlich effektive Genehmigungsverfahren, damit wir die vorhandenen günstigen und nachhaltigen Friedens- und Freiheitsenergien sofort ans Netz nehmen können. Wir brauchen ein Booster-Programm für Erneuerbare“, forderte die Energieexpertin, die auch im Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung sitzt. Ein solches Treiber-Programm ist nun auf den Weg gebracht worden.

Wir brauchen endlich effektive Genehmigungsverfahren, damit wir die vorhandenen günstigen und nachhaltigen Friedens- und Freiheitsenergien sofort ans Netz nehmen können

 Claudia Kemfert, Leiterin der Energieabteilung am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung

Die Energieminister der Länder hatten bereits im Dezember in einer Notfallverordnung den Weg für die Gesetzesänderung frei gemacht. Nun sollen diese also verabschiedet werden und schnell in Kraft treten – zunächst für 18 Monate. Damit gelten sie für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und Stromnetzen, mit deren Bau vor dem 30. Juni 2024 begonnen wird. Aber auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren sollen profitieren.

Neuregelung: Genehmigungen für viele Windanlagen künftig auch ohne Umweltprüfung

Wichtigste Änderung: Für Gebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung durchlaufen haben, entfällt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung. Allein eine Umweltverträglichkeitsprüfung dauerte bisher nach Daten der Fachagentur Wind im Schnitt 24 Monate, wie die dpa berichtet. 

Umweltschutzverband NABU wütet: „Grenzt an Russisches Roulette“

Doch Umweltschutzverbände laufen bereits Sturm gegen den Windkraft-Turbo: „Eine Verdopplung der Kapazitäten auf See ohne ernsthafte naturschutzfachliche Vorbereitung grenzt an Russisch-Roulette“, erklärt NABU-Leiter Meeresschutz Dr. Kim Detloff.

„Der NABU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Gesetzesänderung in ihrer heutigen Form nicht zuzustimmen. Insbesondere alle Flächen, die an Schutzgebiete grenzen und wo marine Schutzgüter der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie Verbreitungsschwerpunkte haben – Schweinswale oder streng geschützte Seevögel – müssen auch zukünftig einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

Doch die Klimaziele der Bundesregierung bis 2030 sind hochgesteckt. Und der Ausbau der Windkraft in Deutschland mit geplanten Mega-Windparks in der Nordsee ist quasi beschlossene Sache. Die neuen Formulierungshilfen unterstreichen den Willen, die Energiewende in Deutschland mit erneuerbaren Energien endlich auf Beschleunigungskurs zu bringen.

Rubriklistenbild: © Thomas Warnack/dpa

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