Unfall in der Nacht

Tragödie in Österreich: Teenager verlieren Kontrolle über 300-PS-Audi – Polizei reagiert auf E-Auto-Gerüchte

  • schließen

Trauer und Entsetzen in Österreich: Nach einem schweren Verkehrsunfall sterben zwei Teenager im Alter von 17 und 18 Jahren. Ihr Mitfahrer schwebt in Lebensgefahr.

Update vom 18. Dezember, 16.40 Uhr: Auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA bekräftigt die Landespolizei Wien, es handle sich beim Unfallfahrzeug definitiv um einen Verbrenner. Nach dem heftigen Brand beim Unfall waren in Österreich Gerüchte aufgekommen, der verunfallte Audi A7 sei ein Elektroauto gewesen. Außerdem bestätigt die Polizei das Modell, worüber es zuvor ebenfalls widersprüchliche Angaben gegeben hatte.

Tragödie erschüttert Österreich: Teenager verlieren Kontrolle über Sportwagen – Bruder muss alles mitansehen

Erstmeldung vom 18. Dezember, 15.03 Uhr: Wien/München – Der Unfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden, in der Nacht auf den Sonntag (17. Dezember), gegen 3 Uhr. Das Fahrzeug, in dem sich drei Personen befanden, war auf der S2 im Bereich Hermann-Gebauer-Straße in Wien unterwegs. Der 18-jährige Fahrer, wie die Landespolizeidirektion Wien berichtet, fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, als er plötzlich die Kontrolle über den mehr als 300-PS-starken Audi A7 Sportback verlor.

Das Auto fängt nach dem Unfall sofort Feuer – 16-Jähriger schwebt in akuter Lebensgefahr

Das Fahrzeug geriet ins Schleudern, kam von der Schnellstraße ab, überschlug sich und knallte gegen eine Betonleitwand. Das Auto fing Sekunden danach an zu brennen. Zeugen des Unfalls versuchten sofort Erste Hilfe zu leisten und die drei Jugendlichen aus dem Auto zu befreien.

Fotostrecke: Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall – Die To-Dos für Ersthelfer

Bei schweren Verkehrsunfällen kann das schnelle und richtige Handeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Passanten als Ersthelfer über Leben und Tod entscheiden. Auf den nächsten Bildern zeigen wir Ihnen die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen und wie sie zu leisten sind.
Bei schweren Verkehrsunfällen kann das schnelle und richtige Handeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Passanten als Ersthelfer über Leben und Tod entscheiden. Auf den nächsten Bildern zeigen wir Ihnen die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen und wie sie zu leisten sind. © Die Videomanufaktur / IMAGO
Rechtliches vorweg: Denn es ist nicht nur moralische, sondern auch gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Das steht so festgeschrieben im § 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Wer dem nicht nachkommt, obwohl die Erste-Hilfe-Maßnahmen zumutbar und notwendig sind, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Übrigens: Keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben ist keine gültige Entschuldigung dafür, nicht als Ersthelfer aktiv zu werden.
Rechtliches vorweg: Denn es ist nicht nur moralische, sondern auch gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Das steht so festgeschrieben im § 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Wer dem nicht nachkommt, obwohl die Erste-Hilfe-Maßnahmen zumutbar und notwendig sind, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Übrigens: Keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben ist keine gültige Entschuldigung dafür, nicht als Ersthelfer aktiv zu werden. © Christian Ohde / EHL Media / IMAGO / Merkur-Collage
Für mögliche Notfallsituationen ist die Rettungskette als Orientierung gedacht, wann was zu tun ist. Sie besteht aus fünf Gliedern, die laut Malteser wie folgt lauten: 1. Absichern & Eigenschutz, 2. Notruf & Sofortmaßnahmen, 3. weitere Erste Hilfe, 4. Rettungsdienst, 5. Krankenhaus. Die ersten drei Kettenglieder werden vom Ersthelfer am Unfallort abgearbeitet. Sie dienen der Versorgung, bis die Rettungskräfte eintreffen. Auf den folgenden Bildern werden diese ersten drei Kettenglieder aufgezeigt.
Für mögliche Notfallsituationen ist die Rettungskette als Orientierung gedacht, wann was zu tun ist. Sie besteht aus fünf Gliedern, die laut Malteser wie folgt lauten: 1. Absichern & Eigenschutz, 2. Notruf & Sofortmaßnahmen, 3. weitere Erste Hilfe, 4. Rettungsdienst, 5. Krankenhaus. Die ersten drei Kettenglieder werden vom Ersthelfer am Unfallort abgearbeitet. Sie dienen der Versorgung, bis die Rettungskräfte eintreffen. Auf den folgenden Bildern werden diese ersten drei Kettenglieder aufgezeigt. © Andre März / Panama Pictures / Panthermedia / Frank Sorge / imagebroker / Merkur-Collage
Das erste Glied der Rettungskette: Absichern & Eigenschutz. Bei einem Unfall muss als Erstes die Unfallstelle gesichert werden – noch bevor Verletzten geholfen wird. Denn sonst besteht die Gefahr eines Folgeunfalls. Wenn man Zeuge eines Unfalls wird, sollte daher als erstes der Warnblinker eingeschaltet, eine Warnweste angezogen und ein Warndreieck aufgestellt werden. Letzteres bei einem Unfall innerorts 50 Meter von der Unfallstelle entfernt, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 200 bis 400 Meter. Dann erfolgt der Griff zum Erste-Hilfe-Kasten.
Das erste Glied der Rettungskette: Absichern & Eigenschutz. Bei einem Unfall muss als Erstes die Unfallstelle gesichert werden – noch bevor Verletzten geholfen wird. Denn sonst besteht die Gefahr eines Folgeunfalls. Wenn man Zeuge eines Unfalls wird, sollte daher als erstes der Warnblinker eingeschaltet, eine Warnweste angezogen und ein Warndreieck aufgestellt werden. Letzteres bei einem Unfall innerorts 50 Meter von der Unfallstelle entfernt, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 200 bis 400 Meter. Dann erfolgt der Griff zum Erste-Hilfe-Kasten. © lausitznews.de / Fotostand / Christian Ohde / IMAGO / Merkur-Collage
Besteht keine Gefahr mehr durch fließenden Verkehr, ist als Nächstes der Notruf zu wählen. Im Idealfall per Handy – ist keines zur Hand, sprechen Sie aktiv andere Passanten oder Verkehrsteilnehmer an. Ist weiter kein Mobiltelefon verfügbar, gibt es auf Autobahnen und Schnellstraßen Notrufsäulen. Sie stehen im Abstand von 1,5 bis 2 Kilometern. Auf den Leitpfosten weisen kleine, schwarze Pfeile zur nächsten Notrufsäule. Hat man über die 110 Kontakt zur Notrufzentrale aufgenommen, gilt es, diese über den Unfall zu informieren. Dafür gibt es die fünf W-Fragen: 1. WO ist der Unfall geschehen? 2. WAS ist passiert? 3. WIE viele Verletzte gibt es? 4. WELCHE Art von Verletzungen haben sie? 5. WARTEN auf Rückfragen der Notrufzentrale?
Besteht keine Gefahr mehr durch fließenden Verkehr, ist als Nächstes der Notruf zu wählen. Im Idealfall per Handy – ist keines zur Hand, sprechen Sie aktiv andere Passanten oder Verkehrsteilnehmer an. Ist weiter kein Mobiltelefon verfügbar, gibt es auf Autobahnen und Schnellstraßen Notrufsäulen. Sie stehen im Abstand von 1,5 bis 2 Kilometern. Auf den Leitpfosten weisen kleine, schwarze Pfeile zur nächsten Notrufsäule. Hat man über die 110 Kontakt zur Notrufzentrale aufgenommen, gilt es, diese über den Unfall zu informieren. Dafür gibt es die fünf W-Fragen: 1. WO ist der Unfall geschehen? 2. WAS ist passiert? 3. WIE viele Verletzte gibt es? 4. WELCHE Art von Verletzungen haben sie? 5. WARTEN auf Rückfragen der Notrufzentrale © Panama Pictures / IMAGO
Ist der Rettungsdienst informiert, stehen die Unfallopfer im Fokus. Hier sind als Erstes die Notfallmaßnahmen dran. Zum Beispiel, wenn das Unfallauto in Flammen steht und sich noch Menschen darin befinden. In diesem Fall müssen diese sofort aus dem Wrack befreit werden – am besten, so schreibt Malteser, mit dem Rettungsgriff. Dieser beinhaltet folgende Schritte: 1. Autotür vorsichtig öffnen, Motor abstellen, Gurt öffnen 2. Oberkörper der verletzten Person leicht nach vorne beugen 3. Arm am Rücken entlang zum Hosenbund führen, dort zugreifen 4. Andere Hand an den vorderen Oberschenkel 5. Körper des Unfallopfers leicht Richtung Autoinneres drehen 6. Mit beiden Armen unter die Achseln des Verletzten greifen 7. Arme des Unfallopfers vor dessen Brust positionieren 8. Über den eigenen Oberschenkel gestützt herausziehen 9. Person einige Meter vom Auto wegbefördern 10. Dabei darauf achten, dass der Kopf nicht nach hinten fällt
Ist der Rettungsdienst informiert, stehen die Unfallopfer im Fokus. Hier sind als Erstes die Notfallmaßnahmen dran. Zum Beispiel, wenn das Unfallauto in Flammen steht und sich noch Menschen darin befinden. In diesem Fall müssen diese sofort aus dem Wrack befreit werden – am besten, so schreibt Malteser, mit dem Rettungsgriff. Dieser beinhaltet folgende Schritte: 1. Autotür vorsichtig öffnen, Motor abstellen, Gurt öffnen 2. Oberkörper der verletzten Person leicht nach vorne beugen 3. Arm am Rücken entlang zum Hosenbund führen, dort zugreifen 4. Andere Hand an den vorderen Oberschenkel 5. Körper des Unfallopfers leicht Richtung Autoinneres drehen 6. Mit beiden Armen unter die Achseln des Verletzten greifen 7. Arme des Unfallopfers vor dessen Brust positionieren 8. Über den eigenen Oberschenkel gestützt herausziehen 9. Person einige Meter vom Auto wegbefördern 10. Dabei darauf achten, dass der Kopf nicht nach hinten fällt © Design Pics / IMAGO
Nach den lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist die weitere Erste Hilfe an der Reihe, bis der Notarzt eintrifft. Zunächst der Überblick: wer braucht am schnellsten Hilfe? Primär behandelt werden sollten Unfallopfer, die nicht mehr ansprechbar sind. Ist auch keine Atmung mehr vorhanden, sollte als Wiederbelebungsmaßnahme eine Herzdruckmassage mit Beatmung angewandt werden: 30 Mal hintereinander mit beiden Händen feste auf die Mitte der Brust des Opfers drücken – zweimal pro Sekunde (zur Orientierung dient zum Beispiel der Takt des Songs „Staying Alive“). Danach zweimal Mund-zu-Mund beatmen. Dann wieder von vorne und solange, bis der Rettungsdienst eintrifft oder die Person wieder atmet.
Nach den lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist die weitere Erste Hilfe an der Reihe, bis der Notarzt eintrifft. Zunächst der Überblick: wer braucht am schnellsten Hilfe? Primär behandelt werden sollten Unfallopfer, die nicht mehr ansprechbar sind. Ist auch keine Atmung mehr vorhanden, sollte als Wiederbelebungsmaßnahme eine Herzdruckmassage mit Beatmung angewandt werden: 30 Mal hintereinander mit beiden Händen feste auf die Mitte der Brust des Opfers drücken – zweimal pro Sekunde (zur Orientierung dient zum Beispiel der Takt des Songs „Staying Alive“). Danach zweimal Mund-zu-Mund beatmen. Dann wieder von vorne und solange, bis der Rettungsdienst eintrifft oder die Person wieder atmet. © Zoonar / IMAGO
Atmet das Opfer noch, blutet aber stark, muss diese Blutung als Nächstes gestillt werden. Ist die verletzte Person wach, sollte sie sich hinlegen, um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden. Zur Behandlung der Wunde gibt es Einmalhandschuhe im Verbandskasten, um sich vor Infektionen zu schützen. Anschließend wird die verletzte Körperstelle mit einer sterilen Wundauflage und einem Druckverband versorgt. Letzterer sollte fest genug sein, um die Blutung zu stillen, aber nicht zu fest – sonst wird die Durchblutung der Körperstelle verhindert. Der verletzte Körperteil sollte zudem hochgelagert zu werden, um den Blutstau zu verringern.
Atmet das Opfer noch, blutet aber stark, muss diese Blutung als Nächstes gestillt werden. Ist die verletzte Person wach, sollte sie sich hinlegen, um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden. Zur Behandlung der Wunde gibt es Einmalhandschuhe im Verbandskasten, um sich vor Infektionen zu schützen. Anschließend wird die verletzte Körperstelle mit einer sterilen Wundauflage und einem Druckverband versorgt. Letzterer sollte fest genug sein, um die Blutung zu stillen, aber nicht zu fest – sonst wird die Durchblutung der Körperstelle verhindert. Der verletzte Körperteil sollte zudem hochgelagert zu werden, um den Blutstau zu verringern. © Rau / IMAGO (Bild einer Feuerwehr-Übung)
Bewusstlose Personen, die aber noch atmen, sollten in die stabile Seitenlage gebracht werden – mit dieser wird sichergestellt, dass die Atemwege des Unfallopfers frei bleiben. Dazu wird die Person auf die Seite gedreht, der Kopf ruht auf dem ausgestreckten rechten Arm, die andere Hand ruht auf dem Oberkörper. Empfehlenswert sind fortlaufende Beruhigungen, für die Unfallopfer auch empfänglich sind, wenn sie bewusstlos sind. Zum Beispiel, dass Hilfe auf dem Weg ist. Mit einer Erste-Hilfe-Decke aus dem Verbandskasten, einer Jacke oder einer anderen Decke sollen die Verletzten dann warmgehalten werden.
Bewusstlose Personen, die aber noch atmen, sollten in die stabile Seitenlage gebracht werden – mit dieser wird sichergestellt, dass die Atemwege des Unfallopfers frei bleiben. Dazu wird die Person auf die Seite gedreht, der Kopf ruht auf dem ausgestreckten rechten Arm, die andere Hand ruht auf dem Oberkörper. Empfehlenswert sind fortlaufende Beruhigungen, für die Unfallopfer auch empfänglich sind, wenn sie bewusstlos sind. Zum Beispiel, dass Hilfe auf dem Weg ist. Mit einer Erste-Hilfe-Decke aus dem Verbandskasten, einer Jacke oder einer anderen Decke sollen die Verletzten dann warmgehalten werden. © Shotshop / IMAGO

„Sie haben alle versucht, zu helfen, was unter den Umständen eine wahnsinnige Leistung war. Das Auto brannte lichterloh“, erzählte Polizeisprecher Markus Dittrich. Auch ein Taxifahrer, der auf der anderen Straßenseite unterwegs war, sprang demnach über die Fahrbahntrennung, um zu helfen.

Der junge Mann am Steuer und sein 16-jähriger Mitfahrer konnten geborgen werden. Für die dritte Person, ein 17-Jähriger, kam jegliche Hilfe zu spät. Eingeklemmt im Auto, starb er noch am Unfallort. Beide Überlebenden wurden von der Berufsrettung Wien, nachdem sie notfallmedizinisch versorgt wurden, schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht. 

Später erlag auch der Fahrer seinen Verletzungen im Krankenhaus, wie die Polizei meldete. Der 16-Jährige schwebt weiterhin in akuter Lebensgefahr.

Bei einem schweren Verkehrsunfall sind in Wien zwei junge Menschen gestorben.

Bruder beobachtet schweren Autounfall

Die Polizei gab noch eine weitere schreckliche Nachricht bekannt. Denn: Direkt hinter dem Unfallwagen fuhr der Bruder des 17-Jährigen im Auto und musste so die Tragödie mitansehen.

Die Feuerwehr war über zwei Stunden lang mit einem Großaufgebot von fünf Fahrzeugen und 24 Einsatzkräften an Ort und Stelle. Diese löschten das Auto und halfen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Ermittlungen vor Ort übernahm das Verkehrsunfallkommando Wien. (mg)

In Österreich kam es kürzlich zu einem Skilift-Unfall: Eine Mutter stürzte mit ihrem Kind in die Tiefe.

Rubriklistenbild: © Tobias Steinmaurer/IMAGO

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,

wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.

Die Redaktion