„Nicht fair“

Lehrerin beschwert sich über Unterschiede bei Rente für Beamte

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Tarifbeschäftigte Lehrer verdienen weniger Geld als ihre verbeamteten Kollegen. Eine Lehrerin berichtet, wie sich das auch auf die Rente auswirkt.

Rund 1,7 Millionen Lehrkräfte sind derzeit in Deutschland tätig. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind zwei Drittel davon verbeamtet, während ein Drittel angestellt ist. In Berlin und Sachsen werden Lehrerinnen und Lehrer nicht verbeamtet, in allen anderen Bundesländern gibt es Tarifbeschäftigte und Beamten nebeneinander. Dabei leisten sie zwar die gleiche Arbeit, doch beim Gehalt, der Rente und den Zuschlägen unterscheiden sich die beiden Gruppen massiv.

„Die Tarifbeschäftigten sind nicht neidisch auf die Beamten. Aber es gibt eben Unterschiede, die nicht fair sind. Gleiche Arbeit sollte nicht unterschiedlich bezahlt werden“, sagt Gabriele Stork BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA. Sie ist Lehrerin an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg und ist im Gegensatz zu den meisten ihrer Kollegen angestellt. Rund 115.000 Lehrkräfte gibt es an den Schulen in Baden-Württemberg, von denen nur rund 10.000 angestellte Tarifbeschäftigte sind.

Lehrerin: Erheblicher Gehaltsunterschied bei Beamten und Tarifbeschäftigten

Stork ist in der Entgeltstufe E 13 angestellt, was bedeutet, dass sie monatlich rund 3.700 Euro netto verdient. Eine Kollegin mit den gleichen fachlichen Qualifikationen, die allerdings Beamtin ist, verdiene nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung in der Gruppe A 13 circa 4.300 Euro netto – ein Unterschied von rund 600 Euro. „Grundsätzlich bin ich mit meinem Gehalt in E 13 zufrieden, doch ich vergleiche mich auch mit den Beamt*innen, da ich ja die gleiche Qualifikation habe“, erklärt die Lehrerin.

Hinzu kommen noch die Zuschläge, die Beamtinnen und Beamte erhalten. Stork rechnet vor: „In Baden-Württemberg beträgt der Grundbetrag für den Zuschlag für das erste und das zweite Kind je 153,45 Euro und für das dritte Kind 989,17 Euro pro Monat“. Für Tarifbeschäftigte würde es keinen Kinderzuschlag geben. „Bei der Bezahlung seiner Lehrkräfte hat der Arbeitgeber verschiedene Blickwinkel. Der Beamte wird so gesehen, dass er versorgt werden muss, deswegen erhält er Zuschläge“, erklärt Stork. Ein Tarifbeschäftigter werde dagegen für seine Arbeitskraft bezahlt.

Tarifbeschäftigte werden schlechter entlohnt – obwohl sie die gleiche Arbeit wie Beamte leisten.

Auch bei der späteren Rente würden sich die Unterschiede deutlich zeigen. „Als Tarifbeschäftigte zahlen wir bei den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege, Rente und Arbeitslosenversicherung) jeweils die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. In die Pension zahlt der Beamte selbst nichts ein“, erklärt Stork. Die Pension, die bis zu 71 Prozent des Gehalts beträgt, wird bei Beamten komplett vom Arbeitgeber getragen. „Da man weniger verdient, kann man auch weniger privat vorsorgen“, sagt Stork.

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Das Alter kann ein Ausschlusskriterium für Verbeamtung sein

Doch wie kommt es eigentlich zu den unterschiedlichen Beschäftigungsformen? „Es gibt in Baden-Württemberg eine Altersgrenze für die Verbeamtung, die bei 42 Jahren liegt“, erklärt Stork. Die heute 60-Jährige habe diese Grenze bei ihrer Einstellung um zwei Jahre überschritten. In Hamburg liegt das Höchstalter bei 45 und in Hessen bei 50 Jahren. Auch in Baden-Württemberg würde bei sogenannten „Mangelfächern“ eine Ausnahme gemacht, bei der eine Verbeamtung bis 50 möglich ist. „Als ich eingestellt wurde, war BWL kein Mangelfach, aber zwei Jahre später. Aber dann ist man bereits im System und dann lässt sich nichts mehr ändern“, berichtet Stork.

Auch wenn den Lehrkräften entscheidende Qualifikationen fehlen, kann das ein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung sein. Zudem reduziere sich dadurch das Gehalt noch weiter: „Wenn mir als Tarifbeschäftigten im Vergleich zum Beamten etwas fehlt, wie zum Beispiel das Referendariat oder wenn ich nur ein Fach studiert oder nur einen Bachelorabschluss statt Master habe, dann reduziert sich die Entgeltstufe“, sagt Stork. So werde aus E13 dann E12 oder nur E11.

Rubriklistenbild: © Guido Schiefer/IMAGO

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