VonAlina Schröderschließen
Zwei Mädchen unter 14 Jahren haben Luise mutmaßlich getötet. Das hat eine Diskussion über eine Anpassung des Strafrechts ausgelöst. Ein Experte hat dazu eine klare Meinung.
München – Wenn Kinder töten, ist das für viele Menschen unbegreiflich. Die Gesellschaft wird vor die wohl unlösbare Aufgabe gestellt, wie diese Kinder bestraft und Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen geschafft werden kann.
Die Tötung der 12-jährigen Luise aus Freudenberg (Nordrhein-Westfalen) hat in Deutschland eine neue Debatte um die Altersgrenze der Strafmündigkeit ausgelöst. Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren sollen Luise mit mehreren Messerstichen in einem Waldstück umgebracht haben. Daraufhin verblutete sie, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten.
Das Rechtssystem in Deutschland sieht in diesem Fall vor, dass die Täterinnen aufgrund ihres Alters nicht für die Tötung belangt werden können. Beide sind unter 14 Jahre alt und laut Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs (StGB) damit strafunmündig. Sie können nach geltendem Recht in der Bundesrepublik nicht strafrechtlich belangt werden.
Zwei Mädchen töten Luise: Wieso Kinder unter 14 Jahren nicht schuldfähig sind
Nach dem Tod von Luise werden in Deutschland Rufe laut, das Jugendstrafrecht zu ändern. Viele fordern eine harte Bestrafung der mutmaßlichen Täterinnen. Auch wenn diese selbst noch Kinder sind. Ralf Kölbel, Jurist und Professor für Strafrecht und Kriminologie (LMU München) sagt zu Merkur.de von IPPEN.MEDIA: „Strafmündigkeit ist eine Voraussetzung für die Schuldfähigkeit.“ Diese sei bei Kindern unter 14 Jahren allerdings nicht gegeben. „Es ist vergleichbar mit einem Menschen, der psychisch krank ist und eine Straftat begeht. Da kann im Grunde auch keine Strafe verhängt werden.“
Es könne daher nur eine Reaktion außerhalb des Strafrechts erfolgen, im Namen des Kinder- und Jugendhilferechts. Kölbel: „Das heißt, das Jugendamt wird tätig und ergreift sozialpädagogische Maßnahmen.“ Diese Konsequenz erwartet jetzt auch die beiden mutmaßlichen Täterinnen im Fall Luise. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt gaben, werde der Fall in die Hände des Jugendamts gelegt.
So werden Kinder in anderen Ländern bestraft
In einigen Ländern, wie beispielsweise England und der Schweiz, sind Kinder ab zehn Jahren bereits strafmündig. In Schottland und Griechenland kann sogar ab acht Jahren ein Strafverfahren eingeleitet werden. Somit können straffällige Kinder nach dem Gesetz für schwerwiegende Delikte auch eine Haftstrafe antreten. Experte Kölbel: „Es ist richtig, dass Länder innerhalb oder auch außerhalb Europas eine niedrigere Strafmündigkeitsgrenze haben – die Mehrheit handhabt es aber wie Deutschland.“
Obwohl in wenigen Staaten Kinder strafrechtlich belangt werden können, komme dies nur sehr selten vor, stattdessen werden eher altersgerechte Anordnungen getroffen. „Bei diesen handelt es sich um Interventionen, die in der Sache dem gleichen, was in Deutschland außerhalb des Strafrechts stattfindet – nämlich im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts.“ Das heißt: Sie kommen in ein Heim oder eine psychiatrische Einrichtung.
Dem Kriminalpsychologen Rudolf Egg zufolge stellt das die angemessenste Maßnahme dar: „Kinder sind in der Entwicklung. Und auch bei Kindern, die auch über 14 Jahre alt sind, steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern die Erziehung“, sagt er dem WDR.
Debatte nach Fall Luise: Absenkung der Strafmündigkeit würde nicht abschreckend wirken
Der Mord an Luise polarisiert und die Forderungen nach einer Anpassung des Jugendstrafrechts sind laut. Dazu der Jurist Ralf Kölbel: „In der wissenschaftlichen Debatte, sei es die kriminologische, entwicklungspsychologische oder jugendstrafrechtliche, kenne ich keine ernstzunehmende Diskussion in den letzten zehn Jahren.“ Durch den Mordfall Luise wurde diese jetzt aber neu entfacht.
Dahingehend müsse sich dem Juristen zufolge jetzt die Frage gestellt werden, was die Herabsetzung der Strafmündigkeit in Deutschland bewirken soll. Wenn es um eine Art Abschreckung geht, um zu verhindern, dass minderjährige Kinder und Jugendliche weitere Straftaten begehen, „dann ist das Strafrecht das falsche Mittel, weil die Kinder in solchen Momenten an alles Mögliche denken, nur eben nicht an die Strafdrohung.“ Eine Tatwiederholung sei zudem äußerst selten, da diese in der Regel eine Tat aus einer Situation heraus und von Impulsen geleitet begehen. Von einer emotionsgeleiteten Tat sprach die Polizei auch im Mordfall von Luise – hier sei es primär um Rache nach einem Streit gegangen.
Mordfall Luise aus Freudenberg: Experte gegen Anpassung des Strafrechts – „Wäre niemandem ein Gefallen getan“
Doch selbst, wenn es solche Kinder gäbe, die Taten wiederholen, „ist eine Sicherung außerhalb des Strafrechts möglich, indem sie in ein geschlossenes Heim untergebracht werden. Dort gibt es eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, mit dem Unterschied zum Gefängnis, dass ein Heim sehr viel altersgerechter ist und die Bedingungen deutlich angepasster an die Gegebenheiten von Kindern und Jugendlichen sind“, sagt Kölbel. Der Experte ist sich sicher: Mit einer Haftstrafe für unter 14-Jährige „wäre niemandem ein Gefallen getan – weder dem Opfer noch den beiden Täterinnen, und auch nicht der Gesellschaft.“ Er verweist zudem auf eine Studie aus dem Jahr 2019, die zeigt, dass es deren Entwicklung schadet, wenn Kinder und Jugendliche beispielsweise eine Haftstrafe im Gefängnis verbüßen. Schulische Misserfolge und jugendstrafrechtliche Sanktionen nahmen in etwa zu.
Bevor man also eine solche Anpassung des Jugendstrafrechts in Deutschland lautstark fordert, hält der Jurist es für sinnvoll, sich das private Umfeld zunächst genau anzuschauen. „Immer dann, wenn es um Strafmündigkeitsgrenzen geht, bitte ich darum, dass man sich in seiner persönlichen Umgebung umschaut und Kinder betrachtet, wie diese sich verhalten – und ob man sich vorstellen kann, ein 12-jähriges Kind im Knast sehen zu wollen.“ (asc)
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