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Ab dem 20. März gibt es zahlreiche Lockerungen in der Corona-Pandemie. Noch ist es nicht der erwartete Freedom Day. Doch darauf können sich die Menschen freuen.
München - Die Bundesregierung hat in ihrem dreistufigen Plan Öffnungsschritte aufgezeichnet. Deutschland steht kurz vor dem dritten Schritt. Der kommt am 20. März.
Corona-Lockerungen ab dem 20. März: Kein Freedom Day, aber weitreichende Entlastungen
In der Corona-Pandemie 2022 gibt es weiterhin Regeln. Die sind im Zuge des sogenannten Basisschutzes gegen das Virus festgeschrieben. Doch was bedeutet das?
Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Diese gilt im sogenannten öffentlichen Raum. Das ist ohne Zweifel ein etwas undefinierter Begriff. Allerdings können die Menschen davon ausgehen, dass die Maskenpflicht in folgenden Bereichen weiterhin vorhanden sein wird:
- Einzelhandel
- Supermärkte
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Gastronomie
- Kino, Theater
- Kultureinrichtungen, -veranstaltungen
- Bildungseinrichtungen, -veranstaltungen
- Veranstaltungen im Innenraum
Corona-Lockerungen ab dem 20. März: Maskenpflicht wird weitestgehend bleiben
Unklar ist, ob eine Maskenpflicht weiterhin auch in Fußballstadien oder im Fernverkehr der Deutschen Bahn gilt. Die Testpflicht wird wahrscheinlich in eine Testempfehlung umgewandelt und soll für Schulen und den Arbeitsplatz gelten. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesländer individuell entscheiden, wie die Regeln im Endeffekt aussehen werden (mehr News aus dem Welt-Ressort bei merkur.de).
Was ändert sich in Sachen Bürgertests in der Corona-Pandemie (mehr News zu Corona im Live-Ticker) ab dem 20. März? Laut Focus bleiben die kostenlosen Bürgertests wohl bis zum 31. März. Danach müssen sie selbst bezahlt werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Risikopatienten weiterhin kostenlose Tests in der Apotheke bekommen.
Allerdings: Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei und so soll es weiterhin möglich sein, sich testen zu lassen. So sollen Testzentren, Apotheken oder Hausärzte weiterhin Tests anbieten. Gut möglich, dass Testwillige dann 10 Euro für einen Antigentest und 50 Euro für einen PCR-Test zahlen müssen.
Corona-Lockerungen ab dem 20. März: Was mit der Quarantäne-Regel passiert
Nach dem 20. März gelten weiterhin Quarantäne-Regeln. Auch hier gilt es abzuwarten, wie die verschiedenen Bundesländer entscheiden. Aktuell müssen Infizierte um die sieben Tage in Quarantäne und dürfen diese verlassen, wenn ein negativer Test vorliegt und die Betroffenen fünf Tage symptomfrei sind. Ohne ein Freitesten gilt eine Quarantäne von zehn Tagen.
Gelten weiterhin Zutrittsregelungen? Ab dem 20. März gelten lediglich noch Maskenpflicht und Mindestabstände. Aus diesem Grund muss ein Impfnachweis in der Theorie nicht mehr mitgenommen werden.
Gibt es Ausnahmen, falls die Corona-Zahlen in einer Stadt, Region oder Bundesland immens steigen? Ja, die gibt es. Individuell können die Behörden reagieren und Hotspot-Regelungen einführen - die können verschiedene Regelungen beinhalten wie Zutrittsregelungen (2G/3G).
Corona-Lockerungen ab dem 20. März: Bundesländer können individuelle Hotspot-Regeln entscheiden
Allerdings gibt es laut Bild keine konkreten Werte, an denen sich orientiert werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin eines jeweiligen Bundeslandes entscheidet, was im Zuge einer Hotspot-Regelung passiert.
Am Donnerstag (10. März) meldete das Robert Koch-Institut mehr als 250.000 Neuinfektionen und 249 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Noch ist die Pandemie - trotz aller Lockerungen - nicht vorbei.
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