Ab 1. September

Energiesparmaßnahmen: Strom und Gas sparen ab sofort Pflicht – diese Regeln gelten

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Das Gas wird diesen Winter knapp – deshalb sind wir laut Staat verpflichtet, ab 1. September Energie zu sparen.
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Gas ist knapp. Deswegen müssen wir ab 1. September Energie sparen, sagt der Staat. Die Regeln betreffen alle – das müssen Sie zuhause und im Büro beachten.

Berlin – Wird es diesen Winter dunkel und kalt in Deutschland? Zumindest etwas. Die deutschen Gasspeicher sind zwar zu 82 Prozent gefüllt. Doch falls kein Gas mehr nachgeliefert wird, könnte das nicht reichen. Um den drohenden Gasengpässen vorzubeugen, hat die Bundesregierung daher Energiesparmaßnahmen beschlossen. Die ersten Regeln treten bereits ab dem 1. September 2022 in Kraft. Alle Menschen in Deutschland müssen jetzt Strom und Gas sparen. Weitere Regeln könnten schon im Oktober folgen. Das müssen Sie wissen.

Energiesparmaßnahmen: Strom und Gas sparen ab sofort Pflicht – diese Regeln gelten

Am Mittwoch (24. August) wurden zwei Energiesparverordnungen vom Kabinett beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte diese angestoßen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärte dazu, die Abhängigkeit von russischem Gas müsse so schnell wie möglich reduziert werden.

Das Ziel der Energiesparmaßnahmen: Die Energieversorgung für den Winter zu sichern. Deswegen müssen alle Bürger ab sofort Strom und Gas sparen. Habeck und andere Politiker sprechen seit Wochen davon, kalt zu duschen, um Energie zu sparen.

Energiesparmaßnahmen: Die Regeln gelten ab dem 1. September zu Hause beim Sparen von Energie

Die Energiesparmaßnahmen zum Energie sparen (Strom und Gas) gelten ab dem 1. September für alle – zunächst sechs Monate lang. Sie betreffen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher. Konkret kommen auf die Bürger einige Neuerungen zu. Diese Energiesparmaßnahmen werden Sie in ihrem Zuhause betreffen:

  • Vermieter dürfen die Heizung runterdrehen: Eventuelle Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in den gemieteten Räumen vorsehen, treten für ein halbes Jahr außer Kraft.
  • Verbot beheizter Pools: Private Innen- oder Außenpools sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas aus dem Stromnetz beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Beheizung für therapeutische Zwecke notwendig ist.
  • Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparungsmöglichkeiten informieren. Vermieter haben eine Weiterleitungspflicht – müssen also ihren Mietern die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. 

Welche Maßnahmen ab dem 1. Oktober hinzukommen, lesen Sie weiter unten im Artikel.

Strom und Gas sparen im Büro: Diese Energiesparmaßnahmen gelten ab 1. September im Job

Auch im Berufsleben wird sich ab dem 1. September durch die Energiesparmaßnahmen einiges ändern. In den Büros wird die Heizung heruntergedreht, es wird kühler. Folgende Regeln gelten im Job, um Strom und Gas zu sparen:

  • 19 Grad in öffentlichen Büros: Bei öffentlichen Arbeitgebern darf die Raumtemperatur in Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch von dieser Maßnahme sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas ausgenommen.
  • Private Unternehmen dürfen weniger heizen: In Büros privater Unternehmen sind die 19 Grad nicht als Höchstwert vorgeschrieben. Aber auch private Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, weniger zu heizen. Die für Arbeitsräume öffentlicher Gebäude geltenden Höchsttemperaturen gelten daher in gewerblich genutzten Räumen als Mindesttemperatur.
  • Kühlere Flure: Öffentliche Räume, in denen man sich nicht dauerhaft aufhält, wie Flure oder Foyers, dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas
  • Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es untersagt, Türen dauerhaft offenzuhalten, damit keine Heizwärme verloren geht.

    Verbot beleuchteter Werbung: Zwischen 22 Uhr und 16 Uhr müssen Leuchtreklamen abgeschaltet werden.

Energie sparen: Diese Maßnahmen gelten ab 1. September in öffentlichen Gebäuden

Auch in öffentlichen Gebäuden soll Strom und Gas gespart werden. Diese Energiesparmaßnahmen gelten dort ab dem 1. September:

  • Hände kalt waschen: In öffentlichen Gebäuden sind Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn sie dem Händewaschen dienen. Ausgenommen sind erneut die oben genannten Einrichtungen.
  • Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern wird untersagt. Ausnahmen sind hier Sicherheits- und Notbeleuchtungen sowie kurzfristige Beleuchtungen bei kulturellen Veranstaltungen oder ähnliches.
  • Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparungsmöglichkeiten informieren. Vermieter haben eine 

Doch das ist noch nicht alles. Ab dem 1. Oktober sollen noch weitere Energiesparmaßnahmen in Kraft treten.

Energiesparmaßnahmen: Diese Regeln gelten beim Energiesparen voraussichtlich ab dem 1. Oktober

Doch das ist noch nicht alles. Ab dem 1. Oktober sollen noch weitere Maßnahmen in Kraft treten und für zwei Jahre gelten. Die Energiesparmaßnahmen betreffen diesmal nicht nur öffentliche- und Firmengebäude, sondern auch private Gebäude. Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt zu, werden ab dem 1. Oktober folgende Regeln gelten, um Energie (Strom und Gas) zu sparen:

  • Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden Pflicht
  • Pflicht zu hydraulischem Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas 
  • Ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden
  • Energieeffizienzmaßnahmen für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr 

Bahnkunden eventuell von den Plänen betroffen – Energietransporte haben Vorrang vor Personenzügen

Auch für Pendler und Bahnreisende könnten die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zu Einschränkungen führen. So erklärten Habeck und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einem gemeinsamen Pressestatement, man habe eine Verordnung für die Schienenwege beschlossen. Diese sehe vor, dass im Notfall Energietransporte Personentransporten vorgezogen werden können.

Wenn kurzfristig Energielieferungen anstünden, könne das im Zweifel auch bedeuten, „dass Personenzüge warten müssen“, verdeutlichte Wissing. Die Verordnung werde dabei nicht sofort angewandt, sondern man schaffe mit ihr eine Rechtsgrundlage, um schnell reagieren zu können. Ob und wie stark der Personenverkehr davon betroffen sein wird, sei derzeit noch nicht klar.

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