- VonCarmen Mörwaldschließen
Vor einem Jahr wurde die zwölfjährige Luise aus Freudenberg mit mehreren Messerstichen getötet. Die Angehörigen versuchen nun, den Fall auf anderem Wege aufzuarbeiten.
Freudenberg – Luise wäre heute 13 Jahre alt, würde die achte Klasse besuchen, hätte vermutlich viele Pläne mit Freundinnen und ihrer Familie. Doch es kam anders: Vor einem Jahr, am 11. März 2023, wurde die zwölfjährige Schülerin aus der Kleinstadt Freudenberg brutal ermordet. Zwei Kinder, Mädchen im Alter von damals zwölf und 13 Jahren, gestanden die Bluttat. Nun verklagen die Eltern sowie eine Angehörige die Täterinnen auf Schmerzensgeld.
Ein Jahr nach dem Mord an Luise verklagen Eltern die Täterinnen – „das Entsetzen bleibt“
Die beiden mutmaßlichen Täterinnen können strafrechtlich nicht belangt werden, da sie zum Zeitpunkt des Mordes an Luise unter 14 Jahre alt waren und damit strafunmündig sind. Die Ermittlungen wurden im Herbst eingestellt. „Das Entsetzen bleibt“, erklärt Bürgermeisterin Nicole Reschke (SPD). Laut ihr stehen die Bedürfnisse von Luises Familie an oberster Stelle. Es sei schwer zu ertragen, dass die „Frage nach dem Warum“ offenbleiben werde.
Durch die Zivilklage vor dem Landgericht Koblenz könnte eine Aufarbeitung des Falls nun aber auf einem anderen juristischen Weg in Gang kommen. Die Angehörigen fordern mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld für die Eltern und ein Hinterbliebenengeld von mindestens 30.000 Euro pro Kläger. Zudem verlangen sie von den minderjährigen Mädchen, die als tatverdächtig gelten, auch den Ersatz etwaiger zukünftiger materieller und immaterieller Schäden.
Das Gericht erklärte, dass auch Minderjährige in einem Zivilprozess verklagt und verurteilt werden könnten. Eltern seien rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen. Dass die Zwölf- und die 13-Jährige zum Tatzeitpunkt strafunmündig waren, spiele keine Rolle. Minderjährige gelten laut Gesetz bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als deliktsunfähig und sind daher nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet.
Allerdings sind unter 18-Jährige nur für Schäden verantwortlich, wenn sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Nach Angaben des Gerichts beantragte eine der mutmaßlichen Täterinnen im schriftlichen Vorverfahren, die Klage abzuweisen. Sie habe nicht bestritten, an der Tötung von Luise beteiligt gewesen zu sein. Jedoch habe sie die Dauer des Leidens der zwölfjährigen Schülerin aus Freudenberg bestritten.
Für die Mädchen werde es nach Mord an Luise „im klassischen Sinne keine Strafe“ geben
Laut Bericht der WAZ spreche der Anwalt der Angehörigen von einer „eiskalt geplanten Hinrichtung“. Das geht auch an den tatverdächtigen Kindern nicht spurlos vorbei. Jugenddezernent Thomas Wüst meint: „Die Belastung empfinden sie als immens.“ Nach dem Tod von Luise sind die mutmaßlichen Täterinnen mit ihren Familien weggezogen, unter Obhut des Jugendamts gestellt und in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht worden.
Landrat Andreas Müller (SPD) ist der Meinung, dass es verpflichtend sei, den Täterinnen einen Weg zurück ins Leben zu ebnen. Für manche sei das sehr unbefriedigend, empöre, verletze das subjektive Gerechtigkeitsempfinden. Aber: „Damit müssen wir leben und umgehen“, so Müller. Er spricht von einem „grausamem Spannungsfeld“. Ihrer Familie sei Luise für immer gewaltsam entrissen, für die Mädchen werde es aber „im klassischen Sinne keine Strafe“ geben. (cln/dpa)
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