VonRobin Dittrichschließen
Im Ramadan fasten gläubige Musliminnen und Muslime 30 Tage lang. Doch was passiert, wenn das Fasten ohne triftigen Grund gebrochen wird?
Frankfurt – Vom 10. März bis zum 9. April 2024 läuft der Ramadan. Im Anschluss findet das Zuckerfest statt, auch als Fastenbrechen bekannt. Wenn das Fasten bereits vorher gebrochen wird, könnten Spenden fällig werden
Ramadan 2024: Fastenbrechen kann Konsequenzen haben
Knapp 1,9 Milliarden Musliminnen und Muslime weltweit zelebrieren in diesem Jahr nach Schätzungen den Ramadan. Während der 30 Tage dürfen gesunde und erwachsene Musliminnen und Muslime – dem strengen Glauben nach – ab der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang nichts essen oder trinken, auch kein Wasser. Kinder sollen langsam an diese Tradition herangeführt werden. Kranke, stillende Mütter, Schwangere und Altersschwache fasten üblicherweise nicht, da ein Verzicht auf Nahrung zu ungesund wäre.
Brechen gesunde Erwachsene das Fasten frühzeitig, werden teils Spenden fällig. Da das Fasten im Ramadan eine der fünf Säulen des Islam ist, wird das unbegründete Fastenbrechen in streng religiösen Kreisen als Sünde gewertet.
Altvordere waren sogar der Meinung, Fastenbrechen stelle einen Unglauben dar und bedeute den Austritt aus dem Islam. Der Islam-Gelehrte Adh-Dhahabi (gestorben 1348) schrieb in seinem Werk Al-Kaba‘r (Die großen Sünden): „Bei den Gläubigen hat sich etabliert, dass derjenige, der das Fasten im Ramadan unterlässt, ohne krank zu sein oder einen Entschuldigungsgrund zu haben, schlimmer ist als der Ehebrecher und Alkoholsüchtige. Sie zweifeln sogar über seinen Islam und glauben, er sei ein Ketzer oder Häretiker.“ Diese strenge Auslegung wird heutzutage kaum mehr praktiziert. Spenden sind im modernen Glauben hingegen üblich.
Ramadan 2024: Spenden nach Fastenbrechen – was sind Fidya und Kaffara?
Die fälligen Spenden werden entweder als Fidya (oder Fidyah) und Kaffara (oder Kaffarah) bezeichnet. Konkret handelt es sich um Spenden von Lebensmitteln oder Geld, die meist zur Unterstützung von Bedürftigen verwendet werden. „Bricht man das Fasten ohne triftigen Grund oder fastet erst gar nicht, obwohl man gesundheitlich dazu in der Lage wäre, ist der erste und wichtigste Schritt, Allah gegenüber aufrichtige Reue zu zeigen und sich vorzunehmen, dies nie wieder zu wiederholen. Denn er ist derjenige, der die Fehler der Menschen vergibt“, schreibt beispielsweise islamicrelief.de, eine gemeinnützige Organisation.
Die Meinungen, wann eine Kaffara (Sühne) geleistet werden muss, sind durchaus gespalten. Einige geben an, dass die Kaffara für jeden einzelnen nicht gefasteten Tag während des Ramadan entrichtet werden muss. Wie islamicreflief.de schreibt, müsse daraufhin ein zweimonatiges Fasten erfolgen. Wer auch das nicht einhält, soll 720 Euro zahlen, um Essen für 60 hilfsbedürftige Menschen zu spenden.
Andere sagen hingegen, dass eine Tauba nach dem Fastenbrechen ausreichend ist. Darunter werden Reue und das Ungeschehen machen wollen nach der Sünde verstanden. Gläubige Muslim:innen müssen dafür die Sünde unterlassen, diese bereuen und nicht mehr erneut begehen.
Eine Fidya (Ersatzleistung) soll hingegen von Personen geleistet werden, die aufgrund einer chronischen Krankheit oder des Alters nicht fasten können. Auch mit der Fidya sollen hilfsbedürftige Menschen unterstützt werden, weshalb diese in der Regel als Geldspende erfolgt. (rd)
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